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Der Israelit · 1895-06-27 · Heft 51 (27.6.1895) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 51 (27.6.1895)
Date
1895-06-27
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Mr. « Zälaiter für die israel. Schute. H7.3uui 1895.j 'piltpg, KMrzr äu Mv. il Protokolle der am 8 Juni 1895 im Restaurant „zum Storch" in Breslau stattgehadten Versammlung des Vereins jüdischer Lehrer in Schlesien und Posen und deren Unterstützungsraffe. Anwesend waren 39 Mitglieder und 6 Gäste, darunter Ob'rlehrer Dr. Blaschke—Berlin als Delegirter des D. J.-G.-B. Der Kapttalfond der Unterstützungskaffe erreichte die Höbe von 33 508,88 Mark. Der Vorsitz nde Herr Dr. Samuelsohn theilt mit, daß aus einem Legate des verstorbenen Stadtältesten, Herrn Moritz Moll Hierselbst, der Kaffe ein Kapital von 1000 Mark zug flössen sei. Zu längeren Debatten führte Punkt 4 der Tagesordnung: Beratbung über die Gründung eines Verbandes der D.-J. Lchrervereine im Anschluß an die Entwürfe des Jüdischen Lehrerveretns der Provinz Hannover und des D.-J. G. B. Hierzu erhält Herr Dr. B r an n - Breslau als Berichterstatter das Wort und führt aus, daß die Organisationen, welche vor etwa zwei Jahrzehnten mit der Gründung der Lehrervereine ihren Anfang genommen hätten, in der Bildung eines Verbandes sämmtlicher Vereine ihre Krönung finden sollten. Schon daraus folge nothwendig, daß das Fortbestehen der Lokalvereine durch die neue Organisation gesichert ist. Es sei nur die Frage, wie der Verband organistrt werden solle. Zuerst handle es sich um den Namen des Verbandes, der nicht nur äußerlich, sondern auch seinem Wesen nach in den beiden Entwürfen verschieden sei. Er schlage daher vor, die neue Organisation „Verband der jüdischen Lehrervereine des Deutschen Reiches" zu nennen. — In Bezug auf den Zweck des Verbandes beantragt Referent, denselben so beizubehalten, wie er im § 2 des Hannöverschen Entwurfes angeführt ist, mit Htnzufügung der Worte „und der von diesen ins Leben gerufenen Vereine" hinter .„Lehrerstandes". — Als Bestimmungen über dke Mitgliedschaft sollen die im Entwürfe des D.-J. G. B. unter Nr. 2 angegebenen gelten, jedoch mit Hinzufügung des zweiten Alinea des § 4 aus dem Haunöverschen Entwurf, betreffend die Ehrenmitglieder. — Der Verbandsvorstand soll nach Nr. 4 des Berliner Entwurfs aus 5 geprüften Lehrern bestehen, von denen mindestens 2 ihren Sitz in Berlin haben müffen. Insbesondere gegen die letztere Bestimmung wendet sich der Referent, wenn er fordert, daß der Vorstand überhaupt kein bestimmtes Domizil, sondern dort seinen Sitz haben solle, wo der jedesmalige Vorstand seinen Wohnsitz habe. Deßhalb sei der § 7 des Hannöverschen Entwurfes, der ebenfalls vom Vorstande handele, vorzuziehen, mit der Maßgabe jedoch, daß das zweite Alinea von Nr. 4 des Berliner Geltung erhalten, und daß die Lehrer, welche dem Vorstande angehören, approbtrt sein müssen. — Für die Bestimmungen über Ort und Zeit der Vorstands- Sitzungen hält der Berichterstatter die Vorschriften von Nr. 5 des Berliner Entwurfs mit Streichung von „in Berlin" für angemessen. — Auf die Begrenzung der Anzahl der Delegirten zum VerbandStage will Herr Dr. Braun nicht eingehen, schon deßhalb nicht, weil es sich ja nicht blos um die Jntereffen der staatlich geprüften Lehrer, sondern

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