Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1896-01-02 · Heft 1 (2.1.1896) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 1 (2.1.1896)
Date
1896-01-02
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448608-2448610--41012-2489950
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

10 tfium hat nicht ein sichtbares Oberhaupts— das Oberhaupt des Judenthums ist der ewige, ewigeinzige, unsichtbare Gott; und der Rabbiner ist nicht etwa Gottes Stellvertreter auf Erden, sondern nur der Lehrer und Deuter von dessen Gesetz, wie jeder andere Sterbliche es auch sein kann, wenn er es eben — kann. Ec ist der Träger der Ueberlieferung der Väter, die jedes Juden Gemeinbesitz bildet, und deren Bewahrer der Rabbiner ist, nicht Kraft eines besonderen Gnadenaktes, oder einer besonderen „Weibe", sondern, weil er dem Studium derselben mehr Zeit gewidmet, und weil das Vertrauen der Glaubensgenoffen und seine Frömmiglt\i Sfm dleM Amt übertrug. So ist es denn das Natürlichste von der Welt, daß der jüdische Rabbiner nicht wie die Seelsorger anderer Confessionen, seine Stellung außerhalb oder oberhalb der Gemeinde etnnimmt, sondern innerhalb, in der Mitte derselben steht und wirkt. Am allerwenigsten aber wäre es geziemend und förderlich, ihm seinen Platz gar unterhalb der Gemeinde, unter den subalternen Beamten derselben anzuweisen, selbst wenn man das Inferiore dieser Stellung durch einige unwesentliche Abänderungen verschleiert hätte. Eine jede gesellschaftliche Organisation, deren Leitung aus der freien Wahl der Mitglieder hervorgeht, besonders wenn diese Wahl eine periodisch jj wiederkehrende ist, bedarf eines Organs, welches & die Continuität, den Zusammenhang tm Wechsel? der Gestaltungen aufrechterhalte — wenn sie nicht in Trümmer gehen soll. Und wenn dies von Organisationen zu rein materiellen Zwecken gilt, wie z. B. weltliche Gemeinden, Vereine und dgl. die durch greifbare, auch für das gewöhnlichste Auge sichtbare Dinge in Betracht kommen, um wie viel mehr noch von religiös culturellen Vereinigungen, wobei die theuerften und zugleich im höchsten Sinne des Wortes geistigen Güter auf dem Spiele stehen. Eine jüdische Kultusgemeinde ist nicht eine Institution, welche nur die Steuern einzutreiben und mit denselben die Funktionäre zu bezahlen hat — es ist eine freie Vereinigung, um die Pflege des Heiligsten, was wir besitzen, zu ermöglichen und zu verwerthen. Die gewählten Vorsteher und Repräsentanten sind die Organe, die aber mir einem höhern Geiste zu dienen haben, sie sind gleichsam nur die äußeren, weltlichen Repräsentanten eines tieferen, religiösen Prinzips, als dessen Vollstrecker sie sich zu fühlen haben. Der berufenste Bewahrer und Hüter dieses Prinzips aber ist der zu diesem Amte berufene Rabbiner. Dieser bildet den bleibenden Punkt in der Fluth der Jahre und tm Wechsel der Personen, die die wandelbare Volksgunft bald auf den Schild hebt, bald in die Vergessenheit zurückstnken läßt. Der Rabbiner ist in der Gemeinde der, welcher die einzelnen Kräfte und Strebungen auf einen geistigen Mittelpunkt bezieht und so die geistige Einheit erhält; er verknüpft die Vergangenheit mit der Gegenwart und weift der Zukunft die richtigen Bahnen. So ist der natürliche und gesunde Zustand der, daß der Rabbiner neben dem Gemetndevorstand seinen Platz und Wirkungskreis angewiesen erhält, daß eine genaue Abgrenzung der Sphären der Competenz bei den Factoren stattfinde, in eine solche, wo der Rabbiner uneingeschränkt schalten, eine weitere, rein weltliche, wo der Vorstand allein zu walten, und eine dritte, wo beide Faktoren gemeinsam zu wirken hätten. Nie und nimmer aber darf ein Vorstand sich anmaßrn, sich M W inappellable vorgesetzte Behörde des Rabbiners zu geriren, und diesen als einen untergeordneten Beamten zu betrachten, der in gewissen „fachmännischen" Dingen freie Hand hat, sonst aber gehorchen und den Willen seiner Vorgesetzten ausführen muß. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten ttttfe Korrespondenzen Deutschland. Berlin, 30. Dez. Aus dem Bureau des „Deutsch Israelit. Gemeinde-Bundes" erhalten wir den nachstehend im Wortlaut wiedergegebenen Auszug aus dem Protokoll der am 24. und 25. zu Berlin stattgehabten constitutrenden Versammlung zur Begründung eines Verbandes des jüd. Lehrervereine im deutschen Reiche. Zur Orientirung unserer geehrten Leser lassen wir den ursprünglichen Entwurf der Leitsätze am Fuye dieser Zeilen folgen. Der erwähnte Auszug tautet: Am 24. und 25 d. M. fand die constituirende Versammlung zur Begründung eines Verbands der jüdischen Lehrervcreine im deutschen Reich statt. In liebenswürdiger Weise hatte der Vorstand der jüd. Gemeinde zu Berlin den großen Sitzungssaal seines Verwaltungsgebäudes für die Berathungen zur Verfügung gestellt, und für freundliche Bewirthuug der Delegirteu während der Verhandlungen Sorge getragen. Aus fast allen Gauen des deutschen Reiches waren die Delegirteu, der Einladung des „D. I. G. B." folgend, zu den Berathungen erschienen. Nur die württembergischen Delegirteu waren in letzter Stunde an der Theil-- nahme verhindert worden, hatten aber ihre Anträge schriftlich eingereicht, der bayerische Lehrerverein hatte in einem Schreiben erklärt sich auf Grund des Vereinsgesetzes nicht an einem allgemeinen deutschen israel. Lehrerbund betheiligen zu dürfen, versprach aber, die Interessen des Verbandes möglichst zu förvern und zu den seinigen zu machen. Wegen einer zu geringen Anzahl von staatlich geprüften Lehrern in den Vereinen waren an die beiden in den Provinzen Ostpreußen und in dem Reg.-Bezirk Cöslin bestehenden Vereine, sowie an den Hamburger Verein Einladungen seitens des „D. I. G. B." nicht erfolgt. Der Protest, den die ersten beiden Vereine gegen die Ausschließung ein-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.