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Der Israelit · 1895-06-05 · Heft 44-45 (5.6.1895) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 44-45 (5.6.1895)
Date
1895-06-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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807 war, andererseits betheiligten, wurde die Gründung eines Verbandes, in deffen Vorstand der D. I G. B. Sitz und Stimme haben solle, mit sämmtlicheu gegen 5 Stimmen abgelehnt. Als Delegirte zu einer Conferenz betreffs Gründung eines unabhängigen deutsch - israelitischen Lehrerbuudes wurde dcr Vereinsvorfitzende. Herr Lehrer Wertheimer-Heldenbergen und Herr Direktor Dr. Barnaß Pfungstadt gewählt. — Ueber die Behandlung und das Berathungsergebniß deS Restes der Tagesordnung soll Ihnen baldigst Bericht zu* gehen. Dresden, 28. Mai. Nichts ist dem Antisemitismus heilig. Er richtet seine giftigen Pfeile nicht nur gegen das Judenthum, sondern auch gegen das Chrtstenthum, weil es — „semitischen" Ursprungs ist. „Zerreißen wir ihre Bande, und werfen von uns ihre Seile" ist der Ausruf der „echten" Antisemiten. Sie lehnen sich auf „gegen Gott und seinen Gesalbten." Jede Faser, welche beide naturgemäß zusammenhält, soll durchschnitten werden.— Die hohe sittliche Lehre der heiligen Schrift, daß alle Menschenkinder von Adam abstammen wird verhöhnt, weil Adam der Urvater von Sem ist. Nicht nur das talmudische Schriftthum wird verunglimpft und beschimpft, sondern auch das „alte Testament", ohne welches das „Neue" undenkbar ist. In der Sonntagsnummer der „Staatsbürgerzettung" vom 19. Mai „Das jüdische Gesetz" heißt es: „Und nun gar, wenn wir an die bedenklichste und gefährlichste Seite im jüdischen Wesen rühren, an den Handel und Schacher; da finden wir im Alten Testament die Stelle: „Von dem Nichtjuden kannst Du Zinsen nehmen, aber von einem Juden nicht." Die Stelle ist 5. B. M. Cap. 23. V. 20 vorhanden, welche Luther mit: „An dem Fremden magst Du wuchern, aber nicht an Deinem Bruder" übersetzt. Die richtige Uebersetzung ist aber nach „talmudischer Moral", wie auch nach dem hebräischen Sprachgebrauche: „Dem Ausländer kannst Du Zinsen geben, deinem Bruder sollst Du keine Zinsen geben." Der Schlußsatz verspricht hier auch deshalb den Segen Gottes. Nach obiger Uebertragung aber hat das Versprechen des Segens keinen rechten Sinn. Die letzte Uebersetzung stützt sich zunächst auf Talmud Baba Mezia 70d.. wo Rabbi Nachman besonders tasedleb (Hifilform) betont, um daraus zu folgern, daß wir dem Nochrt (Ausländer) Zinsen geben sollen, wenn eine Feststellung derselben vorangegangen ist. Vrgl. Sifri zur Stelle. Auch bedeutende Exegeten wie Obadja Seforno (im 16. Jahrh.), A. Jbn Esra (im 12. Jahrh.) und der Lexicograph Salomo den Abr. Parchon (im 12. Jahrh. in seinem Wöcterbuche s. v. „nafchach", fassen es in dieser Weise aus. Vergl. noch Reggion 1. Theil Brief 8. Dem Nichijuden kannst Du Zinsen geben und auch von ihm nehmen. Aber nur solche, welche das Gesetz gestattet. Ungesetzlich sind Erpressung und Diebstahl. Schulchan Aruch Jore Deah 159.160. Im Talmud (Mikoth 24 a) heißt es sogar zu Pf. 15. V. 5: „Sein Geld gtebt er nicht auf Zins selbst von den Heiden nimmt er keine Zinsen." Nur die mittelalterliche Gesetzgebung zwang die Juden zu dem unsauberen Handel und Wandel mit Geldgeschäften, da ihnen alle anderen Erwerbszwetge verschloffen waren. Ebenso falsch ist die Behauptung der „Staatsbürgerzeitung" daselbst: „Dazu kam die Bestimmung, daß nach mosaischem Gesetz kein Fremder Grund und Boden im Lande erwerben durfte." Den Beweis bleibt uns das Blatt schuldig! I Sagt Rohling nichts darüber? — Aus Talmud Gtttin 47a und aus anderen Stellen ist ersichtlich, daß der Heide im Lande Palästina Grund und Boden erwerben konnte. Lange bevor die Juden in Deutschland ihre vollständige Gleichberechtigung erhielten, bekleidete bei dem Judenköntg Saul ein Edomiter ein Hofamt. (1. B. Sam. 22, 9.) Lange bevor es den Juden gestattet war in der königl. Garde zu dienen, hatten Judenköntge in ihrer Garde Fremde als Offiziere. (2. B. Sam. 15, 18.) Die „Staatsbürgerzeitung" kümmert sich um das Richtige und Wahre weniger, sie wünscht die alten Zetten wieder, von der Zschocke sagt: „Die Geschichte von dem Schicksal der Angehörigen des mosaischen Glaubens ist die Geschichte von der Schmach des Menschengeschlechts." M. Auerbach. Stratzburg, 20. Mai. Verein für jüdische Geschichte und Literatur. — Der zweite Vortrag in diesem neugegründeten Verein wurde am Mittwoch-Abend von Herrn Rabbiner Dr. Cohn aus Basel über „Samuel Hanagid, Dichter und Staatsmann" gehalten. Der kleine Börsensaal war so zahlreich besucht, daß die zuletzt erschienenen Damen und Herren nur mit Mühe noch Platz finden konnten. Der Vortragende, welcher eine ganz hervorragende Rednergabe besitzt, zeichnete ein anschauliches Brld jenes israelitischen Grohvezters des Königs von Granada in Spanten, der als treuer Diener seines Herrschers das Wohl deS Staats und aller Bürger ohne Unterschied förderte, der sogar sein Leben wagte, um einen türkischen Anschlag gegen die vornehmen Mohamedaner zu

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