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Der Israelit · 1895-04-29 · Heft 34 (29.4.1895) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 34 (29.4.1895)
Date
1895-04-29
Page
– (sequence 11)
Language
German
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653 lässtgungen naä) vorangegangener administrativer Untersuchung aus dem Amte zu entlassen." Nach § 49 desselben Gesetzes ist die Regierung im allgemeinen berechtigt und verpflichtet, sich Ueberzeugung zu verschaffen, ob iu jeder Synagogengemeinde die Verwaltung nach den Verordnungen eingerichtet ist. Im § 62 heißt e8 ausdrücklich, daß eine jede Synagogengemeinde verbunden ist, solche Einrichtungen zu treffen, daß es keinem jüdischen Kinde an dem erforderlichen Religionsunterricht fehle. Wir schließen hier unfern Bericht über die überaus anregende und bedeutsame Versammlung. Wir halten es aber im Interesse des Centralvereins für geboten, ausdrücklich zu betonen, daß das Vorgehen des Herrn Klausner durchaus privater Natur ist und im Verein selber bei aller gerechter Würdigung der Thatkraft jenes Herrn als ein taktischer Mißgriff bezeichnet wurde. X. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. BreSla«. Ein hochherziger Wohlthäter.) Der verstorbene Kaufmann Louis Wolf Egers dahier hat in seinem Testament folgende Zuwendungen für wohlthätige Zwecke gemacht: 180 000 Mk. der Stadtgemeinde Breslau zur Verstärkung der bereits früher von ihm mit einem Kapital von 120,000 Mk. begründeten AuShilfssttftung für Arbeiter und kleine Gewerbetreibende, so daß diese Stiftung nunmehr auf 300 000 SWI. sich beläuft. 5000 Mk. der Stadtgemeinde für die Ferienkolonieen, 30000 Mk. dem Zufluchtshaus Fränkel'sche Stiftung aus Dankbarkeit für die ihm bei seiner Etablirung von der Verwaltung der Fränkel'schen Stiftung gewährte Beihilfe, 45 000 Mk. der Breslauer Synagogengemeinde zur Verwendung für wohlthätige Zwecke, 30 000 Mk. der israelitischen Krankenverpflegungsanstalt zu ebendemselben Zwecke, 3000 Mk. der Suppenanstalt, 300 Mk. dem Verein für Hilfslose Kinder, 3000 Mk. dem Wilhelm-Augusta- Hospital, 500 Mk. dem schlesischen Provinzialverein für entlassene Strafgefangene, 5000 Mk. der Taubstummenanstalt, 5000 Mk. der Blindenanstalt, 3000 Mk. dem Aufsichtsverein für Kostkinder, 1000 Mk. dem Asylverein für Obdachlose, 1000 Mk. dem Verein gegen Verarmung und Bettelei, 500 Mk. dem Schlesischen Verein für Augenkranke, 500 Mk. dem Humboldtverein, 300 Mk. dem Thierschutzverein, 300 Mk. dem Verein zur Beförderung der Handwerke unter den Israeliten, 600 Mk. dem Vaterländischen Frauenverein, 6000 Mk. dem Joseph-Stift des Konvents der Grauen Schwestern zur Stiftung von zwei Freibetten, 1000 ,Mk. der Ersten Brüdergesellschaft, 500 Mk. dem israelitischen Hilfsverein, 1000 Mk. der Synagogengemeinde für den Stipendienverein, 500 Mk. der Industrieschule und 500 Mk. der israelitischen Volksküche. Ans Bade«. Auch die badischen Antisemitenführer liegen sich in den Haaren. Der bekannte Professor Dr. Sevin in Ueberlingen, welcher früher in Ladenburg wohnhaft war, hat seinem früheren guten Freunoe Fritz Bösenberg im Heidelberger Antisemitenblatt kürzlich den Borwurf gemacht, einen Meineid geschworen zu haben. Wegen dieser Beschuldigung hat nunmehr Bösenberg gegen Dr. Sevin Anklage wegen verleumderischer Beleidigung erhoben. Dieser Prozeß wird zweifellos eine recht interessante Gerichtsverhandlung zur Folge haben. Heidelberg. Ein antisemitisches Schmähgedicht war unlängst unter dem Titel „Sang an Abram" im hiesigen „Volksboten" erschienen. Die Staatsanwaltschaft erblickte in demselben einen groben Unfug und stellte sowohl gegen den Redacteur als gegen den Verfasser, Amtrevidenten Häfner aus Eppingen, Strafantrag. Das Schöffengericht pflichtete dieser Auffassung bei und verurtheilte den ersteren zu einer Geldstrafe von M. 30 und den poetischen Revisionsbeamten zu einer solchen von M. 40. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. (Wiener Gemeinderath vom 19. April.) Einen großen Theil der heutigen Sitzung füllte eine Interpellation des Gemeinderathes Steiner und deren Beantwortung durch den Bürgermeister auS. Diese Interpellation richtete ihre Spitze gegen Baron Rothschild, verpuffte aber, so viel Wirkung man sich von Seite der Opposition auch erwartet haben mag, angesichts der von dem Bürgermeister Dr. Grübl nachgewtesenen Thatsachen ziemlich wirkungslos, und selbst die Bemühungen der Herrn Dr. Geßmann, Gregorig u. s. w., ein Scandälchen zu provociren, gelangen nur theilweise. Rußland. Petersburg. Für die in Finland lebenden Israeliten wird binnen Kurzem eine Besserung ihrer Lage eintreten. Es wird nämlich den Israeliten, welche die Erlaubniß erhalten, sich in dem Großfürstenthum anzufiedeln, als selbstverständlich gestattet werden, in den Städten Helfingfors, Abo und Wiborg, Handel zu treiben. Gleichzeitig wird die bisherige Bestimmung, laut welcher ein Israelit, der in Finland heirathet, ausgewiefen werde» soll, aufgehoben werden. Selbst dieser kleine Schritt vorwärts auf dem Wege der Humanität wird in Petersburg nicht besonders wohlwollend beurtheilt

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