Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 21 (14.3.1895)
- Date
- 1895-03-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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413 Literarischer Bericht. Stellung und Bedeutung der israelitischen Krau bei den Hebräern, nach dem „Eschet- Chajil-Liede". Vortrag, gehalten an einem zu wohlthätigen Zwecken veranstalteten Unterhaltungsabende von Rabb. Dr. E. Pleßner, Ostrowo (29 S.). Herr Rabbiner Dr. Pleßner, bereits als Verfasser mehrerer Schriften auf halachischem Gebiete und auch als eleganter Hebraist rühmlichst bekannt, hat einen in dem jüdischen Frauenvereine zu Ostrowo gehaltenen Vortrag als selbstständige Schrift herausgegeben. An der Hand des b'n rirm-Liedes bespricht der Verfasser die Vorzüge der Frau und zeigt, wie die Verse des alphabetisch geordneten, anscheinend zusammenhanglosen Liedes den verschiedenen Lebensphasen analog sind und demnach eines inneren Zusammenhangs nicht entbehren. Da Verfasser ferner nachweist, daß die Schillersche Darstellung deS Wirkens einer Hausfrau zum großen Theile dem -'ii rirr»» Liede, entspricht, so benutzt er diesen Umstand, um — in parenthesi — auch nachzuweisen, welche Gedankenharmonie überhaupt zwischen der biblischen Poesie und den klassischen deutschen Dichtern vorhanden ist. Namentlich in Bezug auf die Frauen stoßen wir auf überraschende, fast gleichlautende Sentenzen, die von geistvollen Bemerkungen des Verfassers begleitet werden, wie überhaupt der lebhaft geschriebene Vortrag auch des Humors nicht ermangelt. Mit feinem Verständniß führt Verfasser eine Blumenlese talmudischer Sentenzen und Aussprüche an, die von den Vorzügen der Frau handeln und nicht nur spezifisch weibliche Vorzüge besprechen, sondern auch solche, die als Monopol der Männer gelten. So werden uns neben den biblischen Prophetinen auch Frauen aus neuer und neuester Zeit in Erinnerung gebracht, deren Geistesgaben jedem Manne zur Zierde gereichen würden. Anmerkungen am Schluffe der Schrift bringen Beweisstellen und interessante Erklärungen für das Angeführte. Die Schrift, von der man mit Recht sagen kann TVQ'Nn 211 vpv, verdient Eingang in weitem Kreise, da sie im engen Rahmen eines Vortrages eine inhaltretche und erschöpfende Charakteristik der jüdischen Frau bringt und daher mehr als ephemeres Jytereffe beanspruchen darf. Zu bemerken ist noch, daß der Ertrag des Schriftchens zu wohlthätigen Zwecken bestimmt ist. — k. ZeituugSuachrichteu und Gorrefpoudeuze«. Deutschland. Berlin, 10. März. Die Mädchenschule der jüdischen Gemeinde beging heute das 60jährige Jubiläum ihres Bestehens. — Sämmtliche Lehrer und Lehrerinnen der Schule wie auch mehrere Ehrendamen- und Herren wohnten dem festlichen Akte bei. Der Rector der Schule, Herr Dr. Adler, hielt einen Vortrag über die Geschichte der Schule und gedachte mit warmen Worten seiner Vorgänger, sowie aller derjenigen, die dieser Gemeinde-Institution Interesse entgegen brachten. Hierauf führten die Schülerinnen der höheren Klaffen einen wohlgelungenen Reigen auf, und mit einem Theaterstück: »Ein Szene aus dem Leben der Makkabäer", das ebenfalls von den Schülerinnen aufgeführt wurde, schloß die Feier, welche allen Theilnehmern lange in guter Erinnerung bleiben wird. Berlin, 6. März. Margarinekäse ist seit einiger Zeit ein Handelsartikel geworden, der in vielen Berliner Geschäften unter der Bezeichnung „Holländer Käse" geführt wird. Daß es strafbar ist und als ein Vergehen gegen das Nahrungsmittelgesetz aufgefaßt wird, wenn diese Waare verkauft wird, ohne daß der Verkäufer den Käufer darüber aufklärt, daß er Margarinekäse erhält, haben die Kaufmann K.'schen Eheleute erfahren müssen, die gestern vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I standen. Gerichtschemiker Dr. Bischofs begutachtete, daß gegen den Verkauf des Käse an und für sich nichts einzuwenden wäre, dies fettarme Fabrikat sei aber mtnderwerthiger als echter Holländer Käse, und das Publikum werde getäuscht, wenn es nicht über die Beschaffenheit der Waare aufgeklärt werde. Der Angeklagte Ehemann K. wurde des Feilhaltens und die Ehefrau des Verkaufs gefälschter Nahrungsmittel für schuldig befunden und beide wurden mit einer Geldstrafe von je 20 Mark belegt. Wrescheu Einem großen Bedürfnisse wird demnächst auf dem hiesigen jüdischen Friedhofe Rechnung getragen werden. Dort sind wohl zwei Räume für die Leichen vorhanden, aber es fehlte bisher an einer Halle, in welcher während der Leichenrede und der Ceremonten die Leidtragenden sich aufhalten konnten. Wie wir hören, hat ein begüterter Herr aus der Gemeinde, der nach Berlin zu ziehen beab» stchtigt, als Stiftung den Bau einer solchen Halle auf seine Kosten übernommen. G. Nürnberg Wenn wir als treue Anhänger Ihres geschätzten Blattes bisher es unterließen, über die Entwickelung der hiesigen jüdischen Verhältnisse der Oeffentlichkett Bericht zu geben, so geschah es einzig und allein deshalb, weil wir gerne noch die nächsten Fortschritte abgewartet hätten, allein die jüngsten Ausführungen in Nr. 14 Ihres werth. Bl. ,,Bayern" im Zusammenhang mit dem Auftreten Ahlwarts dahier zwingen uns, aus unsrer mm asm