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Der Israelit · 1896-02-24 · Heft 16 (24.2.1896) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 16 (24.2.1896)
Date
1896-02-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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324 Speisegesetz und Ehegesetz auf ihrer Seite, das ihnen selbst den Genuß und die eheliche Verbindung mit einem Volksgenossen unmöglich macht, der sich nicht an diese Gesetze gebunden erachtet. Er hätte noch manches treffende Argument gegen diese verschlagenen Ausführungen seines ersten Rathgebers in's Treffen führen können. Aber das bisher Vorgebrachte und die klingenden Gründe, die Haman als ultima, ratio folgen ließ, scheinen eine so überzeugende Kraft gehabt zu haben, daß die ursprüngliche Opposition des Königs in volle Zustimmung umgeschlagen war, bevor diese Motive nur zur Geltung kamen. Es sind dies nur einige Andeutungen dessen, was wir für alle Zeit für uns ails Hamans Auftreten lernen und profitiren können. — Aber diese Anregung dürfte genügen, um dieses interessante Thema dem Studium aufmerksamer Leser der Purimrolle zu empfehlen. Es wird sie Niemand aus der Hand legen ohne auf's Neue von der alten Wahrheit durchdrungen zu sein: „Von meinen Feinden macht dein Gebot mich weise, denn es bleibt ewig mein." (Ps. 119, 98.) .'b K’H üW> '2 1M!N2 ’jtwnn Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. A. B. Berlin, im Februar. Es ist eine bekannte Thatsache, daß es kurz vor Peßach und Purim in den Köpfen der heißblütigsten Antisemiten am tollsten spuckt und rumort, entweder spreizt ein neuer Haman blähend sein Pfaugefieder, oder ein nicht minder tückischer Geselle frischt das alte Märchen vom Ritualmord wieder neu auf. Ein jedesmal liest der entsetzte Leser die grauenhaftesten Spuckaeschichten und athmet befreit auf, wenn er mit der Lektüre zu Ende ist, und merkt, daß er wieder geulkt ist. Die finstern Gesellen des Mittelalters spielen ihren Mummenschanz unentwegt weiter, sie schaden ja niemanden etwas, und wenn sich der Eine oder der Andere von uns unterstehen sollte, etwa wieder klagbar zu werden und ihn aufzufordert, sein lügenhaftes und verleumderisches Geschwätz vor Gericht zu beweisen, weil dieses alles eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft und ihrer Einrichtungen und Gebräuche sei, o, dann kommen wir schön in die Verlegenheit selbst hineinzukallen, denn uns wird vor Gericht klipp und klar von dem Verleumder entgegengehalten, daß dies gar keine Beschimpfung sei, oder nicht beschimpfend genug sei, es wäre auch nicht die jüdische Religionsgemeinschaft, sondern nur die Rasse gemeint, und wie die herrlichen Sachen noch alle lauten mögen. Wie gesagt, daran haben wir uns leider schon gewöhnen müssen, und mit welchen Mitteln wir auch den Kamps fortsetzen, wir treten die Dummheit nicht todt, die immer wieder gleich einer Hydra ihre dunlmdreisten Köpfe vorsteckt und mit ihrer« beschränkten Verstand sich durch Märchen einschläfern läßt. Aber auch die weniger Dummen bleiben nicht ve schont und wie die Blüthe der teutschen Intelligenz auf unseren Hochschulen mit Wonne das Geist uno Körper vernichtende Gift des Alkohols schlürft, mir gleichem Behagen läßt sie sich das antisemitische Gift einträufeln; man braucht nur an die verleumderischen Blätter und das marktschreierische Treiben der Händler zu denken, die vor kaum zwei Jahren mit dem sog. „Talmud- Auszug," den sie als das „Neueste und Interessanteste," als eine bis jetzt „ängstlich geheim gehaltene" Schrift anpriesen, ein glänzendes Geschäft, namentlich in akademischen Kreisen, in der Reichshauptstadt machten. Die armen Leser ahnten kaum, welch' niederträchtige Fälschungen in den Blättern enthalten waren und was man ihnen alles in ihrer Einfalt bieten konnte. Aber noch heute wird es unausgesetzt versucht, den harmlosen Wanderern, den braven Arbeitern und allen, die noch frei sind von antisemitischen Gedanken und Sünden, das verderbliche Gift einzuflösen, das dazu angethan ist, den Raffen- und Klaffenhaß zur Hellen Flamme anzufachen, die Seele zu verpesten, das harmlose Gemüth aufzureizen und aufzuhetzen. Wenden sich auch die meisten mit Ekel und Abscheu ab vor solchem Treiben, so wird doch einer oder der andere mehr oder minder beeinflußt, da er ja alles für baare Münze nimmt, was ihm da aufgetischt wird. Und wäre es nur einer, der mit in dm antisemitischen Strudel gerissen würde, es wäre schon zuviel! Aber dies alles wird durch das neueste Ereigniß überboten, das in dieser Woche alle Gemttther in größte Aufregung versetzt hat. Ein neuer Haman und ein neuer Mordochai ist der Reichshauptstadt entstanden, und das betrübendste der Sache ist, daß der Haman einstweilen einen Sieg errungen hat. Der neue Haman ist in der Gestalt eines Gerichtshofes einer Berliner Strafkainmer erschienen, der einen antisemitischen Agitator, welcher der Gotteslästerung und Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft angeklagt war, freisprach, trotzdem der Staatsanwalt Kanzow drei Monate Gefängniß beantragte. Der neue Mordochai, der für die Juden eine Lanze brach, mußte weichen. Der kurze Thatbestand ist folgender: „Der bekannte Redakteur und antisemitische Agitator Sedlatzek war es wieder einmal, der die Anklagebank schmückte, wessen er angeklagt war, brauchen wir nicht noch einmal zu wiederholen. Der erwähnte Staatsanwalt Kanzow hielt die Thatbestandsmerkmale des § 166 für vollständig erfüllt. Er führte u. a. fast wörtlich aus: Wie jeder Mensch in Deutschland verlangen könne, daß keiner sein Eigent

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