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Der Israelit · 1895-05-23 · Heft 41 (23.5.1895) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 41 (23.5.1895)
Date
1895-05-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
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76s außerdem find außerordentlich viele ca. 30 cm Horizontal unter dem Boden liegende Grabsteine entdeckt und gleichfalls aufgestellt worden. — Der Boden, welcher diese letzteren nach und nach den Blicken der Menschen entzogen hatte, gewährte zugleich den Inschriften den besten Schutz, denn diese sind, obgleich theilweise aus dem 12. und 13. Jahrhundert herrührend, vortrefflich erhalten geblieben. — Auch alle übrigen Inschriften sind nun von Erde und Moos gereinigt und wenn auch manche vom Zahne der Zeit zerstört worden, so kann doch der größte Theil unschwer gelesen werden. Durch Herstellung einer besseren Ordnung hat daher der Vorstand nicht nur Sorge getragen für die Erhaltung der Grabdenkmäler unserer braven Vorfahren, er hat auch die Hindernisse hinweggeräumt, welche den Geschichtsforschern fast unüberwindlich im Wege standen und werden diese gewiß nicht säumen, die alten Steinurkunden fleißig zu studiren. Worms. Helene David aus Gimbsheim (Kreis Worms), welche nunmehr 44 Jahre in Diensten des Herrn Michael Aron oabter ftcht, wurde vor 4 Jahren mit der silbernen Verdienstmedaille von Ludwig IV. ausgezeichnet und erhielt bet dieser Gelegenheit von der hiesigen Sparkaffe ein Geschenk von M. 40. In den jüngsten Tagen erhielt sie von der Grotzherzogin Victoria Meltta ein prachtvolles goldenes Ehrenzeichen mit sehr schönem Diplom zugestellt. Berlin, 14. Mai. Ukber die Regelung des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten werden die nachfolgenden authentischen Mittheilungen veröffentlicht: Der Gemeindevorstand hat sich wegen des jüdischen Religions-Unterrichts an den Königlichen Gymnasien und höheren Schulen an den Kultusminister gewendet. Zwei Delegirte des Vorstandes hatten demnächst Audienz, an welcher der Unterstaats-Sekretär und zwei Räthe theilnahmen. Bei dieser Besprechung zeigten die Vertreter des Kultusministeriums ein großes Entgegenkommen, erklärten aber, daß der Unterricht nur ein fakultativer sein könne und sich nicht auf das Hebräische, sondern nur auf den eigentlichen Religionsunterricht beschränken müsse. Die näheren Bestimmungen würde das Provinzialschulkollegium treffen. Auf das an den Kultusminister Ende vorigen Jahres gerichtete schriftliche Gesuch erging vom Provinzial-Schulkollegium vor wenigen Wochen der Bescheid, daß auf mehreren Anstalten der beantragte Unterricht ertheilt werden solle und zwar dergestalt, daß diejenigen Schulen, in welchen die Zahl der jüdischen Schüler eine geringe sei, mit anderen zum Zweck des Religions-Unterrichts vereinigt werden sollen. Im Ganzen sollten von staatswegen drei Kurse eingerichtet werden und jeder Kursus sollte drei Abtheilungen haben, so daß die Schüler der unteren Masse eine Abtheilung, die der mittleren Klasse eine zweite Abtheilung und die der oberen Klasse eine dritte Abtheilung bilden sollten. Der Gemeindevorstand wurde aufgefordert, mindestens drei für den Religionsunterricht geeignete Lehrer in Vorschlag zu bringen, und wurde schließlich in dem Reskript des Provinzialschulkollegmms bemerkt, daß die Kosten von der Gemeinde zu tragen seien. In letzterer Beziehung sei hervorgehoben, daß bet der Rücksprache mit den Herren Vertretern des Kultusmintfterrums den Delegtrten des Gemeindevorstandes mitqetheilt wurde, daß in der Regel der Staat die Hälfte und die Gemeinde die andere Hälfte der Kosten trüge, daß aber für das laufende Jahr ein Zuschuß des Staates nicht mehr angängig sei. Die Vertreter des Gemeindevorstandes haben sich hierauf bereit erklärt, für das laufende Jahr die gesammten Kosten zu übernehmen. Aus Bayer«, im Mai. Wenn die bereits seit Februar in diesen Blättern in vielen Korrespondenzen ventilirte Frage bezüglich der Gründung eines „Deutsch Jsr. Lehrerbundes"' mit oder ohne Einmischung des „Deutsch Jsr. Gemeindebundes", die anscheinend doch in erster Linie nur die Lehrer interessirt, nunmehr auch meine Wenigkeit zu besprechen sich anschickr, so geschieht dies deßhalb, weil ich im Nachstehenden eine bisher noch nicht oder kaum angedeutete Seite dieser Frage, welche die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich ziehen und den isr. Gemeinden und somit der gesammten Judenheit des deutschen Reiches nicht gleichgiltig sein durfte, einer öffentlichen Beurtheilung unterziehen möchte. Der D. I. G. B. in Berlin will sich in die Angelegenheiten des zu gründenden Lehrerverbaudes, also eines anderen Vereines einmischen und verlangt zu diesem Zwecke gegen Zahlung von jährlich 1500 Mk., Sitz und Stimme im Vorstände dieses Lehrcrvcrbandes. Ein solches Verlangen bei zwei in ihren Bestrebungen verschiedenen Vereinen, ist meines Wissens, weil eben unhaltbar und unnatürlich, noch niemals gestellt und noch weniger zur Ausführung __ gelangt. Der Gemeindebund beharrt sogar noch auf diesem Standpunkt und vertheidigt ihn mit allen Mitteln der Publicität, obschon er weiß, daß ein großer Theil der Lehrer in gerechter Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Selbstständigkeit seine Einmischung in aller Entschiedenheit zurückweist. Welche Beweggründe mag wohl der Gemeindebund haben, daß er sich mit aller Macht einem großen Theil der Lehrer gegen ihren Willen aufdrängt? In Rr. 37 des „Israelit" hat Herr Lehrer Kahn in Mainz den Beweis geliefert, daß in erster Linie ein geschäftlicher Grund es ist, der den Gemeindebund zu seinem Vorgehen veranlaßt hat. Der zu schließende Vertrag zwischen beiden Vereinen würde ihm bedeutende Vortheile bringen, während andererseits die Lehrer sich nicht nur materiell schädigen, sondern auch, und das wäre das traurige in dieser Angelegenheit, ihre, gelinde

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