Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 50 (24.6.1895)
- Date
- 1895-06-24
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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*5 ^?^^F-igMi!,g^?^g!WS^g^pB^?;,5^gH^Sypij|p^jaijfgpj|^|p^g||)ggj^|j»^ 912 einigen Gott und seine Offenbarung glauben. Eine nette Definition, die, glaube ich, selbst bei den naivesten Juden keinen Anklang findet. Also: Verletzet viele heilige Gesetze und Gebräuche, glaubet nur an den einzig einigen Gott und an seine Offenbarung, und ihr seid gute Juden. Ihr könnt dann — und das ist ja die Moral von der Geschicht' — unter einen Hut d. h. unter einen Rabbiner, welcher rel. Richtung er auch angehören mag, gebracht werden. Nein, m. H-, der streng gläubige Jude muß einen Führer haben, der, wenn er segensreich wirken soll, seiner religiösen Anschauung nach lehrt und wirkt. Für den Juden, m. H., der auf dem Boden des traditionellen Judenthums steht, ist es daher nicht schwer, dem Ministerium die richtige Antwort zu geben. Aber auch. m. H., die neologe, in religiöser Beziehung auf der extremsten Linken stehende Gemeinde wird bei reiflicher Ueberlegung sich unter die Führung eines orthodoxen Rabbiners stellen. Haben doch einige Gemeinden, an der Spitze die Gemeinde der Kreishauptstadt, die nicht auf streng orthodoxen Standpunkte stehen, schon jetzt dem Kreisamte bezw. dem Ministerium die Erklärung abgegeben, daß sie sich einen orthodoxen Rabbiner wünschen. Einen der Vorstände dieser Gemeinde habe ich die zwar etwas drastische aber nichts deftoweniger treffende Bemerkung machen hören: Der Kutscher muß nüchtern sein, wenn auch die Passagiere betrunken find, sonst fällt die Droschke um. Das heißt mit andern Worten: Wenn wir auch nicht religiös sind und leben und so viele unserer Gebote verletzen oder unbeachtet lassen, muffen wir doch wenigstens einen Führer haben, der die Zügel des Judenthums stramm faßt und mit Energie uns auf die rechte Bahn zu lenken weiß. Und nun, m. H., komme ich auf den Casus belli, auf das Streitobject zu sprechen, das die Gemüter schon so erhitzt hat. Sie wissen, daß man sich auch schon mit der Frage beschäftigte, den Sitz des Landrabbiners nach Michelstadt oder Bensheim zu verlegen. Was hätte in erster Linie Michelstadt — Bensheim hat den Vorschlag sofort zurückgewiesen — vor anderen Gemeinden voraus? Giebt es nicht viele andere Gemeinden Hessens, die ebenso gut den Anspruch auf den Landrabbiner erheben könnten, als Michelstadt? Aber sehen wir davon ab, welchen Vortheil sollten denn die Landgemeinden hiervon haben? Man hat von einer Seite das Project damit begründet: Das Land will seinen Rabbiner näher bei sich haben." Grade, wenn der Sitz des Landrabbiners in der Residenzstadt ist, hat die gesammte Landbevölkerung den Rabbiner am nächsten bei sich. Denn bas Land steht ständig in geschäftlicher und gesellschaftlicher Verbindung mit Darmstadt, während mit Michelstadt, im äußeren Odenwald gelegen, nur einige in der Nähe liegenden Gemeinden in öfteren Verkehr kommen. Und dann auch wäre dieses eine Zurücksetzung der Orthodoxie, der Orthodoxen und des anzustellenden Rabbiners. Dieses Project muß also gänzlich außer Betracht bleiben. Nun ist diese Woche ein Circular mit dem Poststempel Marburg an die Vorstände versandt worden, das