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Der Israelit · 1895-03-18 · Heft 22 (18.3.1895) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 22 (18.3.1895)
Date
1895-03-18
Page
– (sequence 4)
Language
German
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438 Gegenwart nicht der Zukuft entgegen steuert, die Gottes Weltplan vorgesehen hat. Das ist der Herz erquickende, über alles Trübe hinweghebende Gedanke, der in dem Bewußtsein liegt, daß unsere „guten Tage" uns entgegen kommen. Die großen uns noch bevorstehenden Epochen, welche durch daS Wunderwalten Gottes, sein Eingreifen in unsere Geschicke bekunden, werden zu neuen B'^n, anm zu Momenten führen, die Gott mit der Menschheit unauflösbar verbindet. Die Zeiten selbst erfahren durch diese Geschehnisse so ihre eigentliche Vollendung, daß der Gegensatz zwischen ihnen und der jüdischen Anschauung sich in vollständige Harmonie auflöst. Während unsere heutige Zeit scheel auf die Hoffnungen blickt, die sich an den einstigen Aufbau der Gottesstadt knüpfen, während die symbolische Hingebung von Gut und Blut, wie sie sich an der heiligen Opferstätte vollzieht, als „blutiger Opferkultus" von ihr verhöhnt werden, findet die Zeit selber ihre Vollendung in der Verwirklichung, unseres Zukunftsideals. Sie freut sich in all ihren Phasen und Aeußerungen mit der Wiedererrichtung der Gottesstadt und der Herstellung des von Gott selber angeordneten Gottesdienstes, so daß ein geistvoller Erklärer der Hagadah (“idid |nn) in dem “jmnpa owen *p»y paa nno» nicht die Freude und den Jubel der jüdischen Menschen, sondern denjenigen der ganzen Zeit begreift, welche das dann sich manifesttrende göttliche Wunderwalten mit lauter, freudiger Gotteshuldigung begleitet. Dann ringt sich das neue Gotteslied nicht mehr mit schüchtern und weiblich zaghaften Weisen als ntfcnn mf aus den bewegten Herzen, sondern in vollen Akkorden tönt männlich stark ein «nn ytf über die Lippen der jubelnden Sänger. Sie haben keinen Rückfall mehr in das alte, verjährte, endlich überwundene tausendjährige Weh zu fürchten. .'pmttr btu 'n nn» “jm (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correfpou-enze«. Deutschland. Mainz. Im Hinblick auf die in den jüngsten Dezennien hervorgetretenen Bestrebungen zur Verbefferung des Armenunterstützungswesens, war der von Herrn Rechtsanwalt Dr. N. Hirsch- Frankfurt a. M. dieser Tage in dem hiesigen Liwiath-Chen-Verein über das Thema: „Die Armenpflege im jüdischen Gemeindeleben" gehaltene Vortrag von besonderem Interesse. Nach einem einleitenden Ueberblick über den gegenwärtigen Stand der Organisation der communalen Armenpflege im deutschen Reiche insbesondere auf Grund des Gesetzes über den Unterstützungswohnsttz, welchem der Gedanke eines Rechtsanspruchs des Hilfsbedürftigen gegen die Gesammtheit auf gewisse Hilfeleistung zu Grunde liege, — ging der Redner zur übersichtlichen Darlegung der in der Bibel und dem talmudtschen Schriftthum enthaltenen Vorschriften über die Armenpflege über. Drei Grundsätze dieser „ältesten Armenordnung" seien als besonders characteristtfch hervorzuheben-. Die den Gemeinden wie den Einzelnen auferlegte Pflicht der Fürsorge für den Hilfsbedürftigen, die sich bezüglich der Gemeinden zufolge der in Betracht kommenden Bestimmungen als eine Rechtspflicht darstelle; — ferner der Grundsatz der „Individualisierung" der Armenpflege, der möglichsten Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Bedürftigen und der Bemessung der Bedürftigkeit nach diesen Verhältnissen, und endlich die hohe Werthschätzung der „vorbeugenden Armenpflege, — um welche drei Hauptsätze der Redner die Betrachtung der Speeialbestimmungen gruppierte. Tief psychologisch werde im talmudischen Schriftthum die vorbeugende Armenpflege in ihrer auf die Erhaltung der Erwerbsfähtgkeit und wirthschaftlichen Selbstständigkeit des Bedürftigen durch Gewährung materieller Beihilfe zum Geschäftsbetrieb, Nachwetsunq von Arbeit u. dgl. m. gerichteten Wirksamkeit als die höchste, verdienstvollste und wirksamste unter den „acht Stufen der Zedakah" begriffen. — Dieser auf die Schonung und Erhaltung der individuellen Selbstständigkeit und Ehre gerichtete Zug habe es auch mit veranlaßt, daß im jüdischen Gemeindeleben die communale Wohlthätigkeit mehr subsidiär eingriff und die hervorragendsten Erfolge der Armenpflege auf der stets in ausgedehntestem Maße bethätigten Privatwohlthätigkeit beruhen. Die communale Wohlthätigkeit werde überhaupt niemals der Privatwohlthätigkeit entbehren, oder sie gar ersetzen können. Beide seien für die Armenpflege unentbehrlich. Die stillgeübte Privatwohlthätigkeit aber vermöge den individuellen Verhältnissen und Beziehungen schonender und häufig mit weiter reichender Wirksamkeit zu begegenen. — Zu den schönsten Blüthen, welche die Privatwohlthätigkeit gezeitigt, gehören die in den jüdischen Gemeinden seit jeher in großer Zahl und mit vielseitigsten Zwecken bestehenden wohlthätigen Vereine. — Ganz besonders förderlich für die Zwecke der Armenpflege habe sich die gewiffenschaft geübte stille Selbsteinschätzung zur Wohlthätigkeits-Einkommenfteuer, die Vorschrift des ^uv-Gebens. der Verzehntung insbesondere des jährlichen Verdienstes für Wohlthätigkeitszwecke erwiesen. — In eingehender Weise begründete der Redner, wie diese Grundsätze und deren hingebende Bethätigung im jüdischen Kreise

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