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Der Israelit · 1895-05-06 · Heft 36 (6.5.1895) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 36 (6.5.1895)
Date
1895-05-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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682 Aeitirrrg-«achrichte« «nd Correspondenzeu. Deutschland. Mainz, 5. Mai. Die Großherzoglich Hessische Regierung hat einen neuen Beweis gegeben, wie sehr sie die Gewiffenssreiheit ihrer jüdischen Unterthanen zu wahren sucht. Die Kreisämter der Provinz Starkenburg haben vor einigen Wochen nämlich folgende Verfügung erlaffen: „<£» ist der Antrag aus Theilung des Rabdinais Darmstadt gestellt worden. ES sollen 2 Rabbinate errichtet werden, von denen eines mit einem der orthodoxen Richtung angehörigen Rabbiner; das andere mit einem der liberalen Richtung angehörigen Rabbiner besetzt werden soll. Sie wollen DorstandSbeschluß über diesen Antrag erwirken und sich in demselben auch aussprechen, welchem Rabb'nate Ihre Gemeinde zugetheilt zu werden wünscht. Eingang des Beschluffes erwarten wir binnen 14 Tagen." Diese Verfügung wurde selbstredend in den Kreisen der gesetzestreuen Judenheit der ganzen Provinz mit der größten Freude begrüßt, da es wohl kein besseres Mittel geben dürfte, um eine Befriedigung unserer Wünsche zu erzielen. Da sich bereits in Darmstadt ein Rabbinat von gesetzestreuer Richtung befindet, so wird mit der Zweitheilung des Darmstädter Rabbinais den Gemeindcn des Landes ein Opfer durchaus nicht zugemulhet; dieselben haben nach wie vor ihre Beiträge zur Religions-Gemeinde der Residenz zu leisten, nur mit dem bedeutenden Unterschiede, daß die Landgemeinden gesetzestreuer Richtung — und diese befinden sich in großer Ueberzahl — in Zukunft für ihre Zahlungen auch eine Gegenleistung empfangen werden. Von dem „liberal" geführten Rabdinate in Darmstadt hatten die Landgemeinden bis jetzt nicht den geringsten Nutzen und zum großen Theile lag cs gar nicht in der Absicht derselben, einen Nutzen aus ihm zu ziehen, wogegen der unermüdlich thätige Rabbiner der Darmstädter israelitischen Religions Gesellschaft Herr Dr. Marx bis jetzt ohne dazu ein offizielles Mandat zu besitzen und ohne jedes Streben auf materiellen Gewinn für die verschiedenen Gemeinden in segensreichster Weise gewirkt hat. Er war es, welcher stets für die Erhaltung der mannichfachen Cultusetnrichtungen wie Schule, Schechitah, Mtkwah in ausdauerndstem Maaße lesorgt war. In seinem Wirken war cr nur vielfach dadurch behindert, daß er nicht als offizieller Rabbiner für die Landgemeinden auftreten konnte; durch die nunmehr von der hohen Regierung eingeforderte Erklärung wird diesem Utbelstande ebenso gründlich, wie schnell abgeholfen. Daß man hierüber in den Kreisen der neologen Religions- Gemeinde zu Darmltadt in hochgradige Beunruhigung versetzt worden ist, kann man sich lebhaft denken. Es besteht für sie darüber kein Zweifel, daß ein beträchtlicher Theil der Landgemeinden mit fliegenden Fahnen zum Rabbinate der Religions- Gesellschaft übergehen werden. Man hat nun zur hohen Politik seine Zuflucht genommen, indem man durch die Blätter folgenden verwirrenden Rathschlag unter den Landgemeinden des darmstädtischen Kreises zu verbreiten sich bemüht. Wie wir hören, besteht mit Rücksicht darauf, daß für Darmstadt schon längst gesorgt ist, bei der Mehrheit der Gemeinden die Absicht etwa folgenden Beschluß zu fassen: Wir wünschen nicht dem Rabbiner der liberalen Gemeinde zu Darmstadt zugetheilt zu werden. Wir wollen vielmehr, daß das Rabbinat getheilt wird und ein Rabbiner, der an dem altüberlieferten Judenthum festhalt, nach Bensheim oder Michelstadt berufen werde. ES können dann die Reformjuden sich dem Darmstädter Rabbinate anschließen, während die altjüdischen Gemeinden sich dem Rabbinate Michelstadt oder Bensheim anschließen können; die Rabbinate sollen also nicht örtlich (geographisch) getrennt sein. Hierdurch wird einerseits die Gewissensfreiheit, andrerseits die Einheit des Judenthums gewahrt, welche eine Sache von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit ist. Es wird dann weiter behauptet, daß damit auch dem Wunsche, der in folgendem Cirkulare ausgedrückt ist, entsprochen würde. „Das Großherz. Ministerium hat unserem z. Zt. gestellten Anträge entsprechend, den Plan in Erwägung gezogen eine Theilung des RabbinateS Darmstadt in zwei Rabbinate vorzunehmen, von denen das eine mit einem liberalen, das andere mit einem orthodoxen Rabbiner zu besetzen sei, und es jeder einzelnen Gemeinden zu überlasten, sich für den einen oder anderen Rabbiner zu entscheiden, will aber vorher die Gemeinden hören. Wir richten an Sie die dringende Bitte in Ihrer Gemeinde dahin zu wirken, daß dieselbe beschließt, sich dem anzustellenden, orthodoxen Rabbiner anzuschließen." Wir können allen Denjenigen, welche das wirkliche Interesse für die Lösung dieser für uns so wichtigen Frage besitzen, nicht energisch und eindringlich genug zurufen: Hütet Euch vor der hier dargebotenen Lockspeise eines Rabbinates Bensheim oder Michelstadt. Wer mit den Verhältnissen in der Provinz Starkenburg nur einigermaßen vertraut ist, der weiß sehr genau, daß die Etats der verschiedenen Gemeinden stark überlastet sind, und daß es denselben nur unter ungeheuren Opfern möglich sein würde, die Ausgaben für ein neu zu begründendes Rabbinat zu erschwingen. Die bislang an die Kreiskaffen zu leistenden Beiträge, würden dazu bet Weitem nicht ausretchen. Auf die Unmöglichkeit, solche Opfer zu bringen, scheint man auf der linken Sette in Darmstadt zu rechnen und sind sich die Herren darüber gewiß klar, daß es bis zur Neucreirung eines Rabbinates Michelstadt oder Bensheim gute Wege hat. Mtchelstadt oder Bensheim? Mit dieser Frage scheint man den Streit in die Gemeinden werfen zu wollen und

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