ich einer kurzen Besprechung unterziehen will. Aus Ihren Privatgesprächen vor Beginn der Versammlung konnte ich vernehmen, daß Sie mit dem Inhalte dieses Circulars vollauf einverstanden seien. Im Großen und Ganzen bin ich es auch. Aber ein Vorschlag wird darin gemacht, der sich unmöglich realisiren lassen kann. Es wird nämlich verlangt, daß ein Rabbiner speciell für die Landgemeinden angestellt wird, mit dem Sitz in Darmstadt. In Darmstadt selbst soll derselbe keine Gemeinde haben. „Was haben wir gewonnen, wenn ein Rabbiner unter dem Titel Laudrabbiner angestellt wird, aber eine große Gemeinde selbst hat und nicht viele Sabbate im Jahre die Landgemeinden besuchen kann?" so heißt die darauf bezügliche Stelle. M. H., ist es Ihnen denn denkbar, daß ein Landrabbiner in Darmstadt „sitzt", ohne dort einen ständigen Wirkungskreis zu haben? Er soll von Gemeinde zu Gemeinde pilgern und wenn er keine Gemeinde zurücksetzen will, jeden Sabbat an einem andern Orte zu Hause sein? Wäre dieses nicht der reinste Hausier-Rabbiner? Und bedenkt man nicht, daß auch der Rabbiner Gatte und Vater ist, soll er seiner Familie jeden Sabbat fern sein? Ja noch mehr, welcher Gemeinde soll er sich denn in Darmstadt anschließen, in welchem Gottcshause sein Gebet verrichten? Kennt man denn so wenig die Verhältnisse in anderen Ländern und Bezirken? Ueberall haben die Land-, Provinzial-, Bezirks- oder Kreisrabbiner ihre eigene, entweder größere oder kleinere Gemeinde und nichtsdestoweniger wirken sie außerordentlich segensreich in den ihnen zugewiesenen Landbezirken. Sie prüfen die Schulen, überwachen die jüdischen Institutionen bei Gelegenheit der Schulvisitation, die doch an Werktagen stattfindet, halten einen Vortrag oder eine Predigt, kommen eventuell auf Wunsch am Sabbat. — Aber auch der Geldpunkt, ein gewiß nicht zu unterschätzender Punkt, kommt hierbei in Frage. Ist nämlich der Landrabbiner gleichzeitig ständiger Rabbiner einer Gemeinde in Darmstadt, dann zahlt die betreffende Stadtgemeinde ein fast der Gesammtleistung des Landes gleichkommendes Gehalt, während die einzelnen Landgemeinden nur einen geringen und nicht schwerfüllenden Beitrag zu dem Gesammtgehalte zu entrichten haben. Im andern Falle würde jedoch das Land allein das Gehalt für den Landrabbiner auszubringen haben. M. H. Bevor ich schließe fasse ich meine Ausführungen noch einmal kurz zusammen. Meine Ansicht ist die: 1. Der anzustellende Landrabbiner muß auf dem Boden des strengreligiösen Judenthums stehen, 2. seinen Sitz in Darmstadt haben und schließlich Rabbiner einer Gemeinde in Darmstadt sein. Dann m. H. wäre auch die Personenfrage auf's schönste gelöst: Wir hätten einen Landes-Rabbiner in der Person des Herrn Dr. Marx, Rabbiner der isr. Religionsgesellschast in Darmstadt. Mißverstehen Sie mich nicht, m. H., ich weiß wohl, die Personenfrage soll noch nicht erörtert werden, sondern wir wollen erst Einigung schaffen in der Prinzipienfrage; es liegt mir auch vollkommen ferne, Ihnen meine Meinung aufoctroyren zu wollen, was auch bei Männern von Ihrer Erfahrung und Ihrer Ueberzeugungstreue nicht leicht möglich wäre, noch ferner liegt es mir, den Agitator für eine Persönlichkeit zu spielen. Aber, m. H., ich frage Sie, wäre es keine Unterlassungssünde, wäre es nicht die höchste Undankbarkeit, wollten