Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 42-43 (28.5.1895)
- Date
- 1895-05-28
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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788 Großherzogthum Baden eingeführten Verordnungen ins Geleise bringen." Wer mit Hilfe der Regierung die mißliche Lage unserer jüdischen Anliegen bessern will, verräth keine große Local- und Personalkenntntß. Wem's aber gar die Verhältnisse in dem benachbarten Baden angethan haben, der besitzt in der That einen Optimismus und eine Genügsamkeit, um welche ihn wenige beneiden werden. Unserer Regierung wird Niemand das Zeugniß versagen, daß sie in loyalster Weise den gesktz lichen Bestimmungen gerecht wird, welche sie aus der französischen Aera vorgefunden und beibehalten hat. Durch diese gesetzlichen Bestimmunaen ist der israelitische Eultus wie der der anderen Religionen staatlich anerkannt und zwar in einer Weise, wie es in Ostdeutschland, speciell in Preußen nirgends der Fall ist. Ob bet aller Loyalität die Regierung diese gesetzlichen Bestimmungen aber nicht recht gern aufgehoben sähe, mag für jetzt dahin gestellt bleiben. Jedenfalls aber sehen sie die eingeborenen Elsässtschen und Lothringschen Israeliten nicht gerne aufgehoben. Ginge nun die Regierung auf eine derartige Petition ein, so würde sie sich gewiß auch eine Ansicht gestatten, über das was ihr zeitgemäß dünkt und was nicht. Es könnte dann noch manches fallen, was die Petenten gerne aufrecht erhielten und vieles bleiben, das sie am liebsten beseitigt wissen. — Wer daher nach der Regierung ruft, der hat sich damit selber schlecht zum Rathgeber gualificirt. Unsere Ansicht, wie eine durchgreifende Aenderung zum Bessern anzustreben sei, wollen wir bis nach Erledigung der Wahlen zurückhallen und werden uns gestatten, dann eingehend auf den Gegenstand zurückzukommen. Stratzbnrg Um einem Theil der Leser Ihres w. Blattes eine m> nnor zu bereiten, beeile ich mich Ihnen das Ergebniß der heute stattqefundenen Wahl für das jüd. Konsistorium von Unter-Elsaß mitzutheilen. Soweit sich nach den bis j tzt eingelaufenen telegraph. Berichten übersehen läßt, gilt die Wahl des H. Jules Klein — eines Sohnes deS rpbw n Klein. — als gesichert. Es kann dieser Sieg alle Orthodoxen mit Freude erfüllen, und giebt Hoffnung, daß man mit der Zeit auch im Elsaß zur Einsicht kommen wird, daß in eine jüdische Behörde nur solche Männer gehören, die auch als Juden leben. -£• Vermischtes Elberfeld Petitionen, welche eine Uebersetzung des Talmud, Schulchan-Aruch und anderer „Geheimbücher" der Juden „von Reichswegen" verlangen, wurden gegen die Stimmen der Konservativen und Antisemiten als zur Erörterung im Plenum ungeeignet erklärt. ftenittetoa. David Speier. Historischer Roman ans der Zelt des dreißigjährigen Krieges von S. Kohtt, Verfasser von „Gabriel". Jeder unbefugte Nachdruck wird mit aller Strenge verfolg werden. UebersetzungSrechte in fremde Sprachen Vorbehalten 4.) Diese alte jüdische Gemeinde, lebte wie zu jener Zeit alle Juden — den geschäftlichen Verkehr ausgeuommen — in völliger Abgeschiedenheit von der christlichen Bevölkerung. Das Ghetto war durch Thore, welche allabendlich abgesperrt witrden, von den andern Stadttheilen abgeschlossen, bildete gewissermaßen einen Staat im Staate, und dessen Einwohnerschaft unterstand einem Vorsteherkollegium, dessen Präsident der Primator war. Das Vorfteheramt bildete im Ghetto die Justiz-, die Polizei-, die Finanz- und die Oekonomiebehörde und vollzog auch die Beschlüsse der geistlichen Obrigkeit, des Rabbinates. Die Gemeinde hatte eitle große Zahl jüdischer Polizisten in ihrem Dienste, welche die Ordnung in der Judengasse aufrecht zu erhalten hatten und Gassemeschvrßim genannt wurden ilnd besaß einen Karzer, in welchen: die von dem Rabbinate für religöse Uebertretungen oder von den Gemeindevorstehern verhängte Strafen verbüßt wurden. Alle Prozesse und Rechtsstreite gelangten vor das Forum des Rabbiners oder des Borfteherkollegiunts. Dieses war auch der Regierung für die ganze Stellersllmme, welche diese von den Juden einforderte, verantwortlich und war diesem dagegen das Recht der Steuer-Repartition, der Eintreibung und der Ereeutiou verliehen. Der Vorstand hatte für die Erhaltung aller (Gemeinde-Institutionen, des Hospitals, des Armenkinderlehrbanses, für die zahllosen religiösen Bedürfnisse der Gemeindeangehörigen zu sorgen, die Synagogen und Bethäuser zu überwachen ulld zahlreiche Stiftungen zu verwaltet:. Die Bedeutung der Prager Gemeinde manisestirte sich ailch äußerlich in denl imp onirenden Rathhause, in welchem die Vorsteher anltirten. Auf diesen: ragt noch heute ein Thtlrm mit einer Uhr empor, deren Zifferblatt statt der üblichen arabischen oder römischen Zahlzeichen, hebräsche Buchstaben, welche auch Zahlzeichen sind, trägt. Der Primator Israel Branders konnte sich der obersten Leitung der Prager Gemeinde mit voller Hingebung widnren. Er war zwar nominell der Chef eines großen Handlungshauses, aber er hatte die Führung desselben seinem Schwager und Soeius, Hillel Utiz überlasten. Brandeis hielt darauf seine Stellung auch durch seit! Aenßeres zu dvkumentiren und ging stets vornehm gekleidet. Auch im Amte trug er einen schwarzen Rock vom theuersten holländischen Tuch, eine