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Der Israelit · 1895-06-20 · Heft 49 (20.6.1895) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 49 (20.6.1895)
Date
1895-06-20
Page
– (sequence 11)
Language
German
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889 sein, vielleicht hat auch der damalige „große und kleine Stieler" nichts von diesem Platz: gewußt, und dort sind es zwei Weiber, die sich einander darüber belehren, wieviel Milch man zu einem Pfund Fletsch nehmen müsse, daraus nun der Schluß, daß man in ganz Babylon von diesem V:rbote nichts gewußt Hab?. Das wäre doch dem Rab nicht erst in diesem obscuren Orte zum Bewußtsein gekommen, wäre die Unwissenheit allgemein gewesen, dann hätte er solche wohl schon in Sura erfahren können. Daß Saum l, der doch schon vor Rab in Babylon war, solche Erfahrung gemacht, hören wir nicht. In Babylon traf man auf Plätze, die religiös vernachlässigt waren, aber nicht ganz Babylon war es, wie Wiener, eine Bemerkung aus dem Sendschreiben des Scharira benutzend, es glauben machen will. Diese Stelle lautet: KnanV (m) pmnw bmtfi mm N'Dno «no N\m ntd nvu min "2 mn 'VT in mm to'n i^dni hpbj, also ist hier nur von einem Platze oder einer Gegend die Rede, in welcher keine Thorakenntniß herrschte. Herr Wiener bedient sich nun eines Kunststückchens um diesen Satz zu verallgemeinen, die Worte rinn "2 in die als Begründung sehr wesentlich sind, mrrkirt er durch Punkte und erweckt so die Vorstellung, als ob das ganze Land der Unwissenheit verfallen gewesen wäre. Wenn er liest: in vb rra tü'S "vm 'VT und nicht angiebt, wo er diese L:8art gefunden und zugtebt, daß in der ihm vorliegenden Ausgabe mm mo'N stehe, so ist das ganz unwesentlich, da an dortiger Stelle der Vorgang in wrövv als Beweis für die Unwissenheit in jener Gegend angeführt wird. Da aber der Vers. aus jener angeblichen Lesart sich auch eine Waffe zu schmieden weiß und sie als die richtige anerkennt, während die übliche der Krakauer Ausgabe tendenziös geändert sein solle, „um das zweifelhafte, nur vom Talmud so aufgestellte Verbot von rra nicht bloßzustellen", so erlaube ich mir an der vom Verf. mitgetheilten Lesart zu zweifeln, bis mir die Ausgabe, in der sie sich befindet, nachgewiesen wird. Ob ich zu einem solchen Zweifel berechtigt bin, wird das Weitere lehren, indem ich zeigen werde, wie der Verf. einen Ausspruch R. Joseph Karo's entstellt, resp. verdreht hat. Ueber den eni'vv-Betveis brauchte man wirklich nicht viele Worte zu verlieren, als ob durch Unwissenheit und Mangel an Lehrthättgkeit, wie er in einem Theile Babylons vor der Regenerirung durch Samuel und Rab vorhanden war, nicht sonst ganz allgemein gekannte GesetzeinVergessenheit hätten gerathen können. Man braucht heute beispielsweise nicht nach ffstea zu gehen, um solche Entfremdung von der jüdischen Lehre zu finden, mitten in großen Städten mit regem jüdischem Leben findet man in der Gegenwart ganze Familienkreise, die sehr erstaunt sein würden, wenn man ihnen erzählte, daß der fromme Jude kein Beafsteak in Butter gebraten genießt. Wmn nun zufällig das Menu eines unjüdischen jüdisch.-n Großen aus der Gegenwart nach hundert Jahren ausgeqraben würde, aus dem die Verstöße gegen die Spetsezebote ersichtlich wären, so wü?de ein W'ener rsäivLvas ebenfalls schließen, am Ende des 19. Jahrhunderts müssen die Speisegesetze doch noch ziemlich jungen Datums gewesen sein, da die Kenntniß derselben nicht allgemein bekannt war; wie richtig dieser Schluß sein würde, können wir heute am besten ermessen. Als bewährtester Kronzeuge wird nun die Mtschna angerufen, die sich selbst verrathen hat. Ja, Herr Wiener ist schlau, und die Mtschna müßte noch früher aufstehen, ihn zu täuschen, und zwar ist es die Mtschna des 8. Abschnitts in Chultn, die vom Verbot des n"22 spricht und durch die Form den jungen Ursprung dieses G.bots verräth. Man höre! Ohne Begründung beginnt die Mtschna, daß alles Fleisch in Milch zu kochen verboten sei, aber diese starke Hervorhebung naan bi soll dazu dienen, daß man nicht an das Btbelwort uVd h: zurückoenke, und so werde „das Verdikt gerade durch das urgirte bi „„alles Fletsch"" etwas verdächtig". Als Helfer in dieser Beweisführung ruft der Verf. den „seligen" Szanto an. Der Mischna komme es nie in den Sinn „ein wirklich biblisches Gebot zu enunciren". Was ausdrücklich in der Bibel verboten sei, „oder nach rabbinischer Auffassung darin stehe", wiederhole die Mlschna nie, sondern sie setz: das Bibelwort als bekannt voraus und gebe nur die Vollziehungsmodalttäten". Dies lasse auf ein jüngeres Entstehen des umfassenden Verbotes von n"33 schließen. Diese Szantosche Auseinandersetzung enthält Widersinn und ist von Grund aus falsch. Der Widersinn besteht darin, daß in der Mischna nie ein Verbot wiederholt sei, das nach rabbinischer Auffassung in der Bibel stehe; nun steht aber nach rabbinischer Auffaffung n"22 in der Bibel und ist in der Mischna wiederholt, demnach beweist Szanto gerade das Gegentheil von dem, was er beweisen will, und zwar an dem Object selbst, gegen welches er seine Streiche richtet. Das Falsche besteht aber darin und damit ist auch Herr Wiener abgefertigt, daß wir allerdings eine Wiederholung biblischer Gebote in der Mischna finden, ganz in demselben Tenor wie '*21 hdn mrai bi und zwar in der ersten Mischna von Chagiga y2"n '»na, und wenn wir diese beiden MischnaS vergleichen, werden wir auch wohl den Grund für diese Angabe finden; in beiden Fällen werden die Ausnahmen von diesen Geboten statuirt, daß das Btbelwort nicht in seiner Allgemeinheit aufgefaßt werde:

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