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Der Israelit · 1895-06-12 · Heft 47 (12.6.1895) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 47 (12.6.1895)
Date
1895-06-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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S45 i^toi D"noD nnto 12-N2 i^in xVx jrvjyna myno t>6i nnnpn nnSn D"3Dn) >on ubiyb p^n p px qnta wr .(«"' \n j"s „Wer sich vom Wege der Gesammtheit lossagt, obwohl er keine Sünden begeht, aber er sondert sich von der israelitischen Gemeinde ab, erfüllt die Pflichten nicht gemeinsam mit ihr, geht nicht auf ihr Leid ein und fastet ihre Fasttage nicht mit, sondern geht seinen Weg für sich als wäre er ein Heide und gehörte nicht zu den anderen, ein solcher hat keinen Antheil am künftigen Leben." „Im Talmud Taantth sol. 11. heißt es in diesem Sinne: vte» nysa prw p?a pan on onoiRi \b pVtw rrwn nxVo w? D'to dhd nnx .-ins nnma nx*Y bi* man p n: wte „Wenn Israel in Leid ist und es nimmt einer keinen Thetl daran, so legen ihm die beiden Engel, welche jeden Menschen begleiten, die Hände aufs Haupt und sagen: Der hat sich von der Gemeinde losgesagt, er erfahre auch nicht den Trost der Gemeinde." din iQK* nyaa »na? nnsn» pn *pvx X'jn p nany oxi yby "bvi nnwi bom wa^ i?x — 'm npa jnn nnom iww mm im« aman vby ->ya^ iwi n^D2 wsd pr nn^an ny onx *iya' x$>x nxm nair “inan oy icsy nyson ^31 — man Dy way . 'm nns norm „Wenn die Gemeinde in Leid lebt, sage Niemand, ich gehe nach Haufe, esse und trinke und lasse cs meiner Seele wohl sein. Wer solches thut, von dem heißt es: „da ist Freude und Jubel, Rinder tödten, Schafe schlachten, Fleisch essen, Wein trinken, Essen, Trinken, morgen sterbe» wir ja ohnedies! Meinen Ohren wird dies offenbar, daß diese Sünde Euch nicht verziehen wird bis in den Tod." (Jesaja. 22.)-Jeder trage vielmehr mit an den Sorgen der Gemeinde, wie es Moses that als er sitzend auf einem Stein und gestützt auf einen Stein für das Volk im Kriege betete: und jeder, der an den Sorgen der Gemeinde thetlnimmt, wird auch Theil haben an dem trostreichen Glück der Gemeinde." Wer sich trotz dieser Mahnung lossagte von der Gemeinde, von dem sagten sich die nächsten Angehörigen der Familie los, und beweinten nicht nur seinen Tod. sondern begingen ihn wie man sonst ein Fest feiert. nan ^33 ivy ppoyno px man nmo mien ^a vVaiw om1? O’cisynDi D\nV D-raiV D.nnppi Dnnx ■pjffD x^>n iDtoff v'pv bw iwf crnnen fvw? . (3“s> rvwnar 'dd) '131 xjipx *n „Wer sich von den Wegen der Gemeinde lossagt, mit dem befaßt man sich im Tode in keiner Weise. Die Brüder und Verwandte kleiden und hüllen sich in weiß, essen, trinken und freuen sich, weil ein Feind Gottes dahin gegangen ist, denn so ist's gesagt: „Sollte ich deine Hasser 0 Gott nicht hasse«?" u. f. w. Diese scharfe Abweisung, welche die Lossagung von der Gemeinde in diesen und zahlreichen anderen Aussprüchen unserer Weisen erfährt, haben gewiß das ihrige dazu beigetragen noch einen Knoten mehr in dem innigen Bande zu schürzen, welches jeden Einzelnen der jüdischen Diaspora mit seiner Gemeinde verbindet. (Fortsetz, folgt). ZeituugSnachrichte« und (korrefpondenzen. Deutschland. Hörde i. Wests., 29. Mai. Die Strafkammer in Dortmund hatte, wie wir seiner Zeit berichteten, Mitglieder des Synagogenvorstands wegen Veranstaltung einer Lotterie ohne obrigkeitliche Genehmigung zu je 30 Mk. und wegen Stempelhinterziehung zu je 2500, im Ganzen zu 17,500 Mk. verurtheilt. Zum Zwecke der Erbauung einer Synagoge wollte der Vorstand eine Ausspielung von geschenkten Gegenständen unter den Angehörigen der Gemeinde veranstalten. Er war der Meinung, die Sache lasse sich ohne Weiteres machen, zumal auch die Ortsbehörde die Lotterie schweigend duldete. Das Reichsgericht hatte das Erkenntniß der Strafkammer aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Entscheidung an die erste Instanz zurückverwtesen, da die Verurtheilung wegen Stempelhinterziehung zu Bedenken Anlaß gebe. Heute hat die Strafkammer anders entschieden; da es den Mitgliedern des Synagogenvorstandes gar nicht darauf angekommen sei, den Stempel zu hinterzkehen, wurde nur fahrlässige Stempelfteuerhtnterziehung angenommen, für die an und für sich eine Strafe nicht festgesetzt wurde, da ideale Konkurrenz in Verbindung mit Lotterievergehen vorlag. Die Strafe lautete für jeden der Angeschuldtgten auf 30 Mk. Köln, 7. Juni. Auf einer dieswöchentlichen GeschäftStour war ich am 4. d. M. in Pasewalk, woselbst S. M. der Kaiser und I. M. die Kaiserin zur Feier des I50j. Bestehens des dortigen Kirass. Regts. und der Enthüllung des Kais. Friedrich- Denkmals sich aufhtelten. Zu dieser Feier war zugleich mit der dortigen Ortsgetstlichkett der Rabbiner von Pasewalk Sr. Ehrw. Herr Dr. B. Königsberger "j öffentlich geladen und wurde auch dem Oberpräf. Excell. von Puttkammer, dem früheren Minister d. Innern, vorgestellt, der sich längere Zeit mit dem Herrn Rabbiner unterhielt und sich auch angelegentlichst über die dortigen Verhältnisse der jüd. Gemeinde erkundigte.

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