Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 18 (4.3.1895)
- Date
- 1895-03-04
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXVI. Jahrgang. Beilage ju M 18 des „Israelit". Zeitnug-uachrichte« ttnb Etorrespondeuzeu. Deutschland. Lübeck, 25. Febr. Gestern war rrnyD man. ES gab eine Zeit, und ste liegt nicht gar so weit hinter unS, da war dieser Tag ein wahres Freudenfest für die halbe Gemeinde, mit kindlicher Freude erwartet von den Einen, mit neidischen Blicken begleitet von den Andern. Es war die Zeit, wo die Chcvroh Kedischoh, welche diesen Festschmaus ihren Mitgliedern bereitete, noch die Elite der Gemeinde umfaßte, wo cs noch als höchste Ehre galt, in diesen Verein ausgenommen zu werden, wo der Gabbe der Chevroh Kedischoh an Ehre und Würde kaum hinter dem Parnes stand. Die Zeiten haben stch geändert, aber ganz ist gottlob der Nimbus der Chevroh Kedischoh doch noch nicht geschwunden, und ein beachtenswerthes Ereignis bildet immer noch die Chevroh Szudoh innerhalb unserer Gemeinde. Die CH. K. ist der älteste Verein in unsrer Gemeinde, sie blickt auf eine fast 200jährige Geschichte zurück, in ihren Büchern sind die ältesten Nachrichten über unsre Gemeinde verzeichnet, ihre heute geltenden, nur in unwesentlichen Punkten modifizirten Statuten sind fast so alt wie sie selbst. Die besagen, daß, entsprechend der Seelenzahl unsrer bekanntlich nicht sehr großen Gemeinde, dem Vereine nicht mehr als 28 Mitglieder angehören sollen (na poa,) diese aber aufrichtig religiös sein müssen und durchaus unbescholten, Niemand den Sabbat entweihen, verbotene Speisen genießen oder stch rasteren lassen dürfe, und jedem Aufnahmegesuch die Anfrage an den Bewerber vorangehen solle, ob auch diese Anforderungen ihm bekannt seien und kein Hindernis für seinen Eintritt bildeten. Das früher verhältntßmäßig bedeutend höhere Eintrittsgeld ward im Laufe der Jahre ermäßigt und beträgt jetzt M. 10. wozu noch mehrere kleine Spenden kommen und ein laufender Beitrag von 10 Pf. per Woche. Mit den eingehenden Geldern werden dieVeretnsausgaben bestritten, das Lernen eines ständigen ">W bezahlt und, so weit es an geht, Wohlthätigkeit innerhalb der Gemeinde geübt. Von Seiten der Gemeindeverwaltung sind diesem Vereine recht weitgehende Befugnisse eingeräumt, und ihm das ganze Begräbniswesen unterstellt. Das hat in den letzten Jahren zu manchen Reibereien geführt. Die CH. K. wollte nicht dulden, daß auf den Grabsteinen deutsche Inschriften angebracht werden, und in der That war bis zum Jahre 1878 der ausschließliche Gebrauch der hebr. Sprache behauptet worden. Länger vermochte man dem wiederholten Ansturm nicht zu widerstehen, zumal da immer auf das Beifp el anderer strengreligiöser Gemeinden hingewiesen wurde. Die CH. K. gab endlich nach, setzte es aber durch, daß bestimmt ward, daß die deutsche Inschrift nichts enthalten dürfe als Namen und Datum, und dieselbe ausschließlich nur auf der Rückseite und nur nach der jüdischen Jahreszahl^zugelaffen wurde. Der Neuerungssucht war damit jedoch kein Riegel vorgeschoben, im Gegentheil, die Ansprüche gingen immer weiter, man verlangte auch das Recht, die Gräber auszuschmücken und zu bekränzen und beliebige Jnschrifen anzubrtngen. Schließlich einigte man sich dahin, den Friedhof zu thetlen. Die eine Seite bleibt denen Vorbehalten, welche an den hergebrachten ehrwürdigen Gebräuchen festhalten, für die Andere ward ein besonderer Platz eingeräumt. Nun mag Jeder nach seiner Fa^on selig werden. Am ttm m 3*iv hält der Verein einen gemeinsamen Fasttag ab. In der Frühe versammeln sich sämmtliche Mitglieder in der Synagoge, es werden run'vo gesagt und der Rabbiner hält einen Vortrag, in welchem er die Mitglieder an ihre Pflichten mahnen und die im Laufe des Jahres gestorbenen Gemetndeangehörigen, sowie auch aus. wärtige bedeutende Männer und Frauen (tddd fctn) erwähnen soll. Am rw iwo findet dann die Festesmahlzeit statt. Früher nur;edes zweite Jahr, aber man feierte dann auch jeweils 2 Tage. Seit einigen Jahren entschied man sich für alljährliche Feier, aber beschränkt stch auch auf einen Tag. Es geht da immer recht gemüthlich her, und es läßt sich nicht bestreiten, daß ein etgenthümlicher Reiz jeweils diese festliche Versammlung verklärt. Eingeleitct wird die Feier mit dem.-imv-Gebet, in der Regel gegen 2 Uhr Nachmittags, und dann das Mittagessen, welches durch Reden und Vorträge gewürzt wird. Nach dem „Benschen", welches immer zu einem guten Zwecke versteigert wird, erhält jeder Theilnehmer eine lange Tonpfeife zum Tabakrauchen, und beim Dampfe dieser altväterlichen, sonst wohl ganz außer Gebrauch gekommenen Pfeifchen werden die Statuten verlesen, und in gemüthlicher Weise die einzelnen Paragraphen besprochen und etwaige Anregungen zu Aenderungen für die nächste Generalversammlung notirt. Da es inzwischen in der Regel längst Nacht geworden, wird