Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 11 (7.2.1895)
- Date
- 1895-02-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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204 jeuigen der Mttglieder, welche sich durch oft bemerkenSwerlhe Vorträge hören ließen. Der Bericht schließt mit einem Aufruf an die Mitglieder zu reger Propaganda für die Sache des Vereins, welcher für Jeden, sei er Anfänger oder vollendeter rmn p, Etwas bietet, und welcher namentlich für die der Schule entwachsene Jagend als eine hier ihres Gleichen nicht findende Stelle des Wetterstrebens auf dem Gebiete unserer heiligen Wtffenschaft bezeichnet zu werden verdient. Homburg v. d. H., 2. Febr. Ein Zeichen für die hohe Achtung, die unser geschätzter Rabbiner Herr Dr. H. Kotlek auch bet den Angehörigen anderer Konfessionen genießt, ist die Thatfache, daß er am 4. Febr. im „Verein für Geschichte und Alterthumskunde", dem zum weitaus größten Theile C h risten angehören, bei deffen Generalversammlung einen Vortrag über „die Geschichte der Juden in Homburg" halten wird. Da Herr Dr. Kottek es meisterhaft versteht seine Vorträge allgemeinverständlich zu faffen, so steht ein sehr genußreicher Abend in Aussicht. — Für den zweiten Bortrag in dieser Saison hatte der hiesige Club Freundschaft den Rabb. Cand. Herrn Dr. Lewin aus Frankfurt a. M. gewonnen. Dieser sprach Dienstag d. 29. Jan. über Wolf Heidenheim. Der geschätzte Redner gab ein formvollendetes Bild von dem Lebensgang und Wirken jenes hervorragenden jüdischen Grammatikers, der bis jetzt noch keinen Biographen gefunden. Auch sein Handschrift-Nachlaß ist bis heute leider noch nicht veröffentlicht worden und die vergilbten Blätter harren noch ihres Verlegers. Namentlich hob der Vortragende hervor, welch' hohe Bedeutung die Pentateuch-, Tfilloh- und Machsor-Ausgaben Heidenheim's insbesondere für die deutsche Judentheit gehabt hat. Als Beweis für sein hohes Ansehen und Wissen führte Redner unter anderem an, daß der Vorstand in Frankfurt a. M. als er von dem um die Emanzipation der Juden so sehr verdienten Consistorialrath Hufnagel eine hebräische Adreffe erhielt, ihn mit der Erwiederung betraute. Hetdenheim starb in dürftigen Verhältnissen und seine werthvolle Bibliothek konnte nicht der einzigen Tochter erhalten, mußte vielmehr nach seinem Tode öffentlich versteigert werden. Einen Theil derselben erwarb die Bibliothek zu Oxford, ein Theil blieb in Frankfurt a. M. und ein kleiner Rest in Rödelheim. Im Laufe der Jahre war sein Denkstein morsch geworden; da hat ihm die dankbare Nachwelt im Juli 1893 einen neuen prachtvollen Syenitstetn gesetzt, der den kommenden Geschlechtern zuruft: Hier ruht als der Besten einer „Wolf Heidenheim." — Lebhaften Beifall zollten die zahlreich Erschienenen dem gewandten Redner für seinen ebenso interessanten als lehrreichen Vortrag. Hannover. Die Religionsschulen und die an ihnen angestellten Lehrer in unserer Provinz sind nach der noch heute gilttgen hannoverschen Gesetzgebung gleich den Volksschulen und den Volksschullehrern der Aufsicht der Königl. Regierung unterstellt. Es mußte daher überraschen, daß in einer Verfügung vom 14. September v. I. auf das Gesuch des Lehrers G. in Geestemünde, der zwecks des Besuches einer Universität um einen dreijährigen Urlaub nachsuchte, die Königl. Regierung in Stade diese Ansicht nicht thetlte und dem Landrabbiner, Herrn Dr. Gronemann, auf seinen Bericht erwiederte, daß die jüdische Schule zu Geestemünde keine öffentliche Volksschule, sondern nur eine Reltgionsschule der Synagogen-Gemeinde Lehe-Geestemünde sei und deshalb der Lehrer G. eines Urlaubs ihrerseits nicht bedürfe. Der Landrabbiner wurde dagegen, unter Berufung auf die Schulordnung für jüdische Schulen vom 5. Februar 1854 und in Hinweis auf die prinzipielle Bedeutung der Entscheidung für die gesetzliche Stellung der jüdischen Religionsschule vorstellig, und erfreulicher Weise hat die Königl. Regierung in Stade ftch seinen Ausführungen angeschloffen. In einem Schreiben vom 2. Januar 1895 an den Landesrabbiner erklärt sie: „Wir sind mit den Ausführungen^ Ihrer Vorstellung vom 18. Dezember 1894 einverstanden und haben durch die Verfügung vom 14. September 1894 nicht beabsichtigt, dteHnach7deurMesetze über die Rechtsverhältnisse der Juden vomWO. September 1842 und nach der Schulordnung für die^ jüdischen Schulen vom 5. Februar 1854 der Regierung zustehende Oberaufsicht über die jüdischen Religtonsschulen aufzugeben. Die Begründung der angezogenen Verfügung mit der Bemerkung, daß die jüdische Schule zu Geestemünde keine öffentliche Volksschule, sondern nur eine Religionsschule der Synagogen- Gemeinde Lehe-Geestemünde sei, ist allerdings nicht zutreffend." Diese Mitthetlung wird in den betreffenden Lehrerkreisen gewiß freudig ausgenommen und das Bemühen des Herrn Landrabbiners Dr. Gronemann, die Rechte der Lehrer und ihre gesetzliche Stellung zu schützen, voll und ganz anerkannt werden. Stratzbrrrg i. E., 3. Febr. In diesen Tagen hat Herr Getgel, Regierungsrath a. D. unter dem Titel „Enthüllungen aus der Gemeindeordnung" im Verlage von Müller. Hermann u. Co. hier ein Schriftchen erscheinen lassen, in welchem er, in einem besonder« Capitel „Aenderung der Wahl des Landesausschusses" ' einen Antrag . bespricht,^ der nach seinen Mttthetlungen von „den nicht gouver-