Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 17 (28.2.1895)
- Date
- 1895-02-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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SIS Glaubens, verlese«, in welchem Ltvaillant den Gebrüder Schwöb seine werthvolle Hilfe bei ihrer Reinwaschung verspricht. Der Deputirte Marcel H a b e r t bat sofort beschlossen, den Minister R t b o t über den Fall zu interpelltren; aber der Mtnisterpräfident hat schleuntast Herrn Lva llant abgesetzt. Die Sache bäite ganz gut erledigt sein können. Da kam der Depnltrte Denis in der K immer mrt fern r Interpellation: ^über d«e That fachen, welche die Abberufung eines General Rendanten verursacht haben, sowie über die Maßnahmen, welche die Regierung gegenüber dem Uebergewicht der Juden, in der französischen Verwaltung anzuwenden gedenkt." Herr R bot fertigte ihn kurz mit der Berufung auf die in Frankreich herrschende Gewissensfreiheit ab. die nicht gestalte, einen Unterschied zwischen „Katholiken, Freimaurern oder Juden" zn machen, zog fich aber vom Sozialisten Rouanet die Antwort «: „Es ist keine Glaubens-, sondern eine Rassenrage." 208 Abgeordnete waren trotz der drängenden Pflicht, das HauSbaltSgefetz zu erledigen, bereit, sofort in die Erörterung der Denisschen Anfrage einzutreten. 268 Abgeordnete letzten es allerdings durch, daß diese Erörterung auf einen Monat vertagt wurde. Es ist aber, wie der Berichterstatter eines Berliner Blattes bemerkt, jedenfalls bezeichnend, daß die Anfrage von einem Mitglied der Regierungsmehrheit eingebracht und daß fie von 208 Abgeordneten unterstützt wurde. Sie wird in einem Monat wieder auf die Tagesordnung kommen, und es ist wahrscheinlich, daß der Antisemitismus in naher Zukunft die französische Kammer häufiger beschäftigen wird. Soweit die Thatsache«, wie sie bis zur Stunde vorliegen. — Welche Fülle von Gedanken und Erwägungen regen fie bet demjenigen an, der sie unbefangen Revue passtren läßt! Wer hätte vor wenigen Jahren noch so etwas in Frankreich für möglich gehalten! Weil sich unter den Sttebern und Aemterjägern, die fich auS allen Confefstonen und allen Schichten der Bevölkerung rekrutiren, auch einige Juden befinden, schreckt die französische Deputirtenkammer nicht davor zurück, das Fundamenralstatut ihrer Verfassung anzutasten! In Frankreich, das vor mehr als hundert Jahren zuerst die Menschenrechte proklamirte, daS zuerst in dem Juden den Menschen achten lehrte, in Frankreich, von wo die sociale und politische Gleichstellung der Juden durch alle Culturvölker ihren Siegeslauf nahm, in Frankreich ein solcher Rückfall! Und eS find keine Ahlwardt's, keine meineidige Prediger, keine moralisch und politisch bankerotte Existenzen, eS ist die Elite der Nation, welche in ihrer Mehrheit sich zu einem solchen Schritt bereit finden läßt! Es bedarf nicht erst der Versicherung, daß eS sich für uns nicht um die Thatsache an und für sich handelt, ob die jüdischen Beamten wirklich ein Ü bergewicht in der französischen Verwaltung bilden oder nicht. Das Judentdum als solches gewinnt und v rliert mchts durch eine mehr oder weniger zahlreiche Vertretung seiner B kenner innerhalb des französiich-'n Beamtenthums. W^nn das Judenthum als solch s irgendwe dabet in B t acht kommt, so ist wes im gegenihetliqen Sinne der F.ll. Da erfahrungsgemäß die I,Haber hoher Aemter ihr Judenthum oft als eine Bürde empfinden, so wenden sie ihm vielfach den Rücken, so daß im Durchschnitt das Judenthum dabet eher verliert als gewinnt. Aber es bedeutet eine officielle Zurücksetzung und Verächtlichmachung des JuoemhumS der schlimmsten Art, wenn man corruptr Beamte nicht wegen ihrer Corruption, sondern wegen ihres Judenlhumes vom Beamtenstande auSschließen möchte. Allerdings gilt b*e alte pophetsiche Mahnung r6iy irj/’ n1» mw, „daß der U berreft Israels kein Unrecht begehen daif" drpp ll und dreifach für die jüdischen Bürger eines Landes, das, wie Frankreich, seine Juden in so se bstioser, brüderlicher Weise n'cht nur auf dem Papiere, sondern in Wiikltchket als Brüder ausgenommen und behandelt hat. Allerdings haben diejenigen einen doppelten und dreifachen Bertrauensbruch zu verantworten, die ihn fich in einem solchen Lande und unter solchen Verhältnissen m Schulden kommen lassen. Aber sie büßen ihre Pstlchtvergeffenheit und Unredlichkeit auch in der That doppelt und dreifach nicht nur durch die gerichtliche Strafe, nicht nur durch das Verdikt der öffentlichen Meinung, sondern auch durch die Verachtung und Degradirung, die sie bei ihren Glaubensgenossen erfahren. Schon diese Rücksicht auf die gesammte Judenheit hätte sie bestimmen müssen, allen Versuchungen zu widerstehen, welche fich ihrer Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit entgegen stellten. Daß den Pflichtvergessenen dieser vsprit äu corps fehlt, daß sie kein Bewußtsein von der Verantwortlichkeit, von der solidarischen Haftbarkeit zu habe« scheinen, welche sie mit ihren jüdischen Brüdern und Schwestern verbindet, diese betrübende Thatsache läßt unS die Mtsöre von einem ganz anderen Gesichtspunkte inS Auge fassen. Nimmermehr hätte eS soweit kommen, «immer hätten fich Juden soweit vergessen können, durch ihre sittlichen Defekce unseren Feinden einen Vorwand zu Gewaltsmaßregeln zu geben, wenn fie als Juden gelebt und sich das Bewußtsein ihrer Zusammengehörigkeit erhalten hätten. Dieseni-