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Der Israelit · 1895-06-27 · Heft 51 (27.6.1895) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 51 (27.6.1895)
Date
1895-06-27
Page
– (sequence 4)
Language
German
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922 Freude am Dasein verleidet. — Solche schwere Heimsuchungen sollen gewiß schwere Verirrungen sühnen und wir brauchen wie die Dinge liegen nach diesen Verirrungen leider nicht erst zu suchen. ibm nmm rvnttf' vv iw* Dim wni .lpon ft? 17’ nVi Zeitungsnachrichten rrrrd Correspondenzen Deutschland. Darmftadt, 20. Juni. Nach einer den ganzen Tag dauernden Verhandlung beiverschlossenen Thüren wurde der frühere antisemitische Agitator und Samen« züchter Adolf Theiß von der Strafkammer wegen Ehebruchs zu drei Monaten Gefängnitz abzüglich 4 Wochen Untersuchungshaft verurthetlt. Wegen des gleichen Vergehens erhielt die geschiedene Mitangeklagte Frau Wangler von Ziegelhausen 2 Monate. Aus Baden. Von der Bezirkssynagoge Frei« bürg aus, an deren Spitze Herr Bezirksrabbiner Dr. Lew in steht, geht ein Cirkular an alle isr. Gemeinden des Großherzogthums Baden, folgenden Inhalts: Während der Tagung der Synode wurde in privaten Besprechungen auf die Nothwendigkeit eines Landes-Asyls für greise und steche alleinstehende Personen hingewiesen. Diese Anregung hat allseitig Beifall gefunden und es wurde allgemein anerkannt, daß eine solche Anstalt längst schmerzlich vermißt werde. Man halte Umschau in Stadt und Land; man sehe, wie zahlreich diejenigen stnd, denen es an Hilfe und Pflege gebricht; denn selbst Nichtmittellose, aber alleinstehende entbehren oft Abwartung und Pflege, und ste empfinden die Vereinsamung recht oft als Qual. Die vorhandenen städtischen und staatlichen Anstalten vermögen eine israelitische Landes - Anstalt nicht zu ersetzen, weil unsere Glaubensgenossen in den überwiegend meisten Fällen ritual bereitete Speisen un - die religiösen Formen des Lebens nicht entbehren wollen. Die Unterzeichneten (fast sämtliche Rabbiner u. Synodalmttglieder des Landes) erlauben sich deshalb diesen Aufruf zur Errichtung eines israelitischen Landes- Asyls den Synagogenräthen des Landes empfehlend zu unterbreiten. Rückäußerungen über die Aufnahme des Aufrufs u. darüber, ob die Synagogenräthe geneigt sind, Delegierte zu einer im Spätsommer d. I. nach Karlsruhe oder Baden zu berufenden Landversammlung zu entsenden, wolle man an die Bezirkssynagoge Freiburg richten. L. Dresden, 19. Juni. Eine Folge der antisemitischen Agitation war ein BeleidigungsProzeß, den Dr. med. Sachs gegen den Straßenbaumetster Mors hier anstrengte. Nachdem der letztere im Radfahrerklub „Union" nicht wieder in den Vorstand gewählt war, äußerte er gegen mehrere Mitglieder: „Sachs, der Jude, muß aus dem Verein herausgelhan werden; er ist nur aus Eigennutz beigetreten." Mors bestritt, sich hierdurch einer Beleidigung schuldig gemacht zu haben. Er wurde jedoch vom Schöffengericht zu 40 M. Strafe verurthetlt, gegen die er beim Landgericht Berufung einlegte. Dies bestätigte das Urtheil. Landgerichtsdtrektor Göhler betonte dabei: Die Aeußerung „Jude" sei im gegebenen Falle beleidigend gewesen. Die jüdische Religion sei eine vom Staate anerkannte Religionsgemeinschaft, welche dieselben Rechte habe und denselben Staatsschatz genieße wie jede andere Religion. Der jetzigen Zeitströmung folgend, sei es dem Beklagten nur darum zu thun gewesen, dem Kläger durch die Bezeichnung „der Jude" seine Geringschätzung auszudrücken; die Verurteilung sei daher gerechtfertigt. Merzig, 23. Juni. Am gestrigen mens, na» n-ip, feierte das hier sehr geachtete und beliebte Ehepaar Moses Weil und Karoline, geb. Lion das seltene Fest seines 50jährigen Ehejubtläums in körperlicher und geistiger Frische und blühender Gesundheit. Obwohl sich die greisen Eheleute in bescheidener Weise jede offizielle Feier verbeten, erschienen dennoch alle ihre Kinder nebst Familien aus Nah und Fern, um persönlich Glückwünsche und Geschenke zu überreichen. Ihnen schlossen sich eine große Anzahl von Freunden und Bekannten innerhalb der jüd. Gemeinde an. Um 11 Uhr erschienen der Landrath und der Bürgermeister. um im Namen Sr. Majestät dem Ehepaare die silberne Jubiläumsmedaille nebst einem Begleitschreiben aus dem Civilkabinet des Kaisers zu überreichen. Nachdem Herr Landrath diesen allerhöchsten Auftrag in feierlichster und wahrhaft herzlicher Weise ausgeführt hatte, dankte Herr Weil, sichtlich gerührt, für die seiner Gattin und ihm erwiksene hohe Ehre und brachte ein begeistertes Hoch auf Se. Majestät aus. Hierauf hielt der Lehrer der jüd. Gtmeinde, Herr Nuß bäum, eine beifällig aufgenommene Ansprache, in welcher er das Paar als Muster echt jüdischer, gottesfürchtiger, fleißiger und rechtschaffener Eheleute kennzcichnete und ihm die besten Wünsche namens der jüd. Gemeinde, deren Stolz das Jubelpaar ist, entgegenbrachte. Er hob ferner hervor, daß Herr M. Weil trotz seiner 78 Jahre keinen Gottesdienst weder an Sabbaten und Feiertagen noch an Werktagen versäumt, daß er während einer langen Reihe von Jahren in uneigennützigster Weise die Interessen der Gemeinde als Vorsteher gewahrt und sich bei Hoch und Niedrig einen guten Ruf und einen ehrwürdigen Namen zu verschaffen gewußt hat. Darum ist aber auch seine Familie eine von Gott besonders begnadete.

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