Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 44-45 (5.6.1895)
- Date
- 1895-06-05
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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813 verteueren, die Gesundheit schädigen, und dennoch thun Sie sich auf Ihre angebliche Gewissenhaftigkeit etwas zu Gute, daß Sie den bei Ihnen Anfragenden streng nach dem Schulchan aruch paßkennen. Die Leute wollen es ja! Aber dürfen Sie, überzeugt. wie Sie ja sind, dazu beitragen, den Leuten das Leben unnütz zu verteueren, sie in ihrer Gesundheit schädigen u. s. w.? Nein, und abermals nein! Der jüdische Rabbiner hat nicht nur ein Amt. sondern auch eine Meinung, und diese Meinung muß er auch vertreten, wenn es ihm auch das Amt kostet, und wer es anders macht, der wird sich nicht wundern dürfen, wenn man ihn als janusköpfig bezeichnet. Wende ich mich jetzt der Art und Weise zu, wie der Verf. mit Hülfe der Thora ihre Bestimmungen zu eltmintren versucht und die Tradition ins Unrecht setzen will, so kann ich mich nur auf eine kurze Auslese beschränken, kann nur Beispiele bringen, denn um alles zu widerlegen, müßte man ein fast ebenso dickes Buch schreiben, wie das des Verf., da die Menge der Fehler und Entstellungen der Seitenzahl dieses Werkes wohl entsprechen dürfte. Nun zuerst das Verbot der Spannader, ntMn -n; dies sei überhaupt kein Verbot, denn '-oi iVpn’ rp?y bezeichne nur einen Usus und kein Verbot. Beweis: p bv leitet nie ein Verbot ein, für diesen Fall müßte es pV heißen. Dieses müssen wir einfach Herrn Wiener glauben, bei Ewald, der doch auch etwas von hebräischer Sprache versteht, finde ich diesen feinen Unterschied nicht, bei ihm stehen diese beiden Adverbien auf gleicher Stufe. Daß aber der vom Verf. gemachte Unterschied rein wllkürlrch ist und keine wissenschaftliche Grundlage hat, beweist die Thatsache, daß wir pV mit dem fut. nicht verbietend und p bv mit dem fut. gebietend finden, btn 2iy p bv idki V3M (Gen. 2, 24.) ist geradezu befehlend, während buiv' na wun ab pV (Num. 20, 12.) nur die Folge, nicht aber ein Verbot ausdrückt, denn verboten kann einem nur das werden, was er imstande zu thun wäre. Sprachunterschiede, besonders die feineren Nuancirungen der Syionyme lassen sich nicht obenhin feststellen, auch kann unser Sprachgefühl Nicht maßgebend sein für die richtige Auffassung einer alten Sprache, hier bedarf es vielfacher Erwägungen, und in erster Linie müssen wir bei denen Rath und Aufklärung suchen, welche der Zeit näher gestanden, in welcher die Sprache noch lebendig gewesen. Auch der Verfasser sucht die Alten auf und weist ganz glücklich auf Oakelos hin, der hier „recht demonstrativ" kV übersetzt, also nur einen Usus anerkennt; nun steht aber gerade diese Lesart nicht fest, wenn sie auch Berliner in seiner Ausgabe ausgenommen hat; die Wilnaer Pentateuch- Ausgabe, die den Commentar Adlers nrro enthält, hat in Wirklichkeit die Lesart tfp« kV. Wenn aber die Septuaginta pn (pctycagiv übersetzt, was dem Vers, wider den Strich geht, so „ist darauf nicht das geringste Gewicht zu legen," weil die Septuaginta „sonst im allgemeinen ungenau, schwankend und tendenziös, in der Verwendung des kV p bv mit nachfolgendem Futurum unsicher und willkürlich sei." Wenn nur auch diese Ungenauigkeit, Willkür und Tendenz auch dann anerkannt würde, wenn eine Korrumpierung des Textes den Herrn Btbelkrttikern gelegen erscheint! — Als Haupttrumpf jedoch spielt der Verf. das nr, orn ny aus, denn unmöglich könne doch ein Verbot so ausgedrückt werden, da dieser Satz sich doch jedenfalls auf die Zeit des Schreibers beziehen müsse. Wenn Hirsch im Pentateuch Commentar z. St. diesen Satz auf den Leser bezieht, so sei dies nicht sinngemäß; daß aber Hirsch eine ähnliche Stelle (Deutr. 34. 6.) anzieht, verschweigt der Verf. Doch ich stelle mich für einen Augenblick auf den Standpunkt des Verf., bis zur Zeit der Niederschreibung der Thora hätten die Bne Jtsroel sich vor dem Genuß der Spannader gehütet; keiner, der nur irgendwie in den Geist der Thora eingedrungen ist, könnte es bezweifeln, daß die Niederschrift dieses Gebrauches der Israel-Familie, diese tu der Uebung erhaltene Tradition, nichts anderes bedeuten kann, als daß diese Gepflogenheit nun dauerndes Gesetz bleiben soll? Zn welchem Zweck sollte uns sonst die Thora diese Gepflogenheit, wenn sie überhaupt eine solche und nicht mehr war, mitteilen? Es ist doch der Pentateuch kein Rarttätenkabinet für Allerthumsfreunde oder Raritätensammler! Der Verf. wird also wohl keinen, der überhaupt auf die Autorität der Bibel etwas giebt, davon überzeugt haben, daß mehr als dreitausend Jahre die Welt im Dunkel gewandelt ist und etwas als biblisch verboten angesehen hat, was die Bibel nur als einen harmlosen Gebrauch uralter Vorzeit hinstellt. Aber noch ein anderes hindert den Verf. daran zu glauben, daß das Spannader-Verbot in Wirklichkeit ein biblisches Verbot sein könne, denn welchen religiösen Grund könnte es haben, was könnte es bezwecken. Dem Verf. gilt, nebenbei gesagt, nur das als religiös verboten, wofür er den Grund oder den Zweck kennt oder zu kennen glaubt, kann er es nicht ergründen, dann kann es eben nicht verboten sein. Nun werden allerdings viele ethische Betrachtungen von verschiedenen Erklärer» an dieses Gesetz geknüpft, und es dürfte auch dem einfachsten Leser der B bel sich der Gedanke aufdrängen, daß dte Enthaltung vom Genuß der Spannader jenen vorbildlichen Kampf für die Zukunft des jüdischen Volks stets demselben zur Erhaltung dcs Muths in schwerer Zeit in steter Erinnerung halten solle. Aber hier kommt nun der allen überlegene Denker: „wie sollte aber für dte Ewigkeit hinaus durch eine