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Der Israelit · 1895-03-28 · Heft 25 (28.3.1895) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 25 (28.3.1895)
Date
1895-03-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
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495 darauf eingehen, daß den Juden ihre verfaffungSmäßig zustehenden Rechte in irgend einer Weise verkümmert werden." Zabrze. Am 23. März hat hier das 25jährige Stiftungsfest des Vereins Chebra Kadtscha stattgefunden. Zu diesem Jubiläum war ursprünglich Herr Rabbiner Dr. Münz aus Gletwitz als Festpredtger eingeladen worden. Da aber bei der gottesdienstlichen Feier in der Synagoge durch Veranstaltung eines Damenchors eine Einrichtung getroffen wurde, die dem jüdischen Reltgionsgesetze zuwtderläuft und dem Geiste einer Chebra Kadtscha durchaus nicht entspricht, so hatte Herr Dr. Münz trotz des wiederholten dringenden Ersuchens es abgelehnt, bei diesem Feste als Prediger zu wirken oder auch nur durch seine bloße Anwesenheit ein derartiges Fest zu sanctioniren. Als vor etwa 35 Jahren der große Michael Sachs aus Berlin zu einer Synagogen-Einweibung nach Oberschlesten kam, hat er auf's schärfste die Mitwirkung eines Damcnchors in der Synagoge verurtheilt. Sein Verfahren ist jener G metnde bis zum heutigen Tage unvergcssen. Ebenso wird noch in späteren Jahrzehnten das Eintreten des Herrn Dr. Münz für die alte jüdische Sitte, sein heiliger Eifer für die Schlichtheit und Innigkeit des Gottesdienstes nach dem hohen Sinn der Väter, bei uns in Erinnerung bleiben. Leipzig. (Der Hannoversche Talmudproceßvordem Reichsgericht.) Vom Landgericht Hannover ist, wie wir f. Z. mitgetheilt haben, am 23. November v. I. der Redakteur der antisemitischen „Hannoverschen Post" Johannes Rethwisch, wegen Vergehens gegen § 66, Str. G.-B. in einem Falle zur Strafe verurtheilt worden. Im September v. I. erschien in dem genannten Blatte ein Artikel unter der Ueberschrift: „Die Heiligkeit des Eides und der jüdische Versöhnungstag." Es wurde darin gesagt, daß die Juden am Vorabend jenes Festes das Kol Nidre-Gebet hersagen, um sich dadurch Straffreiheit für die falschen Eide des nächsten Jahres zu sichern. Der Talmud lehre, so hieß es weiter, daß der Eid der Juden nur Juden gegenüber Geltung habe, die Gojtm würden von ihnen dm Thieren gleichgestellt, denen man keinen Eid schwören könne rc.rc. Ter" 3. Strafsenat des Reichsgericht hob das Unheil am 18. März auf und sprach den Angeklagten kostenlos frei. Rechtsirrthümltch sei es, wenn in dem Inhalte des Artikels eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft erblickt werde. Die einzelnen, angeblichen rohen Aeußerungen bezögen sich nur auf die Rasse, nicht aus die Religion der Juden und könnten deshalb nicht zur Verurtheilung führen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Pesth, 23. März. (Oberhaus.) Die sehr kurze Debatte über die Vorlage der Receptto» der Juden, welche, wie wir in voriger Nr. berichteten, mit 118 gegen 112 Stimmen verworfen wurde, brachte eine im widerwärtigsten Kneipentone gesprochene kurzathmige Rede eines Grafen Sigmund Csaki-Pallavicini. Seine wenigen Worte haben in allen besser denkenden Mitgliedern deS Hauses einen Sturm der Entrüstung hnvoraerufen, und dem Sprecher wurde die in diesen Räumen unerhörte Zurechtweisung zu Thetl, daß man ihn stürmisch aufforderte, seine Rede abzubrechen. Welche Antwort er vom Cultusmtnister Dr. WlassicS empfing, zeigt der nachfolgende Bericht. Kultusminister Dr. WlassicS erinnert daran, daß das Abgeordnetenhaus diese Vorlage schon zweimal nahezu einstimmig angenommen habe, und es sei nun am Oberhause, den billigen Verfügungen derselben beizutreten. Der Minister richtet im Namen der Regierung an die Magnaten die Bitte, genau und ernst zu erwägen, ob die bisher gegen die Vorlage ins Treffen geführten Argumrnte schlagend genug seien, um die Gesetzwerdung derselben zu verhindern. ES wurde schon bei früheren Gelegenheiten behauptet, das Gesetz sei nicht nöthig, da in dem bereits angenommenen Gesetze über die freie Religionsübung alle jene Bedingungen enthalten seien, durch welche die Israeliten die Anerkennung als Religions-Genossenschaft finden. Der Minister citirt eine lange Reihe von Gesetzen, durch welche die jüdische Religion thatsächlich längst anerkannt sei; ihre Religions-Genossenschaften erhallen staatliche Subventionen und ihre Anhänger üben auf der ganzen Linie alle jene Rechte aus, die den recipirten Bekenntnissen zugestanden sind. Es handelt sich also nur darum, einen factischen Zustand im Gesetze auszusprechen. Nur die Reciprocitat mangelt noch, und um diese zu gewähren, ist die Vorlage eingebracht worden. Das Gesetz, betreffend die freie Religionsübung, verfüge hinstchtlich der etwa noch entstehenden Confesstonen; die jüdische Confessio» aber wird schon seit vielen Jahrhunderten in diesem Lande bekannt. Die Bekenner derselben aber haben wir als treue, aufopferungssähige Söhne unseres Vaterlandes an der nationalen Arbeit gesehen. (Beifall bei den Liberalen, Murren der Clericalen.) Der Minister setzt des Längeren den staatsrechtlichen Begriff einer recipirten Religion auseinander und betont, daß es sich hier nicht bloS um den Uebertritt vom Christenthum zum Judenthum, sondern auch vom Judenthum zum Christenthum handle, der bis heute gleichfalls gesetzlich noch nicht geregelt ist. ES fehlt die Reciprocitat vollständig, und auch bei dem Uebertritt zum Christenthum sind die Vorschriften bezüglich des annus äisorstiovis nicht geregelt. Auch aus diesem Gesichtspunkte sei die Schaffung des Gesetzes nothwendig. Es wird immer wieder behauptet, dasselbe widerstreite den Dogmen der Kirche. Es kann für die Gesetzgebung des Staates bei der Regelung der intereonfessionellen Verhältnisse unmöglich daS Dogma Einer Kirche maßgebend sein. Auch gibt der Minister zu erwägen, daß die Juden erfahrungsgemäß keine Proselyten machen und daß daher der Standpunkt der Vorsicht, der Eifersucht und derZ Empfindlichkeit nicht den Ausschlag geben könne. Wenn der unmittelbare Vorredner, dessen Redeweise in diesem Hause der Minister nicht charakterisier» wolle, namentlich nach dem-Dust^welchen dieselbe verbreitetIhat,^ gefragt hat, wer eigentlich recipirt werden solle, so vergißt derselbe, daß es schon seit vielen Jahren 200 jüdische Neologen-Ge-

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