Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 2 (6.1.1896)
- Date
- 1896-01-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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22 einzigen Träger der jüdischen Lehre und deS jüdischen Wissens. Von ihnen allein kann eine Erneuerung desselben kommen. Die Inhaber der eigentlichen repräsentativen Gemeindegewalt aber sind grundverschieden von jenen Männern, welche vor einem Jahrhundert dieselben Stellungen bekleideten. Heute sind es meist Advokaten, Aerzte, Banquiers, welche den CultuSrath bilden. Ihrer sonstigen persönlichen Ehrenhafttakeit ungeachtet, sind es meist Männer, welche häufig nicht einmal tfitt n'3 können. Das gilt namentlich von den größeren Städten. Und was Wunder: Wie soll es denn anders kommen? Unsere Jugend wächst in den Schulen vielfach ohne jeglichen Religionsunterricht heran, und selbst wo sie einen solchen genießt, ist es als ob er gar nicht vorbanden wäre, wenn nicht noch schlimmer. . . . Während der UniversitätSjahre haben die Jünglinge wegen der Tanzkränzchen, der Unterhaltungen, und dgl. gar keine Zeit sich mit solchen Lappalien, wie das Judenthum berührende Fragen zu besoffen, auch bewegen sich ihre Träume und Hoffnungen meist auf ganz anderen Bahnen. Dann, wenn eben dieselben wackeren Jünglinge eine Stellung im Leben sich errungen haben, und die Enttäuschungen und Ernüchterungen gekommen sind, entdecken sie plötzlich ihr jüdisches Herz, und kein Gebiet des jüdischen Lebens ist vor ihrem Ehrgeiz sicher. Ueberall sind sie da, wo sich ein Ehrerämtchen, ein Mandätchen erhaschen läßt, wo matt eine Rede zu halten Gelegenheit hat. Und da dte modernen Formen des öffentlichen Llbens das Redehalten fast zur Rothwendigkeit machen, da überdies der Verkehr mit den Verwaltungsbehörden einige Kenntniß der Gesetze und der behördlichen Proceduren und Formen erfordern und auch das Repräsentiren erheischen, so haben die Leute von der sogenannten Intelligenz den bequemsten Vorwand, alle Aemter und einflußreichen Stellungen in den Gemeinden an sich zu reißen und so ihren Ehrgeiz schadlos zu halten, für so manches Unbill, welches demselben anderwärts zu Theil wird. Daß dies auf Kosten des Gedeihens der Gemeinden geschieht, was thuts zur Sache? Die jüdische Gemeinde ist das eigentliche Terrain für allerhand Streber und Ehrenjäger. Jeder, der einen Taschend eb vor Gericht vertheidigen oder ein Pflaster auf eine Wunde zu schmieren versteht, hält sich für befugt, in der jüdtjchen Gemeinde eine Rolle zu spielen. Die Mittel, deren man sich behufs Erlangung eines Mandats zu dem CultuSrath bedient, müssen dabet nicht just die lautersten sein. So ist es gewöhnlich irgend ein Stadlpotentat, der DirectX dee-Shakkaffe oder sonst einer Bank ist, und den Credit des Kaufmannsstandes in Händen hat, der auf einmal den Beruf in sich verspürt, Gemeindeoberhaupt zu werden. ES versteht sich, daß alle Gemeindemitglteder, welche ihm ihre Stimmen versagen würden, den Credit verlören, und so wird der Herr Gemetndeoberhaupt. Auch vermittelst Einflusses nichtjüdischer Persönlichkeiten ist schon so mancher in den Sitzungssaal des jüdischen Gemeindevorstandes gelangt. Haben wir es ja erleben müssen, daß in einer der ersten Gemeinden Galiziens mehrere Jahre hindurch ein Mann das Präsidium des Cultusrathes innehalte, welcher seine s ä m mt l i ch en Kinder zur Taufe geführt hatte. In einer andern großen Gemeinde lebt ein Individuum, welches seine Tochter in die Kirche zur Taufe begleitet hotte, und ist doch allgewaltiger Wahlmacher, der Cultusräthe erhebt und stürzt. Und diese oder ähnliche Leute wollen unsere Rabbiner ernennen, oder über dieselben eine Jurisdiction ausüben I — Indessen muß erwogen werden, daß alle diese Vorkommnisse nur deßhalb möglich sind, weil der jüdische Bürger den CultuSrath im Grunde nur für eine Verwaltungs- und Steuerbehörde ansteht, die mit eigentlichen religiösen Dingen wohl in Berührung kommt, auf dieselben jedoch keinen Einfluß übt — nie und nimmer aber für eine dem p rva gleichgestellte oder gar über demselben stehende Institution! Wenn dem durchschnittlichen Gemeinde- Mitglied zugemuthet wird, seine Stimme irgend einem seiner „höherstehenden" Glaubensgenossen zu geben, so denkt er sich gewöhnlich: Was kanns schaden? Was liegt daran, ob Hinz oder Kunz dte Steuer eintreibt und an dte Beamten abführt? Was dte religiösen Dinge anbetrifft, so ist ja der Rabbiner da!" In Religionssachen pflegen die galizischen Juden mit sich nicht spassen zu lassen. Der Rabbiner ist also in den galizischen Gemeinden der eigentliche Mittelpunkt, der Angelpunkt des Gesammtlebens, er ist es, dem der Steuerzahler das Vertrauen entgegenbringt, er ist gleichsam der moralische Bürge den Gemeindemitgltedern gegenüber, dafür, daß ihr Gewissen in Bezug auf die religiöse Richtung der Gemeinde ruhig sein kann. Nicht nur die eigentlichen rabbinischen Funktionen, wie etwa nfcwr zu entscheiden und schiedsrichterlich rmn \n zu schlichten, liegt also dem Rabbiner ob, sondern er trägt die Verantwortung für den Geist der Gemeinde, denn er ist der Vertrauensmann ihrer einzelnen Glieder. Und nun soll der Rabbiner mit einemmale unter die Controlle des oben charakteristrten Cultusrathes gestellt werden. Wie soll sich da der simple Unterthan zurechtfinden? Herrn X. oder A., die zufälligerweise für dieses Jahr die Gemeindegewaltigen sind, kommen zu ihm und verlangen Steuern; aber wieso? Das formelle Recht haben sie dazu.