Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1895-05-23 · Heft 41 (23.5.1895) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 41 (23.5.1895)
Date
1895-05-23
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448559-2448599--40799-2489728
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXXVI. Jahrgang. Beilage M M 41 des „Israelit". Zeitungsnachrichte« und Correfpoudenzeu. Deutschland. Remheim. Heute fand dahier im Gasthaus „Zum Schwanen" unter lebhafter Betheiligung eine Generalversammlung der Vertreter der Landgemeinden statt, die sich mit der Frage über die Landrabbinatswahl beschäftigte. Der Referent Herr Lchrer Spier Gr. Zimmern, legte in längerer und begeisterter Rede die Wichtigkeit der Aufgabe dar, welche an die Vorstände gestellt und schloß seine mit vielem Beifall aufgenommene Rede mit etn'M Apell an die Gemeinden, einstimmig für das orthodoxe Judenthum einzutreten. Rach lebhafter Discusion wurde die Resolution gefaßt: „Dem Kretsamt zu unterbreiten, daß das Land einen der orthodoxen Richtung angehörenden Rabbiner wünscht mit dem Sitz in Darmstadt." Vorenberg, Lehrer. Hildesheim, 8. Mai. Der Vorstand der isr. Cultusgemetnde hat einen alten Streit, mit Erfolg erkämpft, und cs wird diese Entscheidung sicher in vielen Kreisen lebhaftes Interesse wachrufen. Der Kaufmann Gustav Meyerhof zu Hildesheim klagte bei bm Bezirksausschuß gegen den Vorstand der Synagogengemeinde auf Freilaffung von den Schullasten der Synagogengemeinde, eventuell insoweit dieselben aus die Religionsschule entfallen. M. ist im Mat 1893 aus der jüdischen Kirchengemeinde in gesetzlich vorgeschriebener Form ausgeschieden und bat die Steuer zur Synagogengemeinde bis ultimo 1894 bezahlt. Mit diesem Zeitpunkt ist er nach seiner Ansicht von allen Lasten befreit, welche aus der persönlichen Zugehörigkeit zu der früheren Kirchengemeinschaft beruhen. Höchstenfalls könne er, wie ausgeführt wird, zu den Kosten der Volksschule, welche von denjenigen der Reliaionsschule zu trennen seien, herangezogen werden. Rach der Ansicht des Beklagten ist Kläger mit dem Austritt aus der jüdischen Kirchengemeinschaft nicht auch aus dem Schulverbande der jüdischen Gemeinde geschieden und hat deshalb die Lasten des Schulverbandes auch weiter mitzutragen. Diese Verpflichtung wäre nur dann fortgefallen, wenn Kläger durch Uebertritt zu einer andern Religionsgemeinschaft dem betreffenden Schulverbande zugewiesen wäre. Dies sei aber nicht geschehen. Die bestehende Religionsschule erfordere keine besonderen Kosten. Der verlangte Beitrag sei für die Volksschule zutreffend berechnet. — Die Klage wurde zurückgewiesen. Eine ähnliche Klage hatte der Bankdirektor Leser zu Hildesheim gegen den Vorstand der Synagogengemetude daselbst erhoben. Auch dieser Kläger ist im Jahre 1693 in gesetzlicher Form aus dem Judenthum ausgeschieden, aber gleichwohl zu den Schullasten der Gemeinde pro 1. Quartal 1895 herangezozen. Er verlangt Freilaffung von der Schulsteuer. Beklagter machte hier dieselben Aus? führungen wie in vo.gedachter Streitsache, denen gegenüber dem Kläger geltend gemacht wurde, daß ein jüdischer Schulverband nicht existire, daß event. zuvor seine Zuweisung zu diesem Verbände erfolgen muffe, übrigens aber Juden, die ihre Kinder christliche Schulen besuchen laffen, Schullasten zu dem betreffenden christlichen Schulder brnde zu leisten haben. Auch diese Klage wurde von Bezirksausschuß zurückgewiesen. Brühl b. Köln, 20 Mai. Nachdem der „Verein der Rabbiner und jüdischen Lehrer in Rheinland und Westfalen" diese beiden Provinzen behufs öfterer Zusammenkünfte in mehrere Bezirke getheilt hatte, fand am 12. d. M. in Brühl die konstituierende Konferenz des Kölner Bezirkes statt. Als Bezirksvorsteher und Schriftführer wurden die Herren Löb und Kupfer gewählt. Die Statuten für den Bezirk werden von dem geschäftsführenden Ausschuß des Vereins unter Hinzuziehung des Bezirksvorstehers festgestellt. Der Kommission zur Abfaffung der Statuten wird auf Antrag des Herrn Schwarzschild zur Aufnahme in die Statuten vorgeschlagen: „Bei jeder Konferenz soll womöglich eine Lehrprobe gehalten werden." Auch sollen öfters Vorträge gehalten werden, um das noch so brach liegende, an methodischen Hilsswcrkcn so arme Gebiet des jüdischen Religionsunterrichts erschließen zu Helsen. Die nächste Bezirkskonferenz findet am 28, ev. am 13. Juni in Beuel statt. Näheres darüber wird s. Z. den Bczirksmitgliedern bekannt gegeben werden. Von Anfang bis zum Schlüsse bot die Konferenz ein überaus erfreuliches Bild des inneren Lebens in unserem so rasch emporgeblühten Verein da. Die lebhafte Betheiligung an den geführten Debatten brachte wiederum das rege Interesse an den Vereinsbestrebnngen zum Ausdruck und war ganz dazu angethan, das Zusammenhalten und Zusammenwirken zu befestigen. Ein äußerer Beweis der begeisterten Theilnahme an den hohen Vereinszielen lag in der verhältnismäßig großen Zahl der Konferenzbesucher, da wir nur wenige Mitglieder vermißten, die entweder dienstlich oder durch Krankheit fern gehalten waren. Der als Gast anwesende Herr Lehrer und stml. phii. Heidelberg aus Beuel fühlte sich veranlaßt, dem Verein beizutreten. Möchten diejenigen Lehrer Rheinlands und Westfalens, die sich'noch abseits halten, in der stetig wachsenden Mitgliedcrzahl unseres Vereins die Aufforderung erblicken, unserem Verein beizutreten und uns ihren Beistand leihen in unserer ernsten, mühevollen, jetzt schon mit sichtbarem Erfolg gekrönten Arbeit für die geistige und materielle Hebung des jüdischen Lehrerstandes.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.