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Der Israelit · 1895-06-17 · Heft 48 (17.6.1895) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 48 (17.6.1895)
Date
1895-06-17
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXVI* Jahrgang. Beilage zu M 48 -es „Israelit". Leitender Artikel. Zur Klarstellung. Der Recensent des Buches „Die jüdischen Speisegesetze von Dr. A. Wiener" in Nr. 44/45 schreibt S. 813 wörtlich: „Auch der Verfasser sucht die Alten auf und „weist ganz glücklich auf Onkelos hin, der hier „recht demonstrativ pba« rH übersetzt, also nur „einen Usus anerkennt; nun steht aber gerade „diese Lesart nicht fest, wenn sie auch Berliner „in seiner Ausgabe ausgenommen hat; die Wilnaer „Pentateuch-Ausgabe, die den Commentar Adlers ruTii enthält, hat in Wirklichkeit die Lesart Der Herr Recensent hätte noch glücklicher sein können, wenn er meine Rechtfertigung für diese einzig und allein richtige Lesart, die nicht ich ausgenommen habe, sondern die aus dem berühmten Targumtexte von Sabionetta 1557 stammt und in meinem neuen Abdrucke enthalten ist, im ersten Thetle meines Targumwerkes S. 228 gelesen hätte. Diese lautet: vhm vh* fow vb; Präsens für Futurum, im Sinne der Mischnah in Chulin 100b, daß das Verbot in der Gesetzgebung auf Sinai mitinbegriffen und hier als an gehörigem Orte eingeschaltet sei. Die Lesart in ed. Löwenstein und bei Adler, nämlich tfo»*) hat daher keine Berechtigung. Ich füge jetzt noch hinzu, daß meine Erklärung mit Salomo Dubno z. St. und Berkowitz im rtaff arb z. St. harmoniert. Wiener wäre gerade auf Grund dieser Lesart ad absurdum zu führen. Es giebt Hunderte von Stellen im Targum, in denen man die Abweichungen in demselben vom Schrifttexte beseitigte, und durch Gleichm a ch u n g mit letzterem änderte. Gerade die schwierige Lesart ist die richtige; sie muß aus dem Geiste des Targumisten heraus und aus seiner Aufgabe, die er sich gestellt, ferner aus den Gesetzen der aramäischen Sprache, die nicht immer mit denen der hebräischen Sprache überetnftimmen, erklärt werden. Belege hierfür habe ich in meinem Targumwerke gar sehr oft gegeben. Dr. A. Berliner. Literarischer Bericht. Winter Wünsche. Die jüdische Litteratur seit Abschluß des Kanons. Trier. Siegmund Mayer 1895. Lief. 24. Im vorliegenden Heft behandelt Dr. S. Bäck *) rto” wie dort Z. 8 zu lesen ist. „die Apologeten vom 14. bis Ende des 18 Jahrhunderts", deren Darstellung in Lief. 23 begann, zu Ende. Dieses Gebiet enthält vieles, was für unsere Zeit besonders von aktuelem Jntereffe ist. Die gegebenen Proben aus den Schriften Prohhtat Durans, Simon b. Zemach Durans, des R. Eleasar Fleckeles. des David Pomis, Manaffe b. Israels, I. G. Emdens, Mendelssohns u. a. m. sind gut und entsprechend gewählt. Daran schließend beginnt Dr. M. Kayserling „die jüdische Litteratur von Mendelssohn bis auf die Gegenwart." Wir finden, daß in der Etnleituna hierzu Phtlippson ein unverhältnißmäßig breiten Raum zugemeffen ist, während Samson Raphael Hirsch mit einigen Zeilen abgethan wird, und der Name Israel Hildesheimer, möglichst unauffällig in nicht gesperrter Schrift — im Gegensatz zu anderen —, dazwischenherläuft. Andere bedeutende Männer werden überhaupt nicht erwähnt, so vermissen wir den Namen des Begründers dieser Blätter. Im Jntereffe der geschichtlichen Wahrheit ist dringend zu wünschen, daß das Versäumte im nächsten Heft nachgeholt wird. Zeitungsnachrichten und Corresporrdettzen. Deutschland. Berlin, 15. Juni. Schon vor einiger Zeit ist, so berichtet die „Voss. Ztg.", durch das Provinztal- Schulkollegium die Bestätigung einer jüdischen Lehrerin als Gemeindeschullehrertn in Berlin ausgesetzt worden, und es sind Erhebungen angestcllt worden über das Bedürfniß nach weiteren jüdischen Lehrpersonen in den hiesigen Gemeindeschulen. Dabei haben sich grundsätzliche Auffassungen des Provinzial-Schulkollegiums und der Schuldeputation über die rechtliche Stellung der jüdischen Lehrer und Lehrerinnen ergeben. Die städtische Schuldeputation und der Magistrat haben daher beschlossen, gegen die Auffassung des Prvbinzial-Schulkollegtums Stellung zu nehmen. Der Redacteur des „Berliner Börsen Courier" Hcrc M. A. Klausner berichtigt in einem Berliner Lokalblatt das „Mißverständnis" wie folgt: Ich erfahre soeben, daß die Repräsentantenversammlung der Gemeinde Berlin aus Antrag des Herrn Justizraths Tiktin beschloffen hat, durch Vermittelung des Vorstandes nöthigenfalls bis in die Ministerialinstanz gegen eine Verfügung des Provinzial- Schulkollegiums vorstellig zu werden, durch welche die städtische Schuldeputatiou angeblich angewiesen wird, die Verwendung jüdischer Lehrkräfte auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen eS

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