Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 16 (24.2.1896)
- Date
- 1896-02-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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325 thuin oder seine Ehre antaste, so könne jeder Mensch und auch der Jude verlang en, daß man seinen Glauben nicht an taste und beschimpfe. Mit Rücksicht darauf, daß es s i ch h i e r d o ch u m c t n e recht t r ii b e C11 eile handele, und i n h eutiger Z ei 1 d ein Ra s sentlasse und Klassenhasse überall energisch entgegen getreten werden müsse, beantrage er gegen b eit Angeklagten drei Monate G e f ä n g n i ß." Hören wir, w.s der hohe Gerichtshof an diesen hochherzigen unb beherzigensw. rthen Ausführungen auszusetzen hatte. Er hielt die Aeußerungen des Angeklagten nicht beschimpfend genug und ihm anheim gestellt bleiben könne daß er an Ritnalmorde — glaube. Der Gerichtshof hielt es für gerichtsnotorisch, daß die Gelehrten über das Vorkommen der Ritualmorde noch nicht einig seien, er hielt es für kein Verbrechen, wenn der Angeklagte in seinem Artikel z. B. sagen durfte: „Das Judenthum läßt trotz aller schlimmen Erfahrungen der letzten Jahre nicht einmal von dem schlimmsten aller senritischen Verbrechen, von dem Ermorden christlicher Kinder zu gottesdienstlichen Zwecken, ab." Dder folgende Blüthe: „Und solcher Unthat en bedarf das Judenthum alljährlich, um sein Osterseft und seine „große Festwoche'^?) mit dem „Versöbnungstage" in einer dem Judengotte wohlgefälligen Weise feiern zu können." Die anderen weiteren Auslassungen in dem Artikel sind solcher Art, daß wir den Lesern unserer Zeitung es nicht zumnthen können, sie noch anzuhören. Das können wir aber noch verzeihen, wenn der Gerichtshof über diesen Unsinn ein freisprechendes Urtheil fällt, daß er aber die Behauptung aufstellte, daß Gelehrtes!) über das Bestehen und Vorkoinmen der Ri ualmorde uneinig seien und dies als gerichtsnotorisch feststellt, das müssen wir entschieden als eine Ungeheuerlichkeit betrachten, die unseres Wissens an einer deutschen Strafkammer noch nicht vorgekoinmen ist. Ja, die „Gelehrten"! Wer waren denn die Gelehrten, die dem Gerichtshof so gewaltigen Respect vor ihrer Wissenschaft eingeflößt hatten? Es waren die Sachverständigen (!) Dr. Ecker, Dr. Weißbach, Pfarrer Deckert, Kaplan Doßbach, Professor Dr. Rohling und Wahrmund, die Sedlatzek als Zeugen (??) oder Sachverständiges?) vorgeschlagen hatte, um zu beweisen, daß der Ritualmord wirklich eristire. Ra, man kennt ja die Herren zur Genüge, wie sie den Talmud und Schulchan- Auruch „übersetzen", die müssens ja wissen! Wie man über all diese Herren denkt, geht aus Folgendem hervor; das „Berliner Tageblatt"schreibt darüber n.A.: Wir bestreiten, daß sich unter diesen Personen auch nur ein „Gelehrter" befindet. Es sind sämmtlich bekannte antisemitische Agitatoren, die in einer solchen Frage nur Partei, aber nicht Richter sein könnten. Wir sind vielmehr mit dem Staatsanwalt Kanzow der vollen Ueberzeugung, daß über den Ritualmord ernsthaft nicht mehr zu debattiren ist. Wir hoffen, daß die Staatsanwaltschaft gegen dieses merkwürdige Urtheil der Berliner Strafkammer die Revision ans Reichsgericht einlegen wird, umsomehr, als der neue Dberrcichsanwalt Hamin ein Mann ist, der in seiner amtlichen Thätigkeit selbst einmal Gelegenheit gehabt hat, sich mit dein Märchen vom Ritualmorde eingehend zu beschäftigen, — war er doch in dem bekannten Prozesse Buschhoff die Anklagebehörde. Es darf nicht dahin kommen, daß sich jeder antisemitische Lump in Zukunft einfach darauf berufen darf, in Berlin wäre cs gcrichtsnotorijch, daß über das Märchen vom Ritnalmord die „Gelehrten" uneinig seien. Daß es bei dieser gerichtlichen Entscheidung nicht bleiben kann, ist natürlich, wir enthalten uns daher jeder Kritik derselben. Doch möchten wir darauf aufmerksam machen, daß es unsere Pflicht ist, alle wie ein Mann gegen diese Auffassung Protest zu erheben; denn ruhig zu zu sehen, wie täglich irrige Meinungen immer mehr in der Menge Verbreitung finden, die allem Rechte, aller Sitte und aller Duldsamkeit gegen eine gesetzlich anerkannte Religion Hohn sprechen, hieße die eigene Vorsicht außer Acht lassen, die uns zwingt, unser Heiligstes mit allen erlaubten Mitteln zu vertheidigen. Hoffen wir, daß es nicht erst dazu zu kommen braucht. A II m er kun g d er R ed ak ti on: Es herrscht ob dieses Urtheilsspruches in allen jüdischen Kreisen d'c tiefgehendste Erregung und cs sind eine große Zahl von Zuschriften an uns gelangt, die die mannigsaaffteu Vorschläge zur Remedur enthalten. U. A. bittet man uns den V. z. A. d. U. zu veranlassen, den Herren von der Berliner Strafkammer durch die Erklärung einer Reihe bedeutender wirklicher Gelehrter, die beschafft werden müßte, zu beweisen, daß sämmtliche Gelehrte. die das Blutritua! als bestehend bezeichnen, den Namen von Männern der Wissenschaft absolut nicht verdienen. Ein anderer Vorschlag geht dahin, eine Petition an das Justizministerium zu richten, in der um Aufhebung des Berliner Urtheilspruches gebeten wird. Diese Petition sollte von s ä m m t l i ch e n in Deutschland l e b e n d e n I u d e n unterschrieben werden. Wir geben diese Stimmen aus unserem Leserkreise wieder, da sie vielleicht den Berliner Abwehrkreisen Anregung bieten. Lostau sOberschlesien), im Febr. Im vorigen Monate verlor die hiesige Synagogen-Gemeinde durch den Tod ein allgemein geachtetes Mitglied, den früheren Lehrer Aron Samuel Reich Einer hiesigen frommen Familie entstammend, hatte sich der Verklärte als Jünger hervorragender Talmndisten Oberschlesiens, wie in Sohrau, Beuthen u. a. O. ein überaus reiches Maß jüdischen Wissens erworben. Als Lehrer wirkte er in Gemeinden und einzelnen Familien nicht nur innerhalb der Heimathprovinz, sondern weit über die Grenzen derselben hinaus. Von inniger Gottesfurcht durchdrungen, von echt religiöser Gesinnung beseelt, war er das Muster eines jüdischen Jugendbildners überall, wo er seinem Lehrerberuf nachging. Außer seinen der Thora geweihten Studien,