Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 34 (29.4.1895)
- Date
- 1895-04-29
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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652 daß jeder einzelne ohne große Schwierigkeit seinen reltg. Bedürfnissen genügen könne. Es müßte ferner soviel Gelegenheit zum Religionsunterricht gegeben werden, daß nicht viele, sondern alle jüdischen Kinder gediegene Unterweisungen in dem Glauben ihrer Väter empfingen. Letzteres sei aber nur zu erreichen, wenn der jüd. Religionsunterricht an Gymnasien und anderen Schulen für alle Kinder obligatorisch wäre und die Leistungen in dem jüdischen Religionsunterricht in die Censuren, wie die in allen anderen Fächern ausgenommen würden. Zu diesem Zwecke müßte von competenter Seite ein einheitlicher Lehrplan über Ziel und Ausdehnung des jüdischen Religionsunterrichtes ausgearbeitet werden, nachdem dann die jüdischen Schüler durch gründlich vorgebildeten Reltgiouslehrer zu unterweisen wären. Zum Schluß kam der meisterhafte Volksredner noch auf jenes freche Attentat des Berliner Gemeinde-Vorstandes zu sprechen, welcher durch Aenderung des Gemeinde- Statuts, zumal durch Reetifieirung des Wahlmodus der ärmeren Bevölkerungsrassen ihr Stimmrecht freventlich verkürzen wollte. Während die städtische und staatliche Steuerverwaltung von den beiden letzten Steuerstufen die Steuer nicht erhebt, ohne ihnen jedoch das Wahlrecht zu nehmen, erkühnt sich der Berliner Gemeinde-Vorstand in schlauer Berechnung diese ärmeren jüdischen Wähler mundtot zu machen und diese mißliebige Opposition so von der Wahlbethetligung auszuschlteßen. Doch diesmal hatte der superkluge Gemeindevorstand die Rechnung ohne den Wirth gemacht, die Regierung trat diesmal als Verwalterin der kleinen Leute aus und genehmigte diese aller Gerechtigkeit hohnsprechenden neuen Paragraphen nicht. Brausender Beifall folgte den markigen Worten. Sodann erhob sich Herr Klausner, der bekannte Redacteur des Börsencouriers, um der Versammlung folgende bcmerkenswerthe Veröffentlichung zu machen. Von der Voraussetzung ausgehend, daß eS kein nobile otüeium der jüdischen Gemeinde, sondern eine ernste Verpflichtung wäre, für den Religionsunterricht die erforderlichen Gelder zu beschaffen, verlangte Redner, da der Vorstand so schmählich seine Pflicht verletzt hat, die Ueberwachung des jüd. Religionsunterrichtes von Seiten des Staates. Wenn Dissidentenktnder zur Theilnahme am Religionsunterricht von Staatswcgen gezwungen werden, so sei es eine unabweiSliche Logik, daß jüdische Kinder zur Thetlnahme am jüdischen Religionsunterricht verpflichtet seien. Die charakterlose Gemeinheit, mit der die jüdische Gemeindeleituug auf diesem Gebiete ihre Pflichten verabsäumt hat, hätte es so weit kommen lassen, daß 14,000 Kinder jüdischer Eltern in Berlin ohne Religionsunterricht aufwachsen. Wohl suche der jüdische Gemeinde-Vorstand, jetzt, da das CultuSministerium über das urrqualificirbare Treiben Rechenschaft verlangt, durch allerlei Ausflüchte und Ausreden die zuständigen Behörden zu täuschen und hinters Licht zu führen, doch diese Täuschung wird nicht gelingen. Solches Vorgehen sei nicht zu beurthetlen in einem Conventikel von 21 Personen, die sich gerade nicht immer durch Steifnackigkeit und Charakterstärke auszeichneten, sondern gehöre vor das Forum wettgehenster Oeffentlichkeit. Durch Vertuschen und Verheimlichen sei hier nichts mehr zu machen. Hierauf schilderte Herr Spierkowski in recht lebhaften und lebenswahren Farben das Treiben der Gegner. Er stellte dar, wie das Thiergarienviertel und das Protzenjudenthum bisher die Wahlen gemacht habe. Eine Handvoll von Radicalreformern, die sich fälschlich liberal nennen, wollten die Andersdenkenden knebeln und das Judenthum so dem Ruin zuführen. Bezeichnend wie weit der Abfall im Kreise des Vorstandes gehe, sei die schmähliche und unwürdige Aeußerung des Director Herrmann, der den Sabbat auf den Sonntag verlegen wollte. Der Vorstand in seiner jetzigen Zusammensetzung, an seiner Spitze den unjüdischen Justizrath Meyer, neigt zu den weitgehendsten Reformen. Die Einführung deutschen Gottesdienstes und die Einführung eines Religionsunterrichtes, wie er ihn sich denkt, sei sein Ziel. Hierauf ergriff wiederum Herr Klausner das Wort: Außer den heimlichen Fehmgerichten gebe es keine Versammlung der Welt, die soviel geheime Sitzungen veranstalte, wie das jüdische Repräsentanten Collegium. Man müßte wahrhaftig annehmen, daß die Leute wenigstens soviel Schamgefühl noch besitzen, daß sie sich bewußt sind, vor der Oeffentlichkeit nie und nimmer so stimmen zu können. Die Verhältnisse seien so traurig, daß sie nicht mehr viel schlechter sein können, es sei schon zu viel, wenn der Vorstand auch nur noch 1 Jahr im Amte bleibe. Diese und ähnliche Umstände hätten ihn zu der Maßnahme bewogen, gegen den Vorstand der jüdischen Gemeinde beim Kultusminister öffentliche Anklage zu erheben, daß der Vorstand fortgesetzt nicht gethan hat, waS er nach seinem Amte hätte thun müssen. Ec fordere daher die Regierung auf, eine administrative Untersuchung mit dem Ziele der Dienstentlassung gegen den Gemeindevorftand einzuleiten und zwar auf Grund deS § 43 des Gesetzes vom 23. Juli 1847: ,Die Wahlen der Mitgl. des Vorstandes unterliegen der Genehmigung der Regierung, welche die gesammte Wirksamkeit des Vorstandes zu beaufsichtigen hat, und befugt ist, einzelne Mitglieder wegen begangener Pflicht- Widrigkeiten, oder wiederholter Dienstvernach-