Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 51 (27.6.1895)
- Date
- 1895-06-27
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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986 zum größten Theke auch solcher Religionslehrer handelt, die, staatlich nicht geprüft, doch zum Religionsunterricht zugelassen sind und diesen in vielen Gemeinden tatsächlich ertheilen. Er schlägt daher vor, daß je 25 Mitglieder eines Vereins je einen Delegirlen wählen sollen. Im Uebrtgen accepttrt er den § 8 des Hannöverschen Entwurfs mit der Bestimmung aus Nr. 8 des Berliner, „kleinere Vereine können sich zu diesem Zwecke mit einem anderen Verein verbinden." — In Bezug auf die Delegtrten-Versammlung erklärt sich der Berichterstatter mit der Bestimmung einverstanden, wie sie im § 5 des Hannöverschen Entwurfes gegeben ist, will den Ort dieser Versammlung dem Vorstande anheimgeben und zugleich der Nr. 9 des Berliner Entwurfes Geltung gewähren. — Die Nr. 7 des Berliner Entwurfes, welche von der Berufung der Delegirten-Versammlung handelt, zieht er dem § 11 des Hannöverschen vor. — Mit der Forderung eines allgemeinen Lehrertages, wie sie 8 6 des Hannoverschen Entwurfes aufstellt, erklärt sich Referent als einer ganz unverfänglichen Zugabe mit der Maßgabe einverstanden, daß dieser höchstens alle drei Jahre einmal ftattfindet. — In den Bestimmungen über Pflichten und Rechte des Vorstandes (Nr. 6 des Berliner Entwurfes) wünscht Referent das Fortfallen der Ehrengerichte (k), welche erst recht Zwistigkeiten heraufbeschwören könnten, anstatt sie zu bannen, ferner die Aufnahme der Nr. 10 desselben Entwurfes an Stelle der vorigen Bestimmung und will endlich die Gründung eines Bundesblattes der späteren Entwickelung des Verbandes Vorbehalten. — In Bezug auf den Mitgliederbettrag soll die Nr. 3 des Berliner Entwurfes mit Hinzunahme des zweiten Alinea von § 13 des Hannöverschen Geltung erhalten. — Die UebergangSbestimmungen, wie sie in Nr. 11 des Berliner Entwurfes gegeben find, ebenso den § 14 des Hannöverschen Entwurfes, der von Statutenänderung handelt, will Referent accepttren, wünscht jedoch, daß in diesem die Worte „auf Antrag des Vorstandes" wegfallen. Bor der nun zu eröffnenden Debatte über das mit so vielem Fleiße und mit so großer Sachkenntuiß gelieferte Referat erhält Herr Rabbiner Dr. Gutt mann-Breslau zur Geschäftsordnung das Wort und wünscht, im Interesse einer schnelleren Berathung nur gewisse Thelle, etwa über den Sitz des Verbandes, über die Zusammensetzung des Vorstandes und über die Delegirtentage, zur Besprechung auszuwählen. Herr Beruhardt-Tarnowitz will noch einen Punkt, uämltch den Namen des Verbände-, in die Debatte ausgenommen wissen. Beide Anträge werden angenommen, und es beginnt daher die Verhandlung über I. den Namen des Verbandes. Herr Bernhardt-Tarnowitz beantragt, den im Hannöverschen Entwurf vorgeschlagenen Namen beizuhalten, um jeder Verwechselung mit einem Verbände vorzubeugen, der einen dem von dem Referenten vorgeschlagnen ähnlichen Namen hat. — Brann-Beuthen tritt für den Antrag des Referenten ein. Dr. B l a s ch k e-Berlin meint, die kürzesten Namen seien die zweckmäßigsten und schönsten, und da der vom Referenten beantragte diese Eigenschaften besitze, so verdiene er auch den Vorzug vor jedem anderen. Der Referent erklärt zu dieser Auseinandersetzung, daß fein Antrag keine prinzipielle Bedeutung habe, sondern nur ein harmloser Vorschlag sei, mit dem er das Wesen des Verbandes getroffen zu haben glaube. Im Uebrigen solle der Verband eine Vereinigung der L.'hrer Deutschlands in den einzelnen Vereinen bilden. Nach einer längeren weiteren Debatte, an der sich Herr Dr. L. Neustadt-Breslau und Herr Bernhardt-Tarnowttz betheiligen, einigt sich die Versammlung auf den Namen: Verband der jüdischen Lehrer-Vereine des Deutschen Reiches. II. Sitz des Verbandes. Zu diesem Punkte wiederbolt Referent seine Bedenken gegen den Berliner Entwurf, nach welchem zwei Mitglieder des Vorstandes in Berlin ihren Wohnsitz haben müssen, infolgedessen der Verband ein festes Domizil, nämlich Berlin, erhalten würde. — Dem gegenüber bemerkt Dr. Blaschke-Berlin, daß es dem D.-J. G.-B. fern gelegen habe, dem Verbände einen festen Sitz zu geben, er wollte vielmehr, indem er zwei Vorstandsmitglieder für Berlin forderte, einerseits die Geschäfte des Vorstandes erleichtern, was nur geschehen könne, wenn eben diese Bedingung erfüllt würde, andererseits verdiene Berlin als Hauptstadt des Reiches diesen Vorzug. — Herr Dr. Guttmann-Breslau drückt seine Freude über den ersten Theil der Erklärung des Herrn Deligierten des D.'J. G. B aus, tritt aber dennoch den weiteren Ausführungen desselben entgegen, indem er behauptet, daß jedenfalls durch das Zugeständnis von zwei Mitgliedern für Berlin diese Stadt Domizil des Verbandes werden würde. Dies aber sei schon aus dem Grunde nicht zu empfehlen, weil, wenn auch Berlin die Reichshauptstadt, so doch nicht der Lentralpunkt der Lehrer und am allerwenigsten iier Reltgionslehrer sei. Dazu komme, daß die Berliner Schulen nicht mit denen in kleinen Städten oder gar auf dem Platten Lande verglichen werden lürsten. Jene seien große und umfangreiche Organtättonen, diese häufig winzige und mit schweren Opfern gegründete und erhaltene Anstalten. Graf- Glogau stimmt diesen Ausführungen bei und will rort das Domizil des Verbandes sehen, wo der Vorsitzende seinen Wohnsitz hat. Bernhardt-