Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 14 (17.2.1896)
- Date
- 1896-02-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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mmmmomNß 290 lang es ihm auch, mehreren solchen Bestinunungen die Spitze zu nehmen. Herr Schreiber scheute weder Mühe Noch Opfer, wo es galt, für unsere heilige Religion einzutreten. Es ist auch bekannt, daß Herr Schreiber, als im Jahre 1888, Baron Königswarter im österreichischen Herrenhause in einer Rede anläßlich der Debatte über die Vorlage des Gesetzes, über die Regelung der israelitischen Cultusgemeinden, die galizischen Rabbiner aufs Heftigste angriff und sie mit Verdächtigungen und Verleumdungen überschüttete, ihm mit einer „Replik" entgegentrat, in welcher er in entschiedener und wirksamer Weise die Behaup Lungen Königswarters widerlegte. Fast sämmtlrche jüdischen Journale haben seiner Zeit diese Replik in anerkennender Weise besprochen, darunter auch dieses geschätzte Blatt, welches ihr einige Artikel widmete und das mannhafte Auftreten des Herrn Schreiber rühmend hervorhob. Herr Schreiber hat sich mehrmals nach Wien begeben und in den Regierungs¬ und Parlamentskreisen dahin gewirkt, daß schon bei Abfassung des obgenannten Gesetzentwurfes mehrere der wichtigsten §. §. zu Gunsten der glaubenstreuen Juden umgeändert wurden. Seinen Bemühungen haben wir es auch zu verdanken, daß die Bestimmung dieses Gesetzes, wonach jeder Rabbiner acht Gymnasial-Klassen absolvirt haben muß, in Galizien auf 20 der größeren Städte beschränkt wurde, während in den anderen Städten die Absolvirung der vierklassigen Volksschule genügt. In dem von der Re gierung vorgelegten Muster-Statut wären auch, nach dem Gutachten der seinerzeit diesbezüglich einberufenen Engueite manche Bestimmungen viel härter als sie thatsächlich sind, ausgefallen, und nur auf Verwenden des Herrn Schreiber wurden sie nach Möglichkeit gemildert. Selbst im letzten Momente, als das Kultusministerium die Verordnung erließ, wonach jede Kultusgemeinde bis zum 1. Januar 1896 ihre Statuten der Behörde zur Genehmigung vorlegen muß, hat es Herr Schreiber versucht d'e Rabbiner-Institution von der ihr drohenden Gefahr zu retten, indem er ein eigenes Muster-Statut verfaßte, in welchem die wichtigsten §§, im Sinne und Geiste des wahren Judenthums abgefaßt sind und besonders jene Bestimmungen, wonach der Rabbiner vom Kultusvorstande in rein religiösen Dingen abhängig sein und sich seinem Willen unterordnen soll, gänzlich umgeändert wurden. Dieses Statut wurde auch in den meisten Städten Galiziens vom Kultusrathe zum Beschlüsse erhoben, und ist begründete Hoffnung vorhanden, daß dasselbe auch von der Negierung genehmigt werden wird, da es nicht gegen den Geist des Gesetzes verstößt und außerdem das von der Regierung vorgelegte Muster-Statut nicht bindend ist. Die gesetzestreuen Juden brauchen also nicht so pessimistisch dreinzuschauen, wie der Krakauer Correspondent, welcher schwarz in schwarz malte. Wie zu allen Zeiten haben sich auch jetzt weise Männer unter uns gefunden, welche von wahrer Liebe und Begeisterung für ihren Glauben und die heiligen Gütern ihres Volkes beseelt, den rechten Pfad zur rechten Zeit gefunden und auf ihm gewandelt haben, zum Heile Israels. Diesen edlen und hervorragenden Männern hat das wahre Judenthum unendlich viel zu verdanken. neu Zeitungsnachrichten und Corresporidenzerr. Deutschland. Zabern i. E., 5. Febr. Unser Rabbiner, Herr Dreyfuß 3, Vater des Oberrabbiners Dreyfuß in Paris, der älteste Rabbiner in Elsaß- Lothringen, hat im Hinblick auf sein hohes Alter, in Folge dessen es ihm sehr oft unmöglich wurde, seine heilige Berufsthätigkeit so pünktlich und gewissenhaft wie bisher ausüben zu können, sein beinahe 60 Jahre lang zur Erhaltung, Befestigung und Verherrlichung Unseres heiligen Glaubens, zur Förderung und Verbreitung der Bruder- und Menschenliebe, zur Aufrechterhaltung des Friedens und der Eintracht innerhalb seines ausgedehnten Wirkungskreises zur höchsten Befriedigung und Anerkennung seiner Vorgesetzten Behörde, zum allgemeinen Wohle und Nutzen seiner Gemeinden, verwaltetes Nabbineramt freiwillig niedergelegt, von jeder öffentlichen Wirksamkeit sich zurückgezogen, um einer jüngeren Kraft Platz zu machen und die von rv"trn ihm bestimmten Lebensjahre lrow ntyinb in rrroyi r.nn D.nDn rov im engen Familienkreise zu verwenden. Aus diesem Anlaß haben Seine Majestät der Kaiser Wilhelm II. Aller gnädigst geruht, unserem in den wohlverdienten Ruhestand übergetretenen hochverehrten Rabbiner den Rothen Adler-Orden 4. Klasse zn verleihen. Möge es unserem, mit schwerem Herzen aus seinen: hl. Amte scheidenden, ehrwürdigen, greisen Rabbiner ''"j n"p"2 vergönnt sein, dieser seiner ihm zutheil gewordenen hohen Auszeichnung viele Jahre sich erfreuen zu dürfen. O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. Wien, 7. Februar. Der bekannte antisemitische Hetzpfarrer D e ck er 1 in Wien hatte, wie jüngst berichtet, zu seinem Vertheidiger in dem letzten Prozeß einen getauften Juden, Dr. Max Anton L ö m gewählt. Im „Vaterland" und in der „Reichspoft" veröffentlicht nun Pfarrer Deckert eine Erklärung, in welcher er seinen Vertheidiger wider die gegen ihn gerichteten, „bei Juden selbstverständlichen schmählichen Angriffe" in Schutz nimmt und ihn als „einen! begeisterten und zugleich hochtalentirten Anhänger >