Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 49 (20.6.1895)
- Date
- 1895-06-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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882 Wort schon gehabt hast! will der Verfasser dem Kinde zurufen. So wird das Kind zur Thätigkeit bestimmt und erwirbt sich einen Schatz von Wörtern. Am Ende dieses TheileS befindet fich eine Tabelle über Vor- und Nachsilben, die am Schluffe des 2. oder 3. Schuljahres unschätzbare Dienste leisten. Für günstige Schulverhällniffe ist im Anhänge eine Anleitung zum Hebräisch-Deutschen-Schreiben in Kürze, aber Deutlichkeit gegeben. Mit der vorliegenden Fibel wird der Sache des Unterrichts ein großer Dienst geleistet. Ich möchte das Werk als ein preisgekröntes bezeichnen. HeilrrrtgSrrachrichterr nub Correspondenzen Deutschland. Gießen, 16. Juni. Alle Israeliten der Provinz Oberh'.ssen, die auf dem Boden des gesetzestreuen Judenthums stehen — es find dies die große Mehrheit — haben mit Genugthuung und mit Freude die Kunde von der Anstellung des Herrn Dr. Hirsch selb als Rabbiner vernommen. Man hofft, daß endlich die religiösen Zustände, die in vielen Plätzen dieser Provinz im Argen liegen, besser werden. Herr Dr. Hirschfeld entfaltet eine riesenhafte Thätigkeit. Fast jeden Samstag ist er auswärts und spricht tn einer der vielen Landgemeinden, deren es in Oberhessen nicht weniger als 108 gibt. Er hat seine Verwunderung darüber ausgesprochen, daß noch so viel jüdischer Sinn und so viele Religiösttät in denselben anzutreffen fft. — Welche unverwüstliche Kraft und welch gesunder Kern liegt doch in unserer Religion, daß, trotzdem sich Niemand um die Erhaltung der Institutionen gekümmert hat, und die Leute nur auf sich selbst angewiesen waren, der jüdische Sinn nicht erloschen ist. Herr Dr. H. wurde überall mit großen Sympa« tien und Ovationen empfangen, die in erster Linie unserer rrnn galten. Die Regierung hat die Anstellung des Herrn Dr. Hirschfeld als Rabbiner der Religionsgesellichast und für die Cultusvereinigung von ganz Oberhessen bestätigt. — Durch diese Bestätigung ist Herr Dr. H. berechtigt und befugt, alle religiösen Functionen in der ganzen Provinz zu vollziehen: in den Synagogen zu predigen, Schulen zu prüfen, Trauungen zu vollziehen. Grabreden zu halten und die D'tjrrff zu prüfen. Möge Herr Dr. H. weiter in seinem Berufe schaffen und wirken, zum Nutzen und Frommen aller Israeliten in Oberhessen! Pinne, 17. Juni. Am Mittwoch, d. 12. d. Mts. verschieb in unserer Nachbarstabt Zirko bas geistliche Oberhaupt der jüdischen Gemeinde, Herr Rabbiner S. H. Cohn im Alter von 87 Jahren. Ein halbes Jahrhundert hatte der Verstorbene in Zirke gewirkt und einen großen Theil seiner amtlichen Thätigkeit dem Erziehungswesen gewidmet; so sind denn die Männer der jetzigen Generation in Zirke und deren Kinder Zöglinge eines Lehrers gewesen, welcher es verstanden hat, durch die Bildung, die er in den modernen Wissenschaften sowie besonders auf jüdischem und talmudischen Gebiete besaß, auf die religiöse Entwickelung der jüdischen Gemeinde Zirke günstig einzuwirken; leider ist seine Thatkraft mit dem vorrückenden Alter erschlafft und mit dieser eine feste Stütze für die orthodoxe Führung der Zirker Gemeinde in's Wanken gerathen. — Bei der am Freitag stattgehabten Beisetzung, welche unter großer Betheiligung aller Confessionen erfolgte, hielt Herr Rabbinner Dr. Schlesinger-Pinne die Grabrede und wies, indem er in ergreifenden Worten die Verdienste des Verblichenen der trauernden Gemeinde vor Augen führte, diese darauf hin, daß es ihre Pflicht sei, das, was der Verstorbene geleistet, zu erhalten, was er erstrebt, zu vollenden, was er gethan, fortzusetzen, den Geist der Frömmigkeit zu erhalten und insbesondere den Kindern eine fromme Erziehung und einen gediegenen Religionsunterricht zu geben. — Möge dadurch das Andenken an den Verstorbenen der Gemeinde Zirke zum Segen gereichen! rD"05 pns “ot. Alfred Marcus. Godesberg a. Rhein, 15. Juni. Am 4. d. Mts. hatten sich in Godesberg sämmtliche Rabbiner der Rheinprovinz, soweit dieselbe eine Gemeinde vertreten, eingefunden, um einen Provinzial-Rabbinerverband zu gründen. Es waren die Herrn Dr. Dr. Auerbach-Elberfeld, Frank-Cöln, Hörowitz-Crefeld u. Jaulus- Aachen als Einberufer; sowie ferner die H. H. Dr. Dr. Baßfreund-Trier, Cohn-Bonn, Davrd-Düsseldorf, Koch-Barmen, Samuel-Essen, Si nger-Coblenz u. Tawro gi-Kreuznach. Nach Eröffnung der Sitzung um 12 Uhr mittags wird H. Dr. Horowitz zum Leiter der Versammlung, Herr Dr. Frank zum Stellvertretergewählt; die Herren Dr. Dr. Samuel und Koch werden zu Schriftführern berufen. Herr Dr. Horowitz begrüßte sodann die Erschienenen anknüpfend an den Schriftvers Jes. 57,19, indem er seine Freude über die Einmütigkeit aussprach, mit der die Fernen wie die Nahen dem Rufe nach Zusammenschluß gefolgt seien. Redner stellte fest, daß die Gründung des Verbands lange geplant gewesen, und eine unabweisbare Forderung der Zeit ist. Alsbald trat die Versammlung, laut Tagesordnung, zur Festsctzung der auf wenige, knappe Sätze beschränkten Statuten. Aus denselben seien nur folgende § § hervorgehoben: „Zweck des Verbandes ist die Behandlung gemeinsamer, religiöser und Rabbinatsangelegenheiten. Mitglied des Verbandes kann jeder in einer Gemeinde der Rheinprovinz oder der benachtbarten Provinzen angestellte Rabbiner werden." Um jeden Keim des Zwiespalts zwischen Amtsbrüdern zn verbannen, jedoch dem Verbände nicht die Möglichkeit zu rauben, auch zu religiösen Streit- und Parteifragen Stellung zu nehmen, beantragte Dr. David folgenden Zusatz zu § 1: „Beschlüsse über religiöse Parteifragen können nur mit Zustimmung sämtlicher Mitglieder des Verbandes gefaßt werden." Derselbe wird zwar nicht ins Statut aufge