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Der Israelit · 1895-03-18 · Heft 22 (18.3.1895) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 22 (18.3.1895)
Date
1895-03-18
Page
– (sequence 10)
Language
German
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444 scheint zwecklos und auch unthunlich, da bei der überwiegenden Mehrzahl die Grenzen in dieser Hin sicht so überaus flüssig erscheinen, daß kaum einer oder der andere seine Einreihung unter eine b - stimmte Parteibezeichnung unbestritten hinnehmen würde. Werthvoll ist vor Allem, daß es, trotz stärker Machenschaften, gelungen ist, Herrn Rechtsanwalt Dr. Friedberg für den X. Wahlbezirk (Bruchsal Land) in die Synode hineinzubringen. Wenn Einer, so ist er berufen, die eingehenden Vorlagen rasch in ihren Consequenzen zu überblicken, das rechte Wort zur rechten Zeit zu finden, und den Machtgelüsten einer geschloffen auftretenden kowpacten Majorität zu begegnen. Ueberd!es bietet die gegenwärtige Zusammensetzung der Synode wenigstens die Gewähr, daß für allzu ausschweifende Rtformpläne keine Mehrheit zu haben wäre. So wird es verständlich, daß alle geplanten und theilweise auch schon vorbereitete Anträge auf „Ver befferung" des Cultus u. s. w. von ihren Freunden zurückgezogen oder zurückgestellt wurden. Der Versammlung wartet bet ihrem Zusammentritt schon ein ganz s Bouquet von Anträgen, Anschlägen und Uebersichten, die ihr der Oberrath überreicht. Wir zählen da eine Denkschrift über die Zusammensetzung und Thätigkett des Großherz. Oberraths der Israeliten seit Errichtung dieser Be Hörde bis auf die Gegenwart, den Voranschlag der in der israelitischen Centralkaffe zur Verrechnung kommenden Ausgaben und Einnahmen für allgemeine kirchliche Bedürfnisse der Israelitischen Religionsgemeinschaft des Großherzogthums Baden für das Jahr 1895, 1896, 1897 und 1898, ferner einen Verordnungsentwurf die Bildung (d. h. die Zusammensetzung. Anm. d. Setzers) der Synagogenräthe in den Jsr. Gemeinden betr., desgleichen die Besteuerung für die Bedürfnisse der Jsr. Religionsgimetnden und Bezirksverbände (Bezirks-' synagogen) betr., desgleichen die Besetzung der R abbtnerstellen betr., desgleichen die Einkommen s v e r h äl t n i s s e der Jsr. Religionsschullehrer betr. — Will die Synode in den 3 Arbeitstagen, die für ihre Berathungen in Aussicht genommen sind, dieses Arbeitspensum bewältigen, so wird sie aus eine gründliche Besprechung der hier angeschnittenen Fragen verztchien müssen. Die Anerkennung kann übrigens dem vorbereiteten Arbeitsstoffe, der der Synode als Angebinde zu ihrem ersten Geburtslage überreicht wird, nicht versagt werden, daß eine tüchtige Arbeitsleistung darin steckt und eine Summe von Fleiß, ein verwaltungsbeamtltches Geschick an einen Stoff gewendet wurde, der diese Anstrengung nicht immer lohnt. Das gilt vornehmlich und in erster Reihe von der Denkschrift über Zusammensetzung und Thätigkeit des Oberraths, der wir zunächst unsere Aufmerksamkeit zuwenden wollen. Die Tendenz dieses Schriftsatz.s ist dem mit den einschlägigen Verhältnissen Vertrauten auf den ersten Blick klar; für den Ntchterngeweihten — und daran dürfte auch die Synode manches Mitglied zählen — dagegen bedarf es zu ihrem Verstäudniß einer kleinen Recapitulation, einer Auffrischung des Gedächtnisses der Vorgänge der letzten Jahre, so weit sie den Oberrath betreffen. Von jeher lag —dieser Punkt soll und muß gegenüber Verdunkelungsversuchen immer und immer wieder festgestellt werden — der Schwerpunkt der Oberrathsbchörde in ihrem theologischen Mitgliede, dem sogenannten Oberrathsschreiber, der lediglich dieses Amt wahrzunehmen hatte und durch seine theologischen Vorkenntnkffe befähigt und berufen war, diejenigen Fragen, deren Lösung im Interesse der Israelitischen Religionsgemeinschaft obenan stehen müssen, sachgemäß zu prüfen und zu beantworten. Die Behörde war sich klar darüber, daß, wie wünschenswerth kameralist ische Schulung für einen jüdischen Ob.rrath auch sei, in erster Reihe doch dessen theologische Qualitäten in Frage kommen und in Anspruch zu nehmen sein würden, und die Volkssttmme traf nur das Richtige, wen» sie jederzeit als den Oberrath nur das ihwlogische Mitglied dieser Behörde ansprach. Es düifte sich Wetter unten Gelegenheit zu weiterem Eingehen auf diesen Punkt bieten, jetzt soll nur der historische Werdcprozeß des heutigen Zustandes betrachtet werden. Die zunehmende körperliche Hinfälligkeit des „letzten Oberraths," Herrn W i l l st ä 1 t e r führte vor einigen Jahren dazu, daß ein LaiemmtgUed des Oberraths, Herr Regierungsrarh Dr. Mayer demselben zur Beihilfe in der Vorbereitung der zu erledigenden Entscheidungen betgegeben wurd-, wobei die Qualität desselben als Verwaltunqsbeamter fördernd in die Wagschale fiel. So unbestritten aber auch die Geschicklichkeit und fachmännische Tüchtigkeit des Herrn Dr. Mayer in den formalen Fragen der Verwaltungsihättgkeit, so bestritten ist sein Können auf den Gebieten der Religionskenntniß und Reltgionsübung des Judenthums, und seine schriftstellerischen Leistungen auf diesem Gebiete haben ebensowenig den in sachverständigen Kreisen schmerzlich empfundenen Mangel eines Befähigungsnachweises erbringen helfen, wie die Thatsache, daß Herr Dr. Mayer in praxi sich über das Gebot der Sabbatheiligung erhoben hat, ihn btbelgläubtgen Männern als den geeigneten Vertreter für die auf Bibel und Talmud aufgebaute Religionsgemeinschaft der Israeliten Badens erscheinen lassen konnte. Thatsächlich herrschte in den weitesten Kreisen s. Z., als daS Arrangement der Unterstützung des Herrn

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