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Der Israelit · 1895-03-21 · Heft 23 (21.3.1895) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 23 (21.3.1895)
Date
1895-03-21
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXVI. Jahrgang. Erste Beilage M M 23 des „Israelit“. Leitender Artikel. Rußlands Inden nach christlichem Urtheii. Berlin, 12. März. Das wüste Gebühren, das die judenfeindlichen Hetzapostel und ihre junkerlichen Ehrenretter anläßlich der jüngsten Judendebatten im deutschen Reichstage, an den Tag gelegt haben, hat uns wieder einmal einen tiefen und bedeutsamen Einblick in den antisemitischen Schwindelkrater eröffnet. Nie und nirgends wohl ist mit größerer Verlogenheit und geringerer Sachkenntniß gesprochen worden. Auch nicht ein kleiner Theil all der furchtbaren Anschuldigungen, die man gegen die Gesammtjudenheit, zumal gegen die Juden Rußlands zu erheben sich erkühnte, beruht auf Wahrheit. Alles war von Anfang bis zu Ende erlogen. Nicht einmal über die elementarsten Verhältnisse der russischen Juden, über ihre Zahl und Lebensstellung, über ihre materielle Lage und ihre Hauptthätigkeit, über die Häufigkeit einer Auswanderung nach Deutschland und über andere Hauptpunkte hatte man sich auch nur im geringsten informirt. Mit der jenen Leuten eigenen Lügenphantasie hat man sich ein Zerrbild entworfen, das keine Spur von Aehnlichkeit mehr mit dem Urbild aufweist. Gegen all die schweren Anklagen, die man auf unsre ohnehin schon tief unglücklichen russischen Brüder schleuderte, müßte sich die Verteidigung jener unverdient Geschmähten jedem billig Denkenden, der mit den Verhältnissen vertraut ist, als eine ritterliche Ehrenpflicht darstellen. Wirksamer aber als jede panegyrische Verteidigung ist cs, wenn man — um Hegels Worte zu gebrauchen — die brutale Logik der Thatsachen sprechen läßt und sich lediglich auf christlich-russische Gewährsmänner und auf ihr Uctheil über die russischen Juden beruft. Von diesem Gesichtspunkte ging der Schriftsteller Karl Emil Franzos in seinem Vortrage über die russischen Juden nach christlichen Zeugnissen aus und brachte so mit bewundernswürdiger Objektivität den Beweis, daß die vollkommene Emancipatton der russischen Juden im Interesse des russischen Reiches und zum Heile des russischen Volkes geschehen müsse. Der überaus anregende Vortrag, den der begeisterte Beifall einer tausendköpfigen Menge lohnte, bietet soviel des 1 Wiffenswerthen, daß wir ihn hier im Auszuge mit- ' theilen. Zunächst kennzeichnete der Redner seinen persönlichen Standpunkt und führte aus, daß er das politische Gebiet nicht betreten, ja nicht einmal streifen werde, sondern lediglich einen Beitrag zur Ethnographie, zur Kulturgeschichte in rein objektiver Weise zu liefern gedenke. Was nun die Zahl der russischen Juden betrifft, so sind wir nicht in der Lage, eine Ziffer der neuen offistellen Statistik mitzuthetlen. Die letzten offiziellen Ziffern, die uns bekannt sind, sind ein Ergebniß der Volkszählung von 1879. Danach wird die Zahl der russischen Juden auf 4 300 000 angegeben. Doch war diese Zahl sicher damals schon zu niedrig. Heute können wir die Zahl der russischen Juden auf 6 Millionen veranschlagen. Also wohnen in Rußland mehr als die Hälfte aller Juden. Natürlich ist ihre Dichtigkeit in dem großen Ezarenreiche eine sehr ungleiche. In den 10 polnischen Gouvernements wohnen 1 300 000 Juden, sie bilden also dort 16 % der Bevölkerung. In den 8 westrussischen Gouvernements. wo das Gros der russischen Juden sitzt, beläuft sich ihre Zahl auf 2 600 000, also i7ju % der Grsammtbevölkerung. In den kletnrusstschen Bezirken bilden sie 7 °/0, in den 4 südrussischen lO°/0 der Bevölkerung. In all diesen Gouvernements weisen die Städte fast durchweg eine enorme jüdische Bevölkerung aus. Doch ist die Verschiedenheit auch hier eine sehr große. Es gibt z. B. 68 Städte mit 50—70 % Juden, 14 Städte mit 40—80 °/0 und 4 sogar mit 80—95 O/o Juden, so daß man behaupten kann, daß in manchen Städten auf 10000 Menschen erst ein Jude kommt, während in anderen Städten jeder zwanzigste erst ein Christ ist. Die Juden in Rußland unterliegen, wie bekannt, strengen Ausnahmegesetzen, sie gelten nicht als Russen, sondern gehören rechtlich zur Categorie der sog. fremden Völker. Will man die rechtliche Stellung der Juden in Rußland auf eine kurze Formel bringen, s« kann man sie so definieren: den Russen ist alles gestattet, was ihnen nicht verboten ist, den Juden alles verboten. was ihnen nicht ausdrücklich gestattet ist. In Bezug auf den Wohnort sind sie schmerzlichen Beschränkungen unterworfen. In den sogenannten Ansiedelungsrayons sind ihnen auch noch bestimmte Bezirke und Straßen zugewiesen, in denen sie in elendester Armuth eingepfercht leben. Hiervon sind nur die Kaufleute 1. Gilde, Leute mit akademischen Graden und Soldaten, die 25 Jahre gedient haben, befreit. Alles aufzuzählen, was die Juden nicht dürfen, ist unmöglich, man könnte ganze Bücher mit diesen menschenfreundlichen Bestimmungen vollschreiben. Nur das markanteste wollen wir hervorheben. Ganz uneingeschränkt ist nur der Zwischenhandel niedrigster Sorte, der niedere Handwerksgesellenstand und die Ausübung religiöser Funktionen als Rabbiner, Talmudlehrer, Vorbeter, Schächter,

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