Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 46 (10.6.1895)
- Date
- 1895-06-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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sss erleichterndem Sinn auseinandergingen, so hat doch hinsichtlich der verpflichtenden Kraft des Gesetzes auf keiner Seite je auch nur der leiseste Zweifel gewaltet. Dies war nur ein einziges mal bet der Sekte der Saducäer und Karaäer der Fall, welche die Verbindlichkeit der mündlich überlieferten Thora thatsächltch leugneten. Aber mit dieser Leugnung sind dieselben auch thatsächltch außerhalb des historischen Judenthums getreten, und wurden als solche Exponirte auch von der Gesammtjudenheit angesehen. Die ruinenhafte Existenz dieser Sekte, soweit sich noch vereinzelte Abzweigungen von ihr erhalten haben, bildet einen klassischen Beleg für den Verfall, dem jedes D’otff uwh npi^no unaufhaltsam entgegen« treibt. Aber wir brauchen an Beweisen hierfür und für den Bestand einer v'vv avb npiVno nicht in altersgrauer Ferne zu suchen. Die ganze Erwählung Israels, seine Sonderstellung und Eigenart, die es von der ganzen Menschheit scheidet, ist eine Scheidung um Gottes Willen und hat deshalb ewigen Bestand. Von dieser D'Dff D»b vollzogenen Scheidung haben sich diejenigen losgesagt, welche durch Gleichgiltigkeitund Verachtung gegen Gottes Wort, diese vom Vater der Menschheit uns angewiesene Sonderstellung beseitigen möchten. Die Einzelnen, welche die Gesetze Gottes mit Füßen treten, um nicht als Jude erkannt zu werden, die jüdischen Gemeinden, welche ihre Stätten der Andacht durch unjüdische Embleme entweihten, um nicht mehr so exclusiv jüdisch zu erscheinen, sie alle haben mit diesem ihrem Abfall eine Scheidung aus unlauteren Absichten, ein d'dip er? npibno zu verantworten. Diese Mode-Religionen können daher keinen Bestand haben. Wenn dagegen aus dieser Schaar der Abgefallenen wieder Einzelne sich gegen diese verderbliche Zeitströmung stemmen, und sich zu besonderen Vereinen und Gesellschaften zusammenfinden, um wieder zur treulos verlassenen, jüdischen Gesammtheit zurückzukehren, so haben sie damit gewiß ein D'Dff or* npiVno, eine Scheidung vollzogen, die wie wenig andere nur im Dienste Gottes steht. Es begreift sich nach alledem die Ueberhebung und im günstigsten Falle die Unwissenheit derer, die doch das ganze Jahr von Talmud und seinen Gesetzen wenig wissen wollen, wenn diese plötzlich den zur jüdischen Lebenspflicht Zurückkehrenden als Sonderbündler hinstellen möchten und ihnen das talmudische nastn p «men „Sondere Dich nicht von der Gemeindet" entgegen halten! Das hat die gestnnungstüchtigen, gesctzestreuen Mitglieder der alten, dem Abfall verfallenen Kehillot nicht abzehalten aus solchem Gemeindeverband auszuschetden und sich zu besonderen orthodoxen Religionsgesellschasten zu verbinden. So entstanden in Deutschland derartige Religionsgesellschasten in Frankfurt a. M., Mainz, Darmstadt, Wiesbaden, Bingen. Straßburg, Königsberg und in vielen anderen Orten. — Ganz neuerdings wird uns auch aus der Schweiz und zwar aus Zürich gemeldet, daß dort eine orthodoxe Reltgionsgesellschaft sich constituirt. Flugs ist man, wie seiner Zeit in den genannten Städten, heute auch in Zürich bereit, den erwähnten Hillel'schen Ausspruch aus dem II. Buch der Sprüche der Väter in Schrift und Wort gegen dieses löbliche, hocherfceuliche Streben anzurufen. Da möchten wir denn uns gestatten, die Erklärung folgen zu lassen, mit welcher der Begründer dieser Blätter in Nr. 52 des 26. Jahrganges, diesen Spruch begleitet hat: „Aus Allem, was wir bis jetzt angeführt haben, geht hervor, daß der Grundsatz noan p tmsn „Sonvere dich nicht ab von der Gemeinde" nur dann seine Anwendung findet, wenn man selbst nicht veranlaßt wird, mit der Gemeinde etwas Unrechtes zu thun. Unrecht kann niemals Recht werden, wenn auch noch so viele es ausführen. Als die Israeliten am Fuße des Berges Sinai sich einen Götzen gemacht und ihn angebetet hatten, da war es ein hohes Verdienst der Söhne des Stammes Levi, daß sie sich von der Gemeinde abgesondert und dem Götzen nicht gehuldigt hatten, wofür sie Gott emporhob aus der Milte der Kinder Israels und sie Seinem Dienste weihte für alle Zeiten." Zu den Zeiten des Propheten Elijahu waren im Reiche Israel nur 7000, die dem Baal nicht gedient hatten; sie allein blieben erhalten, während die Hunderttausende der Götzendiener zu Grunde gingen. Die israelitische Gemeinde, der wir angehoren und von der wir uns nicht lossagen sollen, muß ihrem Zwecke dadurch entsprechen daß sie eS dem Einzelnen ermöglicht und erleichtert, Gott in der Meise zu dienen, wie unsere heilige Religion es vorschreibt, die Synagoge, die Schule, die Schechitah, die Mikwah, der Friedhof und die andern gemeinsamen Gemeindeinstitutionen müsien derart beschaffen sein, daß sie den Vorschriften des Gottesgesetzes entsprechen. Beschließt aber die Mehrzahl der Gemeindemitglieder, den öffentlichen Gottesdienst in der Synagoge durch allerlei Zuthaten und Weglassungen zu einem unjüdischen zu gestalten, oder einen Rabbiner anzustellen, welcher der sogenannten Reformrichtung angehört, wodurch die Schechitah vernachlässigt, der Jugend- UNterricht verdorben wird und alle übrigen religiöse Institutionen in Verfall gerathen, so ist es Pflicht der treuen Gläubigen in Israel, sich von einer solchen Gemeinschaft loszusagen und eine eigene Gemeinschaft Gleichgesinnter zu bilden, um mit diesen die notwendigen religiösen Einrichtungen zu treffen. Wer aber nicht so glücklich ist, an seinem Orte Gesinnungsgenossen zu haben, mutz sich dennoch von einer Gemeinschaft lossagen, welche die Verletzung der Vorschriften unserer heiligen Religion zum Prinzip erhebt. So hat auch David gesagt (Psalm 26, V. 5)?np □’jno „ich hasse die Gemeinschaft der Uebelthäter." Wenn der Einzelne etwas Unrechtes, etwas UebleS thut, fo findet es in der Regel bei den Menschen die richtige Beurtheilung. Wenn aber daS Unrechte, das Ueble zur Modesache wird, wenn viele Leute sich zusammenfinden, um es zum Prinzip zu erheben, dann erscheint eS nicht mehr unrecht, nicht mehr übel. Daher rechnet es David sich zum Verdienst an, daß er selbst dann das Ueble haßt, wenn es von einer Gemeinde