Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 32 (22.4.1895)
- Date
- 1895-04-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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605' wie müssen dann erst zwei unmittelbar aufeinander folgende Feierjahre dem göttlichen Willen widersprechen l Und solche zwei Feierjahre hat der göttliche Wille nicht nur vorgeschrl ben, sondern sie mit seinem besonderen Segen ausgestattet! (HI. B. M., Caps» XXV, V. 21 ff.) Dies alles und noch mehr als das sollte einem badischen Bezirks- und Konferenzrabbiner doch bekannt sein. Aber auch davon abgesehen, kann Herr Dr. Sondheimer selber trotz des dreisten Kathedertones, mit dem er seine Thesen vorträgt, nicht umhin, sie durch die That seines Lebens Lügen zu strafen. Wenn Gott 13 Festtage gewollt hätte, hätte er fie durch Moses verkündet, und wenn er sie nicht durch Moses verkündet hat, dann hat er sie nicht gewollt? pir, fragen wir dagegen. Hat Gott nur durch Moses Gesetze gegeben? Haben wir nicht Gesetze, Gebote und Verbote, die älter und jünger als Moses sind? — Wir wissen nicht, ob Herr Dr. Sondheimer noch rourt und oniD hält, ob man in Heidelberg vor dem Anzünden der Chanukkahlichter und vor dem Lesen der Purim-Rolle noch die ro-ü spricht: 'k n"to n wsn renrrvn utnp •hpn r&ion dn rnp^i. Aber wenn dies der Fall sein sollte, welcher Graf Orindur erklärt dann diesen Zwiespalt der Natur? Auf der einen Seite lautet der logische Schluß: Hätte Gott gewollt, daß wir Chanukah und Purim feiern, so hätte er es durch Moses verkündet, da er es aber nicht durch Moses verkündet bat, so will Gott nicht, daß wir Chanukah und Purim feiern. Und auf der anderen Seite danke man Gott dafür, daß er uns durch seine Gebote geheiligt und uns verpflichtet hat, Chanukah-Licht anzuzünden und die Purim-Rolle zu lesen! Einmal zugegeben — aber nicht zugestanden — daß sich in der Bibel keine Spur von einem zweiten Festtage findet, wie wollte man daraus auch nur einen Schein von Recht für seine Abschaffung herleiten? Freilich, wenn man das Judenthum nur aus diesem Elaborat des Herrn Dr. Sondheimer kennen würde, dann könnte man wohl glauben, das Religtonsgesetz des Judenthums beruhe nur aus der schriftlichen Lehre des Pentateuch und der Bibel. Daß es auch eine „mündliche Lehre" nun D"jQr gibt, wie sie im Talmud niedergelegt ist, das scheint Herrn Dr. Sondheimer ganz unbekannt zu sem. Deßhalb spricht er von ihr in dem nun folgenden Absatz II nur als von der „religiösen Entwickelung, wie sie stch betreff des zweiten Festtags in der bezüglichen Literatur findet." Aber es hat einmal eine Zeit gegeben, in der Herr Dr. Sondheimer die Existenz einer „mündlichen Lehre" nicht nur kannte, sondern auch ihre verpflichtende Kraft anerkannte. Diese Zeit liegt kaum zwei Jahre hinter uns. Damals erklärte Herr Dr. Sondheimer in Gemeinschaft mit Hunderten von deutschen Rabbinern: Im Vertrauen auf den Beistand Gottes und zur Steuer der Wahrheit, was folgt: „Außer der heiligenSchrift, welche „die „schriftliche Lehre" heißt, besitzt das „Judenthum noch eine Religionsquelle, „den Talmud, der, weil er ursprünglich nicht niedergeschrieben wurde, die „mündliche Lehre" genannt wird." Herr Dr. Sondheimer scheint dies vergeffen zu haben; er ist wegen dieser seiner Vergeßlichkeit bet seinen ihm näher stehenden College« männiglich dekannt. Derselbe hielt einmal in seinen jüngeren Jahren in seiner Vaterstadt Ep Pin gen eine schwungvolle Predigt, die sich so des allgemeinen Beifalls erfreute, daß er sich in einer unglückliche« Stunde zur Veröffentlichung durch den Druck bewegenlließ. Dadurch kam diese Predigt über die Gefilde Eppingens hinaus in die Hände malittöser in der Predigt-Literatur ein wenig bewanderten College« und diese entdeckten nun ohne große Mühe eine bedenkliche Ideen- und Sprachverwandfchaft mit einer Predigt von Holdheim. Man würde nun Unrecht thun, wenn man den jetzigen Bezirks- und Conferenz-Rabbiner von Heidelberg deshalb einen wenig verschämten Plagiator nennen wollte. Es war nur seine Vergeßlichkeit, in welcher er unterlassen hatte, Holdheims Predigten als Quellenschrift für seine Publikation auszugeben. Sein Gedächtniß hat stch übrigens gebeffert. So erinnert er sich auf der letzten Seite feines uns vorliegenden Elaborats, daß die Quintessenz der ganzen Weisheit, die er hier gegen den zweiten Feiertag ins Treffen führt, dem Arsenal der im Jahre 1846 in Breslau abgehaltenen Rabbinerversammlung entnommen ist. Da diese Rabbinerversammlung und ihre Beschlöffe bereits wiederholt in sachlicher gründlicher Weise ad absurdum geführt find, so brauchen wir uns hier nur auf das wenige zu beschränken, was Herr Dr. Sondheimer neues vorgebracht hat. — Auch hierbei handelt eS stch weniger um eine Widerlegung, da diese einem d-hp'bx gegenüber unstatthaft ist, als um eine richtige Beleuchtung dieser rabulisttschen Spiegelfechterei. Die Sache selbst ist ja in der geheimen Synodalsttzung abgethan. Aber damit auch die gesammte badische Judenheit in der Lage ist, stch über den sittlichen und wiffenschaftlichen Werth eines ihrer vorlautesten Wortführer ein Urtheil bilden zu. können, erscheint es geboten sie mit den Fedr^n bekannt zu machen, an welchen man den Vogel erkennen kann. (Fortsetzung folgt.)