Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 24 (25.3.1895)
- Date
- 1895-03-25
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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mmmmmmmrn. 48 4 Konsistorium sich benamsen,sioder die Form einer Latensynode annehmen, für problematisch, ihre Schädlichkeit für eklatant halten. Nur in der freien Entfaltung der Kräfte vermögen wir die Vorbedingungen für neue heilsame Entwickelung der Judenheit, nur in dem ungeminderten Bewußtsein der Verantwortlichkeit des Einzelnen, wie der Leiter der selbstständigen Gemeinden die Gewähr für eine rechte Bcthätigung ihrer religiösen Interessen zu erbl!cken. Eine derartige Instanz mit einem Laiemitgliede an der Spitze aber erachten wir geradezu für ein Unglück s Man vergesse doch nicht, daß Late im Sinne des Judenthums nur derjenige ist, der aus eignem oder fremden Verschulden der heiligen Pflicht, die jedem Jehudt obliegt, sich zu beschäftigen mit den Worten der Thora, sich einzuleben in ihren Geist und aus dieser Erkenntniß heraus seinen Gott, seine Mitmenschen, das Universum zu begreifen und zu umsaffen, entzogen wurde, und der darum nicht einmal sein privates Leben den Anforderungen des Reltgionsgesetzes, Mangels der Kenntnitz desselben, zu gestalten, geschweige eine auf der Grundlage dieses Gesetzes aufgebaute Genossenschaft, ihren Lebensbedingungen entsprechend, zu leiten und zu führen vermag. Ist es nicht der Hohn des Hohnes, wenn, wie derzeit im Badischen Oberrath durchwegs Männer sitzen, die über das Grundgesetz Israelis, seine Sabbatheiligung, sich htnwegsctzen, von denen einer oder der andere den Atheismus als Weltanschauung hegt, und jeder bereit wäre, die Axt an den Lebensbaum Jsrael's in seinem empfindlichsten Punkte, die Gestaltung des gottesdienstlichen Cultus, zu legen? Es ist wahrlich nicht frivole Leichtfertigkeit — diese An erkennung wollen wir jenen Männern nicht versagen, — nicht Zerstörungsdrang, der sie zu derartigen Anschauungen und Ausschreitungen führt, sondern fast durchgängig ein irregeleiteter, religiöser oder ethischer Drang, der, weil ihm das richtunggebende Element der Kenntniß des Reltgionsgesetzes fehlt, in seinem eitlen, beschränkten Menschenwitz glaubt, an die Stelle des Gotteswortes vom Sinai, das von heiliger Inspiration durchwehten und durchglühten Lehrspruchcs unserer Weisen umgestaltend und neuschaffend die halt- und sinnlosen Eingebungen eines den Schwankungen des Alltagslebens unterworfenen armen Menschenhirns setzen zu dürfen. Man zeige uns einen jüdischen Verwaltungsbeamten, der, ein zweiter Don Jsuc Abrabanel, auf hoher Staffel der Beamtenhierachie seinen Väterglauben nutzt vergaß, der unbeschadet der Pflichten seines Amtes mit der heißen Liebe des Kindes zu seiner Mutter, den Lehren seiner Religion anhing, und als Minister des allerkatholischsten Herrschers seinen Mensch-Jtsroel-Beruf nicht vergaß — diesen Mann weise man uns auf und wir werden die Ersten sein, seiner Leitung uns anzuvertrauen und dem Führer zu folgen. Unserem Principe getreu: Denn wir werden, trotz seines Amtes, in ihm nicht den Beruf des Verwaltuugsbeamten, sondern den Theologen schätzen und verehren, der die Forderungen des Bundes Israels mit seinem Gotte kennt und sie zu erfüllen Manns genug und Willens ist. Wir wissen, daß wir mit unseren Mahnungen zu spät kommen. Das kalt, accompli, das durch Ernennung dreier weltlicher Mitglieder vor einigen Monaten, den Beschlüssen der Synode vorgreifend, geschaffen wurde, ist zunächst nicht rückgängig za machen, und auch andere Erwägungen, denen wir weiter unten noch ins Gesicht leuchten werden, verhindern derzeit eine Remedur. Und so dürfte denn, wenn diese Zeilen im Drucke erscheinen, die „Denkschrift" in der Synode bereits ihr placet erhalten. der Oberrath der schweren Last dieser Leistung durch die Verrhellung aus so viele, tragfähige Schultern entlastet sein. Aber deßungeachtet halten wir uns, eingedenk der Verantwortung vor der Geschichte, die die engen Schranken der Länder und Verbände nicht achtet, und im Ausblick auf die Zukunft für gebunden, es immer und immer wieder zu betonen: ein Oberrath ohne geistliches Mitglied ist ein Unding, seine Leitung durch einen Verwaltungsbeamten ist in seiner Natur nicht nur nicht begründet, sondern widerstrebt derselben Punkt für Punkt. Man spricht soviel von dem Zuge der Zeit und ist doch nur dann bereit ihn zu beachten, wenn es in das fertige System paßt! Wer wollte leugnen, daß in unserer jüngeren Generation, Dank der natürlichen Reaetion gegen die Ausschreitungen der materialistischen herrschenden Lehre, die Keime einer geistigen Wiedergeburt, der zunächst noch unklare Drang zur Bethätigung höherer, idealer Strebungen latent und wirkungsfähig liegen! Diese Keime heischen dringend einen erwärmenden Hauch, der sie zur Entfaltung bringen, dieser Drang eine richtunggebende Anweisung, die ihn in die Wege leiten soll. Erwartet man, diesen belebenden Hauch, diese bestimmende Directive von einem Verwaltungsbeamten ausgehen zu sehen, dessen Talent auf seinem ureigentltchen Gebiete erprobt, auf jenem anderen mindestens als nicht nachgewiesen anerkannt ist? Oder soll die Religionskonferenz von Zeit zu Zeit zusammentreten, um über die Grundzüge dieses Rettungswerkes, dessen Gelingen nur durch die Eignung der leitenden Persönlichkeit und die Ausstrahlungen ihrer Gefühlswärme gewährleistet wird, zu berathen und zu beschließen? Bleibt noch die rechtliche, sowie die finanzielle Seite der Frage zu erörtern. Die erstere liegt u. E. sehr klar. Schon das ConstituttonsediMv. 13.