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Der Israelit · 1895-03-14 · Heft 21 (14.3.1895) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 21 (14.3.1895)
Date
1895-03-14
Page
– (sequence 10)
Language
German
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420 Am bedauerlichsten aber bleibt es, daß die Voreingenommenheit Herrn K. bisweilen von dem rechten Wege abführt. Dem Referent konnte selbst bei flüchtiger Lektüre der „Leitsätze" unmöglich der Passus verborgen bleiben, daß der Gemeindebund nur so lange das Recht haben will, einen Deputirten in den Vorstand zu senden, so lange er den Jahresbeitrag von 1500 M. leistete, daß der Gemeindebund ferner verpflichtet ist, falls auf seine Anregung ein Verbandstag berufen wird, die Hälfte der Kosten zu tragen *). Wenn Herr College Kahn in der verhältntßmäßtg kurzen Frist, die der Gemeindebund bis zur Einholung der Vota der VeretnSmitglieder bezeichnet hat, eine „Ueberrumpelung" der Lehrer findet, so bekundet der Ref. eine vorläufig nur 3 Jahre ist etwas ganz Nebensächliches; ebenso, ob gerade Berlin der Ort sein soll, an dem der Vorstand des LehrerbundeS jährlich wenigstens einmal zur Berathung zusammentreten soll (Siehe „Leitsätze" Punkt 5) von den Delegirten ist dort gar keine Rede —. Dies letztere ist ein Frage, welche die Lehrervereine zu lösen hätten; (Nebenbei bemerke ich, daß z. B. das Reichsgericht seinen Sitz in Leipzig hat.) Aber von der größten Wichtigkeit für die Lehrer ist es meines Erachtns, daß, wenn sie ihre Selbstständigkeit behaupten wollen, sie dem Gemetndebunde keinen Sitz und Stimme im Vorstande des Lehrerbundes geben können; daß ferner das Verlangen, daß zwei Vorstandsmitglieder in Berlin ihren Wohnsitz haben, zurückgewiesen werden müsse, — (mit der Stimme des Gemeindebundes würden darnach von den 6 Vorstandsmitgliedern des Lehrerbundes, 3, also die Hälfte der Stimmen auf Berlin fallen — TUS bypw Geringschätzung des geistigen Niveau's seiner Collegen, die mich jeder Erwiderung überhebt'). Als Mitarbeiter an dem geplanten schönen Werke kann ich die Versicherung abgeben, daß der Gemeindebund gesonnen ist, in loyaler Weise den Delegirten die eingegangenen Voten gesichtet vorzulegen, und daß die Fassung der einzelnen Satze wie überhaupt schließlich die Begründung des Verbands von der Zustimmung der Delegirten abhängig sein wird. Dr. Adler, Rektor der Mädchenschule der jüd. Gemeinde, Mitglied der Lehrabtheilung des .. Deutsch Jsr. Gemeindebundes". Frankreich. Paris, 13. März. Wir werden um Aufnahme der folgenden Mittheilung ersucht: Das durch Herrn Rabbiner Dr. Wiener aus Oppeln verfaßte und vor einiger Zeit erschienene Werk „Die jüdischen Speisegesetze" trägt auf dem Titelblatt die Anzeige: „Mlt Unterstützung der Alliance Jsraclite Universelle." Das Central- Comite der Alliance Jsraelite Universelle erklärt hiermit, daß die Alliance zu dieser Veröffentlichung nicht betgetragen hat." Rußland. Petersburg. Heute wurde ein allerhöchster Mas veröffentlicht, wonach der Prozentsatz der jüdischen Zöglinge der Odessaer Kommerzschule einzuschränken und das Verhältnisse der jüdischen Schüler zu den christlichen nach dem Verhältnisse festzusetzen!"lbu — ein Verlangen, das zugleich eine schwere Beeinträchtigung der Wahlfreiheit der deutsch - israel. Lehrer in sich schlötze); daß drittens die Lehrer, wenn sie nicht als unselbstständige Leute gelten wollen, die all jährliche Prüfung ihrer Kaffe (Siehe Punkt 10 der „Leitsätze") durch den Gemeindebund sich nicht gefallen lasten dürfen. Das sind drei H a u p t p u n k t e, die der geehrte Herr College D r. A d l e r mit Ausnahme des ersten mit Stillschweigen übergeht, während er über Unwesentliches mehr als 13 ‘Btudjeilen schreibt. ö 8) Die Lehrer werden zur Wahrung ihrer Selbstständigkeit gerne auf diese 1500 Mk. verzichten; ev. ist dem künftigen Lehrerbunde leicht die Gelegenheit gegeben, durch einen Vertrag mit einer LebenZversicherungsgesellschaft eine ähnliche Einnahmequelle wie der Gemeindebund sich zu erschließen. Der Gemeindebund beansprucht das Recht zur Einberufung eines VerbandstageS, ein Recht, das nur dem Gesammtvorstand oder seiner Majorität zustünde, er mochte also innerhalb des Vorstandes eine Ausnahmestellung einnehmen, weil er — Geld hat und sich zur Bestreitung der Hälfte der Kosten erbietet. Ich bin der Meinung, daß ihm dieses Recht auch dann nicht einmal eingeräumt werden dürfte, wenn er sogar sich zur Bezahlung der Gesammtkosten bereit erklärte und dies auch schon des Prinzips halber nicht, weil sonst jedes Vorstandsmitglied, also auch ein Lehrer — denn auch ein Lehrer kann einmal ein reicher Mann sein oder werden — das gleiche Recht in Anspruch nehmen könnte. Wohin würde dies führen? 9) Da ich ohne Rücksicht auf irgend welche Angriffe für die Interessen meiner Collegen eingetreten bin, kann ich mich am allerweuigstkn durch diesen Vorwurf getroffen fühlen. Wenn wichtige Angelegenheiten auf schriftlichem Wege geregelt werden könnten, dann brauchte man auch keine parlamentarische Verhandlungen weder im Reichstag, noch in den Landtagen — noch in den Generalversammlungen der iSr. Lehrervereine. Mag das geistige Niveau der Lehrer noch so hoch sein — und können die Lehrer somit die Vormundschaft und den Beirath des Gemeindebundes entbehren — io werden sie doch erst nach den lebendigen Auseinandersetzungen in einer öffentlichen Versammlung — und die Anberaumung einer solchen rrfordert bekanntlich Zeit — über eine für sie so wichtige Frage ein richtiges Bilv sich zu machen im Stande sein. Es muß somit den Vorständen der Lehrervereine die nothige Zeit zur Einberufung einer Generalversammlung gegeben werden, in denen die Lehrer ihre Meinungen auSsprechen können, ob sie überhaupt auf das Projekt deS Gemeindebundes eingehen wollen, und bejahenden Falls hätten dann die Mitglieder der Vereine, nicht aber ihre Vorstände, das Recht der Delegirtenernennung — dies kann aber nicht schleunigst, wie es der Gemeindebund wünscht, sondern erst im Lause des Sommers geschehen, wo die meisten Versammlungen der Lehrervereine stattfinden. Daß ich die Gründung eines Lehrerbundes, aber nur eines selbstständigen, ebenfalls als ein „schönes Werk" halte und mit Freuden begrüße, habe ich am Schlaffe meines „Protestschreibens," hervorgehoben.

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