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Der Israelit · 1896-01-02 · Heft 1 (2.1.1896) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 1 (2.1.1896)
Date
1896-01-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
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2 Gesinnung der russischen RegterungSkreise und besonders des junge» Kaisers gegen die Juden scheinen nach alledem mindestens schwankend und zweifelhaft, Wohl dringt das neue Regime in Rußland allenthalben auf strengere Handhabung des Rechts und der bestehenden Gesetze. Aber zwischen Recht und Gesetz klafft oft so eine jähe Kluft, daß sie auch der beste Wille nicht auszufüllen vermag, geschweige denn ein Wille, der vielleicht nicht der beste ist. Nirgends mehr als in einem absolutistischen Staatswesen wie es das russische ist. kommt bet der Handhabung von Gesetz und Recht alles auf die Hand an, bie bte§ auäübt In ihrem Belieben liegt es, sich für das harte, geschriebene, oft nichts weniger als gerechte Gesetz oder für das ewig unveränderliche Recht zu entschieden. Zwischen dieser Eventualität schwankt das Geschick des nummerisch größten Theils der Judenheit, und dieses Schwanken gibt selbst einer günstigen Anwendung der bestehenden Gesetze einen unsicheren, haltlosen Charakter. Selbst in Deutschland und speziell in Preußen sind die Fälle selten, in welcher die thatsächltch bestehenden Gesetze eine den Juden förderliche Auslegung erfahren. Juden und Judenthum können öffentlich angegriffen und aufs gröblichste beschimpft werden, ohne daß die Hilfe der Gerichte in den meisten Fällen mit Erfolg angerufen werden kann. Eine kleine Wendung zum Besseren hat sich zwar auch hier vollzogen, indem einzelne Gerichtshöfe eine rühmliche Ausnahme von der herrschenden Praxis machten und auch gegen Juden verübte Preßvergkhen mit Strafen belegten. Aber eine entscheidende durchgreifende Besserung ist in diesem wichtigen Punkte erst von der Zukunft zu erwarten oder doch zu erhoffen. Inzwischen macht sich die Rechtslostgkett und Schutzlosigkeit aller jüdischen Anliegen in der verschiedensten Weise geltend. Wir verzeichnen hier besonders das auch im vergangenen Jahre in verschiedenen Parlamenten von judcnfeindlicher Seite gestellte Ansinnen die jüdischen Bekenntnißschriften einer Untersuchung auf die Gemeingefährliche ihres Inhalts hin zu unterziehen. Zwar ist dieses Verlangen überall auf das entschiedenste abgewiesen werden, aber daß es nur die Volksvertretungen beschäftigen könnte, ist ein betrübendes Zeichen der Zeit. Die Urkunden des jüdischen Reltgionsgesetzes liegen seit Jahrtausenden vor aller Welt offen dar. Sie enthalten keine geheimen Lehren, welche das Licht der Oeffentlichkcit zu scheuen hätten. Existirten solche, so halten sie durch christliche Gelehrte, welche unser Wiaes Schriftthum rm Original kennen, ebenso durch Ahyfiatrn längst aufgehört Geheimnisse zu sein. Das gäjize Gebühren hat nur den Zweck bet der öffentlichen Meinung den Glauben zu erwecken und zu erhalten, als lehre das Judenthum eine minderwerthige Moral, welche als Vorwand dafür dienen soll, seine Bekenner vogelfrei zu erklären. Am widerwärtigsten machte sich diese Erscheinung in der badischen Kammer geltend, weil unsere Feinde sich dabei auf das Verbot eines Auszugs des Schulchan Aruch stützen konnten, welches auf Veranlassung und mit Zustimmung der offieiellen jüdischen Behörde des GroßherzogthumS Baden, des „Oberrath der Israeliten" erfolgte. Die tiefgehende Mißstimmung gegen diese Behörde hat in diesem Lande dazu geführt deren Machtbefugnisse thetlweise auf eine neue, erweiterte Institution, eine Landes-Synod e zu übertragen. Wir haben die Tendenz dieser neue Einrichtung und den Geist der Glieder, aus welchen sich dieselbe zusammensctzt, an dieser Stelle eingehend behandelt. Der feierliche Applomb, mit welchem die Synode installtrt wurde, hat den hohlen Kern derselben keinem tiefer Blickenden zu verhüllen vermocht. Sie wird sich in den Verwaltungs-Angelegenheiten der Gemeinden vielleicht hie und da bemerkltch machen; das Judenthum selbst, seine Kenntniß und Anerkenntniß wird jedoch nicht davon berührt und zwar auch nicht im nachtheiligen Sinne. Die schüchternen Versuche, welche einige Wortführer dieser Behörde nach dieser Seite hin wagten, haben eine so entschiedene Zurückweisung erfahren, daß selbst nach dieser Sette hin nichts von da zu erwarten und noch weniger zu befürchten ist. Das läng stab gewirth schäftete Reformjudenthum ist todt. Es wird von allen seinen Gevattern verleugnet. Niemand will mehr als Reformjude gelten. Wer heutzutage leichtsinnig den Abfall von Gott und seinem Gesetz vollzieht, bedient sich nicht mehr dieser discredittrten Etiquette. Auch der Bundesbrüchtge, Fahnenflüchtige will lieber für das, was er in Wirklichkeit ist, wie als Reformjude gelten. Deshalb haben Synoden, Vereine und Bestrebungen, welche die Verleugnung des überlieferten Judenthums in officielle, salonfähige Formen kleiden möchten nichts mehr zu bedeute«. Wer schlecht sein will, verschmäht diese Formen und wer es nicht sein will, den bestechen sie nicht mehr. Wenn ein Rückblick auf das verflossene Jahr nichts als diese eine Thatsache zu constattren hätte, so dürfte dieser erfreuliche Umstand genügen unS mit manchem Unliebsamen auszusöhnen, dem unser orienttrender Blick begegnete. Es macht sich jedoch hier eine eigenartige Erscheinung geltend, die registrirt zu werden verdient. Während wir in dem äußeren Geschick der Judenheit die Thatsache zu constatiren halten, daß das Häuflein der Häuptlinge und Wortführer unserer Feinde sich von Tag zu

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