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Der Israelit · 1895-04-25 · Heft 33 (25.4.1895) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 33 (25.4.1895)
Date
1895-04-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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auf die geschloffenen Jeschiboth und aufgehobenen Cbedarim in Rußland, sondern nur auf daS badische Ländchen, deffen Oberrath der Israeliten und an daS Verbot des Thoraunterrichts aus dem Kizzur Schulchan Aruch zu verweisen, vielleicht auch auf die oberräthliche Mahnung das Tefillin-Gebot im öffentlichen Verkehr nicht länger zu beobachten. Wir glauben nicht, daß Herr Dr. Sondheimer seiner Vorgesetzten Behörde einen großen Dienst erwiesen hat, wenn er die Erinnerung an diese ihre judenfeindlichen Willkürakte durch seine kecken Behauptungen wieder auffrischt. Jedenfalls steht es fest: So weitsichtig fich die Weisheit unserer Weisen auch in der Einsetzung ihrer Institution zeigt, so weit sahen fle nicht. Sie sahen die Möglichkeit voraus »iite rro^on nrn vjot eine außerjüdtsche Behörde könne einmal die Beschäftigung mit der Tbora verbieten. Daß stch aber je eine jüdische Behörde zu einem solchen Schritt bereit finden könnte, diesen Fall auch nur für möglich zu halten, haben ste als eine beschimpfende Verdächtigung ihres ganzen Volkes, nie zu denken gewagt. Bei der bereits gewürdigten Vergeßlichkeit des Herrn Dr. Sondheimer ist ihm gewiß auch die Thatsache entfallen, daß unsere Feinde allenthalben durch eine Prüfung unserer Bekenntnißschriften seitens der staatlichen Behörde zunächst die Dtsereditirung unserer Thora und in letzter Reihe ein förmliches Verbot derselben anstreben. In feinem Eifer als Weingärtner im Weinberge des Herrn hat er von den diesbezüglichen Verhandlungen der badischen Kammer wohl niemals etwas gehört. Wie könnte er sonst die durch die offenkundigsten Thatsachen Lügen gestrafte Behauptung, wir seien über die Zeit eines Thoraverbots hinaus, noch mit einem frommen „Gottlob!" besiegeln! Wenn sie den Namen Gottes anrufen, lügen selbst die Dämonen nicht, lautet eine alte Überlieferung (Megillah fol. 3 a.) — Innv p Q’öpd y* Während die astronomische Wiffenschaft bis jetzt immer als eine solche galt, die vermöge ihrer complictrten, schwierigen Materie nur von wenigen Spectalgelehrten vollkommen beherrscht wird, scheinen nach dieser Darstellung in der Heidelberger Musenstadt die jüdischen Kalenderkundtgen schockweise vertreten zu sein. Wenn aber in dem Rabbtnats-Bezirk des Herrn Dr. Sondheimer der td wyn schon Gemeingut so großer Kreise ist, wie muß da die Thora im Allgemeinen so verbreitet sein! Und die undankbaren Bezirksgemeinden beklagen sich über ihren Seelsorger, daß er ihre Schulen, so flüchtig in Bausch und Bogen besucht und prüft, daß er mehrere an einem und demselben Tage absolviert, als seien es Fliegen, deren man ebenfalls mehrere mit einem Schlage schlägt. Doch Scherz bei Seite. So lächerlich auch der hohe Cothurn erscheint, von welchem herab der Herr Bezirks- und Couferenz-Rabbiner von Heidelberg seine Unverfrorenheiten verkündet und dabei mit jeder Wendung seine Impotenz verräth in dieser Frage auch nur ein Wort mitzureden, so ist die Sache doch zu ernst, als daß man die groteske Komik, welche ihrem Vertreter anhaftet auf sie selber übertragen dürfte. Wenn Herr Dr. Sondheimer sich hier als ein Ignorant entpuppt, der, wie wir sofort sehen werden, nicht einmal eine Mtschnah versteht, dann kann man stch einen Begriff davon machen, wie eS mit seiner noyn *tid naan bestellt sein mag. Da man nun füglich den Schafen nicht mehr Witz als dem Hirten zutrauen darf, so hat nach den eigenen Worten des Herrn Dr. Sondheimer seine ganze Liebesmüh und Abschaffung des zweiten Feiertags nur akademischen Werth. Ist doch Herr Dr. Sondheimer selber herablassend genug einzuräumen: „Uebrigens können wir uns ja bet Abstellung des zweiten Feiertags Vorbehalten, sie, wenn einmal die Kalenderberechnung verloren gehen sollte, wieder etnzuführen. Wenn's Herrn Dr. Sondheimer damit ernst ist, kann man stch mit ihm einverstanden erklären. Wenn im badischen Laude der zweite Feiertag für alle diejenigen in Kraft bleibt, denen die Kalenderberechnung verloren gegangen ist oder die ste niemals gekannt haben, dann bleibt er bestehen. Das zählige Fähnlein derer, welche die Kalenderberechnung sich nicht verloren gehen ließen, wird die unerbetenen Rathschläge des Herrn Dr. Sondheimer ohne große Mühe zu pariren wissen. Es ist nur jammerschade, daß das Sondheimersche Kartenhaus zusammenfällt, sobald man nur einen kritischen Blick darauf fallen läßt. Daß ein solcher Vorbehalt zulässig ist, legt sich Herr Dr. S. in folgender Weise zurecht: „3« solcher Weise haben auch unsere Altvorderen, wie in der Mtschna zu lesen ist, (Maaser Sch. 5. 2.) Einrichtungen aufgehoben unter der Bedingung, ste unter anderen Verhältnissen, wenn einmal der Tempel zu Jerusalem wieder erbaut sei, wieder aufleben zu lassen." Da uns die Protokolle der dritten Rabbinerversammlung zu Breslau nicht vorltegen, so wissen wir nicht, wer Herrn Dr. Sondheimer die Existenz dieser Mtschnah verrathen hat. Es wird aber, wenn er unseren nun folgenden Ausführungen zu folgen vermag, wohl selber einsehen, wie arg er dupirt wurde. Die eitirte Mtschnah handelt von der Verpflichtung den Ertrag eines Weinbergs, im vierten Jahre oder deffen Werth nach Jerusalem zu bringen und dort zu verzehren. Es existirte nun ein sehr

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