Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 22 (18.3.1895)
- Date
- 1895-03-18
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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445 Millstätter durch die frische Kraft deS Herrn Dr. Mayer getroffen wurde, keinen Augenblick ein Zweifel darüber, daß damit der späteren Berufung eines geistlichen Nachfolgers nichts präjudizirt sein solle, und selbst, als HerrW. pensionirt, Herr Dr. M. provisorisch mit Wahrnehmung der Geschäfte betraut und drei Laienmitglieder in den Oberrath neu berufen wurden, gab man sich im Lande dem, wie allgemein versichert wurde, wohlbegründeten Glauben hin, daß damit der späteren Bestallung eines theologischen Mitgliedes nicht vorgegriffen sein solle. Hat man doch noch vor wenigen Wochen die Frage, welcher von den in Betracht kommenden Candtdaten die besseren Aussichten habe, lebhaft ventilirt und allgemein den Einen, den das Vertrauen seiner Amtsgenossen nunmehr in die Sy node delegirte, als bereits für jenen Posten designirt angesehen! Inzwischen tst der Wind aber umgeschlagen, aus Gründen, die wir später zu beleuchten Gelegenheit haben werden, und man hat sich in maßgebenden Kreisen zu der Ansicht bekehrt, daß der jetzige Zustand zu a ternifiren und die Leitung der Oberrarhsgeschäste dauernd in die Hände eines Berufsjuristen zu legen sei. Diese Anschauung aus der historischen Entwickelung herzuleiten, die notwendige Unterstützung für sie aus der rechtlichen Verfassung und Praxis desselben zu suchen und zu finden, das ist der Zweck, dem die Denkschrift dienen, das Ziel, dem sie zustreben soll. Wir hätten nun kaum Veranlassung. über diesen Zustand der Dinge, den wir seit Jahr und Tag so vorhergesagt haben, uns sonderlich zu echauffiren und könnten es, unserem Prinzip gemäß, sogar nur als wünschenswerth erachten, wenn die derzeitige Entwickelung und Gestaltung der Centralin'ianz zu ihrer dann um so unabwendbareren Abwirthschaftung das Ihrige beiträgt. Jede Genoffenschaft hat schließlich die Spitze, die ihren Lebensbedingungen entspricht, und wenn die Badische Judenheit sich mit den oben skizzirten Vorgängen guten Muths abfindet, so brauchten wir gewiß nicht Spielverderber zu sein. Hätte nicht die Empörung über einen Fußtritt, der einem wehrlosen Verstorbenen in jener Denkschrift versetzt wird, die Ehrenpflicht, zu zeugen für jenen geschmähten, verkannten Mann, uns die Feder in die Hand gedrückt. Es kann als beispiellos in der Geschichte der Beamten Hierarchie bezeichnet werden, wenn in einer offiziellen Denkschrift über die Thätigkeit eines Refforts das Andenken eines verstorbenen Beamten, der vermöge der Liebe und Achtung, die er über das Grab hinaus bei Vorgesetzten, Genossen und Untergebenen genoß, vermöge der Lauterkeit seiner Gesinnung und namentlich seiner Integrität in Geldfragen, vermöge seines Wissens und Könnens auf dem Gebiete des Kirchenrechts der Religionsgenoffenschaft, die er vertrat, der vermöge dieser Vorzüge himmelhoch über die Kritik seiner Nachrichter sich erhebt, das folgende Urtheil gefällt wird: „. . . Oberrat Altmann war kein Verwaltungstalent, was ihm, dem Theologen, gewiß nicht zum Vorwurf gereichen kann. Die einzige neue Institution, welche ihm zuzuschreiben ist, und um welche er sich viele Mühe gab, die Errichtung einer Wittwen- und Waisenkasse für israelitische Reltgionsschullehrer und Vorsänger, war zwar wohlgemeint, aber in ihren Grundlagen verfehlt und mußte längst, soweit nicht eine Fortführung für die vorhandenen Berechtigten geboten schien, sistirt werden. Außerdem wären aus der Amtszeit Altmann's noch die im Jahre 1862 im Anschlüsse an das Emancipationsgesetz erfolgte Ersetzung der früheren Kretsunterstützungskassen durch eine israelitische Centralkaffe, sowie die Erlassung einer Schächtergebührenordnung zu erwähnen. — In religiöser Hinsicht stand Altmann auf dem Boden der strengsten Orthodoxie. Sein Eintritt in den Oberrath war daher von den Anhängern dieser Richtung ebenso freudig begrüßt, wie von den Gegnern eifrig bekämpft worden. Aber noch unbegründeter als die Besorgnisse der Letzteren erwiefen sich die Hoffnungen, welche die Ersteren auf seine Widerstandskraft gegen religiöse Neuerungen setzten. Gerade während seiner Amtsdauer hielten die gottesdienstlichen Reformen ihren Einzug in das Großherzogthum, und es trug nicht eben zur Erhöhung des Ansehens des Oberrats bei. daß derselbe anfänglich, der Auffassung seines ständigen theologischen Mitglieds folgend, allen solchen Bestrebungen entgegentrat, hinterher aber als Religionskonferenz grundsätzlich die Zu« lässtgkeit der Orgel und der sogenannten Mannheimer Gebetordnung sanctionierte. Diesem Beschlüsse mußte auch Altmann sich unterwerfen, und als zu Anfang der siebziger Jahre eine Anzahl orthodoxer Mitglieder der israelitischen Gemeinde Karlsruhe wegen der auch hier gcplanten Reformen ihren Austritt aus dem Verbände der badischen Israeliten erklärte, mußte er pflichtgemäß von einer solchen Absonderung öffentlich abmahnen, obgleich er selbst den Ausge. tretenen näher stand, als den Zurückgebliebenen (sie). So war dieser Mann, der als feinsinniger Talmudist, insbesondere vermöge seiner äußerst anregenden, durch Humor gewürzten Lehrvorträge, an der richtigen Stelle Hervorragendes hätte leisten können, innerhalb des Oberraths vereinsamt und dadurch auch auf seinem eigensten Gebiete, dem theologischen, zur Ohnmacht verurtheilt". Diese Worte sprechen Bände und jedes Wort des Commentars würde ihren Eindruck nur abschwächen. Von den Unrichtigkeiten, von denen