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Der Israelit · 1895-03-11 · Heft 20 (11.3.1895) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 20 (11.3.1895)
Date
1895-03-11
Page
– (sequence 11)
Language
German
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397 symbolische Bedeutung behält es bet alledem aber doch. Wenn die Mehrheit selbst die so maßvolle«, von einem großen Theil der „deutschen" Juden selbst nicht im Ernst bestrittenen Anträge, wie den über die Einwanderung ablehnt, wenn sie damit abermals beweist, daß sie keinen Finger rühren will, um den wirklichen Nöthen des Volkes Abhülfe zu bringen, dann wird sich der Rückschlag in den Massen nur um so stärker geltend machen." Das „Volk" bedauert, daß Ahlwardt zu Worte gekommen ist und sagt: „In den Augen der vielen Leute, die immer noch nicht gelernt haben, zwischen den verschiedenen Arten des Antisemitismus zu scheiden, kann eine Rede, wie die Ahlwardt's, dem gesunden Antisemitismus nur schaden. Man kann die Juden so scharf beurtheilen, wie man will, aber Ausdrücke wie „Gesindel", „Raubthiere" u. s. w. gehören nicht in das Parlament und sollten überhaupt im politischen Leben nicht gebraucht werden. Solche Reden, wie die Ahlwardt's, ähneln denen von Leuten, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, eine Sache bloßzustellen." Tilfit. In den letzten Wochen drculierten in der Presse verschiedene Gerüchte über die Staatsangehörigkeit unseres verehrten Herrn Rabbiners Herrn Dr. Ad. Ehrlich, ebenso über dessen Berechtigung, in Rußland zu amtieren, und es wurde an dieselben Rflexionen geknüpft, die in keinerlei Weise dem Sachverhalte entsprechen. Thatsächlich ist Herr Dr. Ehrlich seit 26 Jahren deutscher Reichsangehöriqer. Laut Naturalifationsurkunde des König!. Polizei Präsidiums, gez. v. Wurmb, d. 22. Juni 1869 Nr. 1470 d.IK 393 wurde er behufs seiner Niederlassung in dem Gcmeindebezirk Berlin, in den preußischen Unterthanen-Berband ausgenommen. Er hatte demnach als Deutscher keine Berechtigung, in Rußland ein Rabbinat zu bekleiden, dennoch wurde ihm die Erlaubnis dazu auf Grund seiner Verdienste um die Rigaische jüd. Schule und als Inhaber des Stanislaus-Ordens von den russ. Ministerien des Innern und der Volksaufkärung bereits im August v. I. ertheilt. Die Kaiserliche Bestätigung blieb indes durch die bald darauf erfolgte Erkrankung d. Zaren aus, und lief erst Ende Nov. vom Kaiser Nkcolaus II. ein. Der daraus gefolgerte Schluß Ihres Königsberger Correspondenten auf die Gesinnung des neuen Zaren ist also schon deshalb unrichtig, weil diese Erlaubniß von den Ministerien noch zu Lebzeiten Alexander III. beschlossen war. Stratzburg i. E., 5. März. Vor Kurzem hat die bischöfliche Behörde in Straßburg den Antrag gestellt, es möge Vorsorge getroffen werden, daß in den Gemeinden des Landes, in welchen Schulen beider Confesstonen bestehen, der Geburtstag des Kaisers nicht mehr gemeinschaftlich gefeiert werden dürfe. Hierzu bemerkt die „Straßburger Post" mit Recht: „daß seitens des Bischofs.der Antrag gestellt wird, erklärt sich aus den clerikalen Bestrebungen zur Genüge. Daß.sie aber eine deutsche Schulbehörde findet, welche diesem Anträge entsprechende Anordnungen in das Land htnausgehen laßt, ist geradezu ungeheuerlich. Nun werden wir sogar katholische und protestantische Katsersgeburtstagsfeiern haben." Daß aber in den Gemeinden des Landes Schulen bestehen, die nicht nur von katholischen und protestantischen, sondern auch von jüdischen Schülern besucht werden, ja daß sogar in den meisten Gemeinden des Landes, in welchen die Volksschulen confessionell getrennt sind, die Geburtstagsfeier des Kaisers aber nicht getrennt, sondern von katholischen und jüdischen Schülern und Schülerinen, unter Mitwirkung katholischer und jüdischer Lehrer und Lehrerinen, in Gegenwart katholischer und jüdischer Geistlichen gemeinschaftlich tm Gemeinde Rathhause begangen wird, davon scheinen weder die bischöfliche Behörde in Straßdurg noch die „Straßburger Post" eine Ahnung zu Huben, sonst würde erstere nicht nur von Schulen beider, sondern auch von Schulen dreier Confession und die „Straßburger Post" nicht nur von katholischen und protestantischen, sondern von katholischen, protestantischen und jüdischen Katsersgeburtstagsfeiern sprechen. Ja Wirklichkeit ist dem aber dennoch so, in Elsaß zwar nur vereinzelt, in Lothringen hingegen werden die meisten katholischen Volksschulen auch von jüdischen Schülern und Schülerinnen besucht. Wenn ein Oberrabbiner oder ein jüdisches Consistorium einen solchen Antrag: der Geburtstag des Kaisers möge nicht mehr gemeinschaftlich von jüdischen und ntchtjüdischen Kindern gefeiert werden, stellen würde, mit welch zweiuschneidige Waffen, mit welch verachtenden Schmähungen würde die gesammte clerikale Presse gegen Juden und Judenthum. gegen Bibel und Talmud losziehen, wie würden sämmtliche Juden aller Herren Länder deswegen als Sündenböcke gebrandmarkt werden! Aber nein! so engherzig denken und handeln unsere Oberhäupter, unsere Vorgesetzten und mit denselben die gesammie Judenheit nicht. Wenn wir auch hinsichtlich unserer göttlichen Religion, die Moscheh uns befohlen hat, hinsichtlich unserer altehrwürdigen Sitten und Gebräuchen, von andern Confesstonen getrennt sind, getrennt sein müffen, getrennt sein wollen, in bürgerlicher Beziehung hingegen, betreff unserer Pflichten dem Kaiser, dem Staate, dem Landesgesetze gegenüber sind und bleiben

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