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Der Israelit · 1895-05-20 · Heft 40 (20.5.1895) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 40 (20.5.1895)
Date
1895-05-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
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r-i*»tp»?t:’.«syy»'>»j»r r. 755 der Lage der in dem Großfürstenthum wohnenden Israeliten ist. Wie mir nun mitgetheilt wird, hat der finländische Senat beschlossen dahin zu wirken, daß es künftighin den Israeliten ganz wie anderen Ausländern gestattet werde, überall in Frnland Handel und Gewerbe zu treiben, so wie auch mit außerhalb der Grenzen des Großfürstenthums lebenden Israelitinnen Ehen einzugehen. Aus Liba« (Curland.) Als vor ca. 2 Jahren wieder die Ausweisung der hier wohnenden Juden begann, brachten Viele, ja die Meisten, Beweise für ihr hiesiges Wohnungsrecht bet und zwar: Die Meisterdiplome von einer Zunftbehörde, ein Handwerk erlernt zu haben, viele aber auch, daß sie vor dem 1. Mat 1880 hier wohnten. Alle Beweise und Polizeiurtheile wurden dem Gouverneur in Mitau einqcsandt. Die meisten Diplome find aus dem Kolvno'schen Gouvernement, nur sehr wenige aus Wilna und verschwindend wenige aus anderen Gouvernements. Diejenigen, welche wirklich hier lange vor 1880, sogar feit 30 und noch mehr Jahren hier wohnen, ja sogar, die schon seit 20-25 hier Immobilien erworben haben, konnten ihr Domizil nur durch Zeugen beweisen, da sie erst später, manche erst vor Kurzem sich bei den Polizeiorganen anmelden und in den sogenannten Hausbüchern haben einschreib n lassen, weil damals Niemand daran gedacht, darnach gefragt oder gezwungen war, auch keine solche diesbezügliche polizeiliche Verordnungen wie j-tzt existtrteu; von vielen Quartieraufsehern (Pristaw's waren damals nicht) bet denen sie sich anmelden ließen, sind keine Bücher oder sonstige schriftliche Beweise zu finden. Die Polizei hat dem Gouverneur angegeben, seit wann jeder bei ihr angcmeldet ist. Nun ist vor Kurzem vom Gouverneur die Entscheidung eingegangen, daß alle Diplome aus dem Kowno'schen Gouvernement und alle Beweise außer der polizeilichen bezüglich der Wohnzeit hier nichts gelten und haben bereits circa (man sagt sogar über) 200 Familien Ausweisungsbefehle erhalten! Borläufig sind darunter keine, die aus dem Wilna'schen oder einem andern Gouvernement außer dem Kowno'schen Diplome haben, aber Niemand fühlt sich sicher. Auch haben solche Ausweisungsordre erhalten, die hier schon seit 1872 und noch früher wohnen und Geschäfte und Häuser besitzen. Die Verwirrung ist groß, Niemand weiß, was der morgige Tag bringt! Herr Rabbiner De. Kantor und Dr. N. Katzenellensohn begaben sich sofort nach Mitau, bewirkten aber nichts. Vorgestern Nachmittags (den 16./28. d. M.) reiste daher Herr Rabbiner Dr. Kantor nach Petersburg, um Veränderung der Lage zum Bessern zu erzielen. Türkei. (r) Salonichi- 25. April. Auf der Balkanhalbinsel schießen jetzt die Rabbiner-Seminare wie die Pilze empor. Bulgarien erhält sein Rabbiner- Seminar in Sophia, die Türkei besitzt ein solches schon in Adrianopel und nun soll sie noch ein solches in unserer Stadt erhalten. Das ist wirklich des Guten schon allzuviel. Auf der genannten Halbinsel leben, selbst wenn man Konstantinopel vazu rechnet, kaum 300,000 Israeliten, und für diese sind drei Rabbiner-Seminare ein überflüssiger Luxus. Vielleicht werden sich nächstens die paar tausend Juden, die in Griechenland leben, gleichfalls ein Rabbiner-Seminar gründen, damit die Zahl vier dann voll sein soll. Da es nun hier mehrere Bothe-Midraschim (Lehrhäuser) und Jeschiboth gibt, so werden wahrscheinlich mehrere derselben ausgehoben werden, um dem neuzugründenden Seminar Platz zu machen. Wie es nun heißt, begünstige die türkische Regierung die Gründung von Rabbiner-Seminarien, damit auch die türkischen Rabbiner mit dem Zektgeifte vertraut gemacht werden sollen. Asien. Samarkand, 4. April. Am Samstag verschied in der benachbarten Gouvernementsstadt Taschkend der russische RegimentsarztDc. Nicol aus Oe ran, der schon seit mehreren Jahren in Turkestan lebte, wo er durch sein leutseliges und uneigennütziges Benehmen der Engel der dortigen armen Bevölkerung, besonders aber der Juden war. Tag und Nacht stand er den jüd. Kranken zur Verfügung, und konnte ein armer Jude die Medicamente nicht bezahlen, so öffnete der Verstorbene seine Geldbörse und half mit einem kleinen Betrage aus. An seinem Leichenbegängnisse betheiltgte sich daher auch die dortige jüd. Gemeinde, am Grabe sang dann der Hazan (Vorbeter) den Psalm 92 in hebräischer Sprache. vermischtes. Homburgv d.H., 16 Mai. Im vergangener Nacht gegen 3 Uhr bemerkte ein Nachtwächter einen blutüberströmten Menschen, der auf Befragen angab, daß er in Rodheim Jemanden erstochen habe. Er sei von dort geflohen, weil ihn sonst die Juden von Rodheim ermordet haben würden. Nach den heute früh eingezogenen Erkundigungen ist thatsächlich gestern Abend in Rodheim der jüdische Handelsmann und Metzger S im o n Scheuer erstochen worden. Der Mörder entfloh gleich nach der That mit einer Pistole bewaffnet und man nahm in Rodheim an, daß er sich im nahen Walde erschossen habe. Er heißt Karl Will, stammt ebenfalls aus Rodheim, Sohn des Schreinermeisters Will, 1868 geboren, und war mit dem 23jährigen Ermordeten befreundet.

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