Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 42-43 (28.5.1895)
- Date
- 1895-05-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448559-2448600--40818-2489748- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
785 Schrift veröffentlicht, die hinsichtlich ihrer Gehässigkeit gegen den Talmud dem rabiatesten Antisemiten alle Ehre machen würde. Diese Schrift hat die schärfste Mißbilligung zahlreicher Reformrabbiner und zwar selbst solcher erfahren, die früher mit dem Verfasser und seinen talmudfeindlichen Tendenzen Hand in Hand gingen. Sie ist von Rabbiner Dr. Wiener in Oppeln verfaßt und hat die jüdischen Speisegesetze zum Gegenstand. Ein jüngerer Rabbiner, der sich eines solchen gehässigen öffentlichen Angriffs gegen den Talmud heute zu Schulden kommen ließ, würde sich in vielen Gemeinden durch einer solches Gebahren unmöglich machen. Herrn Dr. Wiener schützt gegen derartige Repressalien wohl in erster Reihe sein hohes Alter und der Umstand, daß es ihm während eines Menschenalters gewiß gelungen ist seine Pietätslostgkett gegen unsere Heiligthümer auch seiner Gemeinde beizubringen.*) Die Gehässigkeit gegen den Talmud, die sonst zu den Kriterien der Partisanen des ReformjudenthumS gehörte, ist heute in ihr vollendetes Gegentheil umgeschlagen. Aeußerlich thun die bisherigen Vernichter und Verkleinerer des Talmud so, als ob sie nie dabei gewesen wären. Den Handschuh aufzunehmen, welchen die autzerjüdischen Judenfeinde dem Talmud und seinen Bekennern hinwerfen, für den Talmud eine Lanze zu brechen, ihn zu rechtfertigen und ihn gar zu vertheidigen, das ist heute in gewissen Kreisen geradezu zu Sport geworden. Und es sind dies vielfach Kreise, die für ihre Person von dem Talmud und der Bibel sich längst emanctpirt haben, die im praktischen Leben keinen Hehl daraus machen, daß ihnen das jüdische Religionsgesetz, wie es in Bibel u. Talmud niedergelegt ist, als überwundener Standpunkt gilt, ja die noch vor Kurzem den Antisemiten erklärten: Was wollt Ihr von uns? Wir stehen je gar nicht mehr auf dem Boden des Talmud. Ihr Interesse gilt auch bei diesem ihrem Talmud-Sport nicht dem Talmud, sondern der jüdischen Gesammtheit, welcher auf Grund erdichteter und entstellter Talmud-Aussprüche alle möglichen und unmöglichen Ungeheuerlichkeiten insinuirt werden. Die an und für sich gewiß berechtigte sittliche Entrüstung über die Niederträchtigkeit dieses Gebahrens läßt sie gelegentlich jeder antisemitischen Talmudlästerung, die sie ausfindig machen, den Strafrichter anrufen, so *) Wir halten e8 nicht für überflüssig anzumerken, daß wir auch dem radikalsten Streben nach Wahrheit nicht die Forschung verkümmern möchten, selbst wenn sie noch tollere Blüthen zeitigte, als e8 hier der Fall ist. Nur sollte ein solcher redlicher Forscher auch die Redlichkeit besitzen, zu erklären, daß ihm sein Haß gegen das Rabbinische und seine gründliche Verachtung der in Bibel und Talmud niedergelegten jüdischen Religionsgesetze nicht länger gestatte als Rabbiner zu sungiren. Statt ÄS Lehrer und Vertreter deS rabbinijchen Judenthums sollte er seiner neuen Religion einen entsprechenden Namen geben und sich als deren Apostel geriren. daß der Talmud angefangeu hat, bei verschiedenen deutschen Gerichten als stehender Berhandlungsgegenstand zu figuriren. Wir denken hierbei zumeist an die Thätigkeit, die der Berliner Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens nach dieser Seite hin entfaltet, und können dieses Vorgehen nicht laut genug beklagen, als leider in hohem Grade geeignet der guten Sache bitterbös zu schaden, der er doch dienen möchte. Wir sehen von dem Mißerfolg, den diese Anrufungen der Gerichte bis jetzt hatten, zunächst ab. Auch wenn die Bestrafung unserer Verlästerer ganz sicher wäre, würden wir es für einen Fehler hatten auf jede antisemitische Preß-Büberet mit einem Strafantrag zu antworten. Dieses fortgesetzte Rufen nach Richter und Staatsanwalt verräth einen Mangel an Vertrauen zu der verlästerten guten Sache, der durch die schärfste Bestrafung der Verleumder nicht ausgewogen wird. Wenn der Verein ein Büreau von thatendursttgen Juristen besitzt, so konnten sie der guten Sache gewiß bester dienen, wenn diese ihren Thatendurst in anderer Weise stillten, als durch Anstrengung von Prozeffen, die fast ausnahmslos einen so ungünstigen Ausgang nehmen. Vom rein juristischen Standpunkt mag ja auch ein verlorener Prozeß insofern als Gewinn gelten, als er das Unbegreifliche eines solchen Urtheils immer aufs neue so lange der Erwägung und Kritik aussetzt, bis füglich eine Remedur eintrttt. Aber der Talmud und seine Bekenner sind doch zu kostbare Güter, als daß man sie zum Versuchsfeld für solche Eventualitäten macht. Das können diejenigen allerdings nicht fühlen, die den Talmud und seine Anhänger nur ex officio verteten, aber in praxi von ihren Klienten nichts wissen wollen. Kann ein Mann, ein Anwalt, ein Verein und wer auch immer Talmud-Proceffe anstrengen, welcher z. B. offen bekennt: „Wer von Euch allen kennt den Talmud? „Wer hat ihn je gelesen?-Was scheert „mich die Moral des Talmuds?-Warum „in Feigheit den Vertheidiger eines veralteten „Buches spielen, dessen Werth oder Unwerth in „keinen Beziehungen zu unseren Handlungen „steht; warum nicht muthtg bekennen, wtr wtffen „nichts von diesem Buche; und wenn es einst „der Sittencodex unserer Väter war, der unsere „ist es nicht. — — — — Fürchtet ihr das „Urtheil der blinden Minderheit, die sich durch „verschimmelte Gesetze gebunden fühlt?"- u. s. w. Das ist der Wortlaut der Schrift, welche zur Bildung des Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens angeregt hat, das ist die Herzensmeinung ihres Gründers, daS ist die Gesinnung,