Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 13 (13.2.1896)
- Date
- 1896-02-13
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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WWW 253 zu coquettiren. Er steht sich als Oberrabbiner von Arad besser. Die Redlichen aller Consessionen können daher diesem frivolen Spiele bis es ein Ende mit Schrecken nimmt, mit verschränkten Armen zusehen, und den Akteuren die Moral der Geschichte zurufen, welche von dem Dornstrauch als König der Bäume erzählt: Dm «1.1 DJt NLL"1 iive? „Freut Euch mit Abimelech und er soll sich mit Euch freuen." (Richter I. 19.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 1". Febr. (Zum antisemitischen Press-Kuddelmuddel.) In dem ehemals Ahlwardt-Böckelschen, dann Böckel-Dühringschen, dann Bodeckschen „Deutschen Vvlksrecht" erklärt Herr von Mosch: „Da der bisherige Verleger des „Deutschen Volksrechts", Herr E. Bodeck, erklärt hat, daß er das genannte Blatt nicht weiter führen könne, und die nächste Nummer (Nr. 5, 2. Jahrgang) nicht mehr erscheinen lasse, so werde ich dem noch verbliebenen kleinen Abonnentenstamm von nun ab die „Deutsche Reform" (in Hamburg) zusenden und zur Einführung derselben den frei gewordenen Titel „Deutsches Volksrecht" zunächst wieder aufnehmen. Berlin, 12. Febr. In Betreff der jüdischen Lehrkräfte an den Volksschulen Berlins ist numnehr beim Magistrat das erwartete neue Reskript des Kultusministers eingetroffen. Es sollen, nach der Fr. Z., künftig in den Volksschulen Berlins jüdische Lehrkräfte nur so weit zur Verwendung kommen, als der jüdische Religionsunterricht mit sich bringt. Jede jüdische Lehrkraft hat mindestens 12 Religionsftunden zu ertheilen. Rur für die darüber hinausreichende Stundenzahl dürfen jüdische Lehrkräfte auch zum Unterricht in anderen Disziplinen verwandt werden. Das Reskript verbietet zwar nicht schlechthin die Verwendung jüdischer Lehrkräfte zum Unterricht in der Geschichte und im Deutschen. Es wird aber verlangt, daß bei der Aufstellung der Lehrpläne die Verwendung jüdischer Lehrkräfte in diesen Disziplinen möglichst vermieden wird. Die städtischen Behörden sollen jährlich die Lehrpläne und die Statistik über die jüdischen Kinder und die jüdischen Lehrkräfte mittheilen. Crefeld, 9. Februar. Die Berücksichtigung und Würdigung des gesetzestreuen Verhaltens jüdischer Soldaten seitens ihrer Vorgesetzten ist keineswegs eine vereinzelte Erscheinung. In dieser Hinsicht weiß mancher alte Soldat Rühmliches von seinem Hauptmann oder Major zu erzählen. Wie weitgehend sich die Rücksichtnahme einzelner Ofsiziere gestaltet, davon erzählte mir der Besitzer des hiesigen Hotels Spiero nachstehend wiedergegebenen Fall. Er diente seinerzeit bei dem Füsilierbataillion im hessischen Infanterieregiment Nr. 81, das zu Fulda in Garnison lag und unter dem Kommando des Majors von Kahlden stand. Herrn Lange wurde jede Erleichterung zur Beobachtung der religionsgesetzlichen Vorschriften gewährt. Als er Bataillonsschreiber war, ivurde er an den Sonnabenden mit Ordonanzdiensten beschäftigt und die Schreibarbeit begann für ihn erst mit Anbruch der Nacht. Der Major ermunterte ihn zum Beharren in der Gesetzestreue und hob dieselbe in einer Ansprache am Kaisersgeburtstage vor Offizieren und Mannschaften als nachahmensiverthes Beispiel hervor. Als Herr L. zum Landrathsamte nach Eschwege behufs Aufstellung von Rekrutierungslisten kommandirt wurde, überreichte ihm der Landrath sofort bei der Meldung einen Einquartierungszettel für das dortige jüdische Restaurant und sagte dann zu dem überrascht dreinblickenden Soldaten: „Ihr Major hat mir einen privaten Brief geschrieben: Sie seien gesetzestreuer Israelit, und ich möchte Ihnen zur ungehinderten Uebung Ihrer religiösen Obliegenheiten und Bedürfnisse behilflich sein." Eine solche Fürsorge ist gewiß seltener Art. Nur einen kleinen Kommentar will ich dem Faktum beigeben: Der Major von Kahlden war überzeugungstreuer Katholik. Wreschen, 9. Februar. Die Vertretung der hiesigen israelitischen Gemeinde hat in der heute stattgehabten Sitzung Herrn Dr. M. L e w i n in Berlin einstimmig zum Rabbiner der hiesigen Gemeinde gewühlt. Durch den Weggang des Herrn Dr. E o h n von hier war die hiesige Rabbinerstelle über ein Jahr vacant. Aus der Rheinprovinz. Die „Preuß. Lehrerzeitung" schreibt: Aus jüdischen Kollegenkreisen erhalten wir folgende Zuschrift: „Der Rabbiner Dr. Singer, Privatbeamter der Spnagogen-Gemeinde zu Koblenz, hat in einer, seltsamerweise durch die Presse bekannt gewordenen Petition vom 6. September v. I. den Kultusminister um Uebertragung der Inspektion des jüdischen Religionsunterrichts im Regierungsbezirk Koblenz gebeten. Daß dieser Herr das preußische Gesetz vom 23. Juli 1847 nicht kennt, laut dessen keine jüdische Gemeinde gezwungen werden kann, sich einem Rabbiner zu unterstellen, — das könnte man ihm, dem geborenen Ungarn, wohl verzeihen. Daß er aber eine solche Petition (die doch nur für die Behörde bestimmt war) dazu benutzte, um die jüdischen Lehrer zu verunglimpfen, — das ist eine Leistung, wofür er auf öffentlichen Dank und öffentliche Anerkennung wohl nicht rechnen darf. Er bezichtigt in seinem Schreiben, das übrigens unmöglich