Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 50 (24.6.1895)
- Date
- 1895-06-24
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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904 hatte den nabeliegenden Zweck einer Beeinflussung der jüngeren Richter durch das abgegebene Votum der älteren vorzubeugen. Eine andere eigenthümltche Bestimmung sprach den Verurtheilten frei, wenn der Gerichtshof einstimmig das Todesurtheil aussprach. Es lag in der Tendenz des jüdischen Crimtnalverfahrens ein Todesurtheil nur in seltenen Fällen auszusprechen. Während in unserem modernen Gerichtsverfahren der Anwalt des Staates in erster Reihe seine Pflicht darin erblickt, Verbrechen aufzuspüren und die ganze Schärfe des Strafgesetzes ihnen gegenüber zur Geltung zu bringen, hatte die jüdische GertchtSvertretung eine mildernde, schonende Tendenz gemäß der Forderung des göttlichen Worts nnyn •fcsrn nnyn. Bei einem Gerichtshof, bei welchem fich nun nicht eine einzige Stimme fand, welche zu Gunsten des Angr klagten sich geltend machte, setzte man eine gewisse animose Voreingenommenheit voraus, von welcher man die ruhige, sachliche Erwägung derart beeinträchtigt glaubte, daß die Verurtheilung zum Tode als ungiltig angesehen wurde. Wenn Korach bei seinem zur Verurtheilung Moscheh's bestellten Gerichtshof mit der Wahrung aller äußern Förmlichkeiten, auch den zwei hier genannten, gerecht wurde, so hat er ohne Zweifel die Sache derart in die Hand genommen, daß er als Vorsitzender die Gemeingefährlichkcit und Todeswürdigkcit des Usurpators Moscheh ins rechte Licht setzte. Er ist dabet bei seinen Getreuen sicher auf keine Opposition gestoßen, diese waren leicht zu überzeugen, daß Moscheh Degradirung und Tod vielfach verdient hat. Korach läßt abstimmen und beginnt mit dem jüngsten Mttgliede seines Tribunals. Tod, Tod lautet das Verdikt aller Stimmen, bis zuletzt Korach selber sein Urtheil abzugeben hat. Stimmt auch er für den Tod, so ist formell das ganze Urtheil hinfällig, weil in dem ganzen Kollegium sich nicht eine einziae Stimme zu Gunsten des Angeschuldigten erhob. Unter solchen Umständen bleibt Korach nichts übrig als sich mit seinem ganzen Anhang in Widerspruch zu setzen und zu Gunsten Moschehs zu stimmen. Das ist npi^no imyi mp der Streit Korachs mit seinem Anhang. Er ist wie kaum ein anderer das Prototyp eines BW dspP t*bv rp^no, da in Wirklichkeit ja gar keine Differenz zwischen Korach und seinen Anhängern war, und diese Meinungsverschiedenheit nur künstlich zur Schau getragen wurde. Damit dürfte auch eine sprachliche Schwierigkeit unserer und der vorhergehenden Mtschna ihre Erklärung finden. Wir hätten nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch der Mischnah statt der Fassung innyi mp npi^no p taw dk6 npi^r« inra erwarten sollen np^riD dw d»V tbw npVpriD inr» mnyi mp. Bet der piäcisen Ausdrucksweise der Mischnah wäre mit ihrer Fassung gesagt, daß dieses der einzige Fall eines in nicht reiner Absicht geführten Streites ist. Diese Annahme ist nun allerdings durch die Voraussetzung der Mischnah D"pnnV DD yw "'wo rp^no hi, daß jeder Streit, der nicht wvh geführt ist, keinen Bestand hat, ausgeschlossen. Die Mtschnah hält also dafür, daß es außer dem von ihr angeführten Beispiel noch andere Fälle gtebt, bet welchen etn Streit in unlauterer Absicht vorkommt. Die Mischnah hat ohne Zweifel dieses Beispiel eben nur als Beispiel gewählt. Wenn sie es aber in dieser Form — i? — aufführt, so hat sie dieselbe wohl mit Absicht deßhalb gebraucht, weil es vielleicht kaum ein zweites trtffendes Beisp el von dw owb rp^no geben dürfte als die Meinungsverschiedenheit, nicht zwischen Korach und Moscheh, sondern zwischen Korach und seinem Anhang. Auch die gewählten Beispiele der vorhergehenden Mtschnah sind wegen der besonderen Eigenthümlichkeit jedes einzelnen Falles überaus treffend zur Jllustrirung einer nana rpftn nyw narw und nana m^n nrx gewählt. Wir haben diese Eigenthümlichkeit bereits in unserer jüngsten und vorjüngsten Betrachtung betont und verweisen die geehrten Leser darauf. Diese Auffassung dürfte auch dem Commentar des a*D di* n-BDin zu unserer und der vorhergehenden Mischnah zu Grunde liegen. Derselbe schreibt zu den Worten: n'Dpj tiobm «Mvfc PJÜN rDDK IT np'Om 11 'xOD^lP’nxipp^ -p'k)7i ppttnon nnan “jSw nnci pnrr t>a wo» nb orrTD^nttf D? xm N’pp t*b >07? D1&D1 NDinb inrop: v^b bmn . b"ay — »DD- Diese der Erklärung bedürftigen Worte erläutert nach einer Mtttheilung, die wir unserem gelehrten Freunde Herrn Liepm ann Ph. Prins in Frankfurt a. Main verdanken, tow *pv 'n folgendermaßen: IT ,noni iwdk man« IT nVo DKnnn byzb nipp M'n ivm pjoK nanx pn dn 12) jnJmn in rnanx nbh D^ya» man« ixr ^a p dn nana nnbnn nanx anate nd'di Npm nipp ia dn nana nm^n pxip nnrx nanx nm yivm in nanx pn dn jimn in nanx tt rmn^n D^ya» nnnx nx«f p dn nana mbn njw TiBx^j *p* a"yi nb'di xpnn by xitm Npm ntppi nana pi n^> Dpj NBbya NDan? nvd >Jnp »pn H nbv ,bm2y — ’wöipi np^no u Zum Schluß müssen wir noch einer anderen Erklärung unserer Mischnah Erwähnung thun, die von R. Jzchak Aramna, dem Verfasser des Werkes „Akeda", herrührt. Dieser erklärt die Worte: D"pn,ni> fTDiD B'BiP dith N’nip npibno bi „jeder Streit,