Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 41 (23.5.1895)
- Date
- 1895-05-23
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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777 reichthums, dessen sich Judenhasser seines Schlages erfreuen. Nachdem Deckert neuerlich für die Wahrheit des Blutmärcdens mit seiner Autorität eingetreten, erzählte er folgende höchst glaubwürdige Geschichte: Es gebe einen kolossal verbreiteten Verein von Hostienschändern, die Mitglieder seien weit verzweigt, und all ihr Sinnen und Trachten sei nur darauf gerichtet, um jeden PrciS entweihte Hostien zu erlangen und aufzuspeichern . . . 3000 Stück hätten sie schon eingelagert! Um noch mehr zu erlangen, engagiren sie sogar organisirte Truppen von Weibern, die ihnen entweihte Hostien, fünf Francs per Stück, zubrächten. Der Sitz dieser Gesellschaft sei Paris, das eigentliche Haupt, der Oberpräsident wohne in Rom und sei selbstverständlich ein Jude. Pater Deckert kennt ihn mit Namen und kennt sogar sein Palais in Rom, er war jedoch discret genug, Namen und Adresse nicht zu nennen; offenbar wollte er den versammelten Pöbel in Lumpen- und Seidenkleidern nicht aufreizen, denn Pfarrer Deckert ist ein friedliebender Mann. Die letzte seiner „Predigten" klang in die Worte aus, er habe durchaus nicht gehetzt, nicht aufgereizt, sondern nur die Wahrheit aufgedeckt, was ihm erlaubt sein müsse, denn trotz aller Staatsgrundgesetze seien nicht alle Religionen gleich. Er wolle die Juden dennoch nicht hassen, und wenn ein Cato ausgesprochen habe: ,.Judaeos esse eomburendos“, so stimme er demselben nicht zu. Aber ein Jude müsse verbrannt werden, das sei der Jude, den die Chr sten noch im Herzen haben. „Die Juden, die mutzt ihr verbrennen zur Ehre Gottes, Amen!" rief er zum Schluffe, dah es in den Wölbungen gellte, und verließ den — heiligen Ort. — Bezugnehmend ans die Vorgänge in der Weinhauser Pfarrkirche richteten im Abgeordnetenhause Dr. Exner und Genossen folgende Interpellation an den Minister des Innern und an den Justizminister: „Nach übereinstimmenden Zeitungsnachrichten hat angeblich der Herr Pfarrer Dr. Deckert in Weinhaus in der allerjüngsten Zeit abermals Predigten gehalten, durch welche strafrechtlich verbotene Handlungen begonnen wurden. Aui die gleiche Art der Amtsthätigkeit des Herrn Pfarrers Deckert wurde die Negierung schon im Vorjahre durch Interpellationen aufmerksam gemacht. Nach der Art der Beantwortung derselben müssen wir voraussetzen, daß d.e Regierung amtliche Kenntnitz von den wirklichen Thatsachen besitze, demnach wissen muß, ob die Zeitungsnachrichten jenen entsprechend oder nicht. Im letzteren Falle hätte de Regierung die Obliegenheit, gegen die Verbreitung falscher und beunruhigender Nachrichten einzuschreiten. Beruhen aber die Zeitungsnachrichten auf Wahrheit, so stellen wir die Frage: „Was gedenkt die Regierung zu verfügen, um strafgerichtlich verbotene Handlungen des Herrn Pfarrers Deckert der gesetzlichen Sühne zuzuführen und deren Wiederholung zu verhindern?" Wie die Abendblätter vom 15. d. M. melden, wurden strafgerichtliche Erhebungen wider den Hetzpfarrer eingeleitet. In Czeruowitz fand vor Kurzem eine Versammlung des dortigen Lcsevcretnes „Zukunft" statt, in welcher ein vom Ausschüsse aestellter Antrag zur Verhandlung kam, es sei der § 2 der Vereinsstatuten dahin abzuändern, daß an Stelle der bisherigen Bestimmung, betreffend die Aufrechterhaltung des nationalen Bewußtseins der Juden, eine solche wegen Förderung der Volksbildung treten soll. In einer mehrere Stunden währenden Discussion wiesen zahlreiche Redner darauf hin, daß die nationale Idee, wie sie namentlich von der jüdischen Jugend gepflegt werde, keine Berechtigung habe, am allerwenigsten in Oesterreich. Der Jude dürfe in seinem! wohlverstandenen Interesse sich von seinen Mitbürgern nicht separiren, sondern müsse mit ihnen Hand in Hand gehen; alle Bedingungen, die zum Bestände einer Nation gehören, das ist Sprache, Land re., fehlen den Juden, und deswegen könne von ihnen als einer Nation nicht gesprochen werden. Das Band, das die Juden mit einander verbinde, sei die Confession und nicht die Nation. Schließlich wurde der Antrag des Ausschusses auf Aenderung der Statuten in dem oben bezeichneten Sinne mit 63 gegen 18 Stimmen angenommen. Rußland. In Petersburg mußte ein jüd. Gotteshaus, das vor vielen Jahren von jüdischen Soldaten gegründet wurde, die in der Petersburger Garnison dienten, auf Betreiben des verstorbenen Gouverneurs, General Greffer, geschlossen werden. Die Mitglieder der Synagogengemeinde, denen schon vor 1860 das Recht, in der Hauptstadt Rußlands zu wohnen, verbrieft wurde, baten den Senat um die Erlaubnis, ihr Gotteshaus wieder eröffnen zu dürfen. Sie haben ihren Zweck erreicht, denn dieser Tage wurde angeordnet, daß die Synagoge für den Gottesdienst wieder eröffnet werden dürfe. Man schreibt aus Petersburg: Die Congregation der englischen Quäker hat eine Deputation nach Petersburg entsendet, um dem Czar Nikolaus II. eine Petition zu Gunsten der in Rußland lebenden Stundisten zu überreichen, die, wie bekannt, von der russischen Regierung allerlei Verfolgungen zu erleiden haben. Die Adepten des Generals George Fox, deren religiöse Lehren mit denen der Stundisten in mancher Beziehung identisch sind, wählten in die Deputation zwei ihrer begabtesten Kanzelredner, R. Brox und Th. William, die vom Czar kürzlich in Audienz empfangen wurden. Sie überreichten ihm die Petition und erbaten sich die Erlaubnis, den Abschnitt über Gewissensfreiheit aus dem Quäkerreglement („Buch der Dlscipltn") vorlesen zu dürfen. Der Czar, welcher der Vorlesung mit großer Aufmerksamkeit folgte, soll dann gesagt haben: „Die religiöse Toleranz ist eine der kostbarsten Errungenschaften, welche der menschliche Geist erfochten hat. In meinem Reiche bildet die Gewissmssreiheit seit jeher das Leitmotiv der Regierungspolitik gegenüber Andersgläubigen." Die Worte des Czars, wenn er sie tatsächlich gesprochen, würden nur beweisen, daß er über die Vorgänge in seinem Reiche falsch insormirt wurde. Warschau, 20. April. General-Gouverneur S ch u w a l o w hat eine Verfügung Gur ko's aufgehoben, welche Juden den Sommeraufenthalt in Landhäusern auf bäuerlichem Territorium verboten hatte.