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Der Israelit · 1895-02-25 · Heft 16 (25.2.1895) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 16 (25.2.1895)
Date
1895-02-25
Page
– (sequence 11)
Language
German
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311 Aettmrg-«achrichte>r ttttb Correspovdeuzeu. Deutschland. Berti« Die Begründung des im Abgeordnetenhause vom Centrum eingebrachten Antrags, betreffend die Anlage konfessioneller Begräbnißstätten lautet folgendermaßen: In dem ganzen Umfange der preußischen Monarchie mit alleiniger Ausnahme desjenigen Thetls der Rheinprovwz, in welchem das französische Recht gilt, vielleicht auch noch mit Ausnahme einiger anderen kleineren Gebietstheile haben auf Grund der betreffenden Bestimmungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts oder verwandter Bestimmungen die anerkannten Religionsgesellschaften das Recht, Begräbnißstätten konfessioneller Art nur für ihre Konfesstonsgenofsen zu errichten, und sind thatsächlich im Besitz solcher Begräbnißstätten. Im Gebiete des französischen Rechtes bestehen an sehr vielen Orten kommunale Kirchhöfe, für die sämmtltchen Angehörigen einer Civilgemeinde ohne Rücksicht auf Religion oder Konfession bestimmt. Neben diesen kommunalen Kirchhöfen bestehen aber auch in manchen Orten Kirchhöfe konfessioneller Art, sowohl im Besitz von protestantischen wie von katholischen Kirchengemetnden. Namentlich hat sich eine größere Zahl von jüdischen^Kirchhöfen erhalten. Dagegen hat eine neuerliche Rechtsprechung des Reichsgerichtes aufLGrund^von Bestimmungen aus der Zeit der französischen Republik zu Anfang dieses Jahrhunderts entschieden, daß in diesem Gebiet die Neuerrichtung konfessioneller Kirchhöfe nicht zulässig sei. Demgemäß sind die Anträge von Kirchengemeinden, ihnenL dieMnlage konfessioneller Kirchhöfe zu gestatten, seit längerer Zeit von der Verwaltungsbehörde stets abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf bezweckt, dieser verschiedenen Behandlung ein Ende zu machen und überall dieselben Grundsätze in Sachen der Kirchhöfe etnzuführen. Berlin, 18. Febr. Mit dem üblichen Erfolge, wie ihn eine kräftige Reklame und eine erprobte Stimmungsmache verbürgt, hat der „Bund der Landwirthe" heute eine dritte Generalversammlung abgehalten. Der Charakter, der Ton der Versammlung hat sich seit dem vorigen Jahre nicht geändert. Derselbe Haß gegen Caprivt und Befriedigung über seinen Sturz, endlose Begeisterung für den Für'ten Bismark, maßlose Hetze gegen die Juden und die jüdische „Schmutzpreffe". Htnzugekommen ist nur eine Verherrlichung des Grafen Kanitz, die selbst die Verehrung für den Vorsitzenden des Bundes, den Vater Plötz, wie er genannt wurde, in den Schatten stellt; denn sogar Blumenspenden wurden ihm, wenn auch in bescheidenem Maße, zu Tyetl. Kräftige Worte gegen die Inden fand ein Rittergutsbesitzer Bock (Groß-Britz). Ihm kommt es namentlich daraus an, durch die Verstaatlichung der Getreideeinfuhr die „Abart des Handels" lahm zu legen, der am Marke der Nation nagt und die „Drohnen der Börse" zu vertilgen, für welche die Landwirthe als Arbeitsbienen den Honig sammeln. Auch der preußische Bauer, der unter Führung des preußischen Junkers die Schlachten schlägt, spielt in seiner Rede eine Rolle; das Material, welches die Börse für die adeligen Geschlechter bietet, taugt in feinen Augen Nichts. Solche Anspielungen find Herrn von Langen, dem Protektor Ahlwardt's, nicht deutlich genug. Er spricht deutsch und nennt das Ding beim rechten Namen. Schon seine Anrede lautet daher: Arische deutsche Männer! Er wettert gegen den Zehrstand, gegen diejenigen, welche uns die Goldwährung, daS Unwesen der Börse, das römische Recht gebracht haben, und kann nichts dafür, daß das meistens Juden find. Im alten Testament steht der Spruch: Du sollst nicht wuchern mit dem Boden, aber er findet, daß die Bekenner des alten Testaments diesem Spruche nicht folgen, und darum warnt er gegen alle talmudische Gesinnung, denn Deutsche müssen wir wieder werden bis auf das Mark in den Knochen. Herr v. Langen warnt auch vor dem Radauanttsemitismus, obgleich während seiner Rede die Versammlung stch von einer Radauversammlung nicht im Geringsten unterschied. Schttdberg, 18. Febr. Wie sehr die Sache der religiösen Erziehung unserer Judend in den kleineren Gemeinden im Argen liegt, ist wohl schon häufig geschildert und beklagt worden. Die öfteren Klagen in öffentlichen jüdischen Blättern können aber nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn die maßgebenden Personen, in deren Bereich solche Gemeinden stch befinden, energisch stch der Sache annehmen und die geeigneten Schritte thun, um diese schweren Schäden zu heilen. Zu solchem Einschreiten find in erster Reihe die Rabbinen bezw. Religionslehrer der Nächstliegenden gröberen Gemeinden verpflichtet. Auch in unserer Gegend, deren Gemeinden sonst noch größtenthetls auf dem Boden des altüberlieferten Judenthums stehen, sind kleinere Gemeinden vorhanden, in denen die oben erwähnten Schäden in gefahrdrohender Weise herrschen. Da liegt in unserer Nähe ein kleines Städtchen, in welchem eine jüd. Gemeinde von 20—30 Familien besteht, die zwar nominell zum hiefigen Rabbinatsbezirke gehört, sich aber in keiner Weise als Glied unseres Rab« binatsbezirks fühlt und seine Zugehörigkeit in keiner Beziehung bethätigt, was bei uns in Preußen leider ohne Schwierigkeit möglich ist. In dieser Gemeinde nun, deren etwa 20 schulpflichtige Kinder christliche

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