Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 9 (31.1.1895)
- Date
- 1895-01-31
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448559-2448569--40113-2489011- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
164 Stadtverordneten-Versammlung fern. Durch Beschluß des Magistrats wurde sodann der Stadtverordnetenvorsteher Hirsch in gesetzmäßiger Weise beauftragt, am 20. Januar v. I. die Einführung und Vereidigung des Antisemitenführers in Maffow vorzunehmen, und letzterer war hiervon am 17. Jan. v. I. in Kenntnis gesetzt worden. Am 20. Jan. erschien nun auch Walter mit stolz erhobenem Haupte in der Stadtverordnetenversammlung, warf dem Stadtverordnetenvorsteher einen unaussprechlichen Blkck zu, erklärte im scharfen, schneidigen Tone, sich von einem jüdischen Stadtverordneten-Vorsteher nicht einsübren zu lasten, machte kurz kehrt und verließ die Versammlung, um die Belobigung der Parteifreunde in seinem Local ob seines schneidigen Benehmens hocherfreut entgegenzunehmen. Die Sache sollte aber für Walter ein nicht erwartetes Nachspiel erhalten. Die Stadtverordneten hielten Rath und erklärten auf Grund des § 74 der Städteordnung den antisemitischen Gastwirth auf drei Jahre der Ausübung des Bürgerrechtes für verlustig, da er sich thatsächlich der Uebernahme eines Amtes als Stadtverordneter entzogen habe. Einen solchen Ausgang der Sache hatte Walter nicht geahnt. Er strengte beim Bezirksausschuß in Stettin Klage an, da er sich nicht weigere, das Amt als Stadtverordneter zu übernehmen; er wolle nur nicht vom jüdischen Stadtverordneten-Vorsteher Hirsch, sondern vom christlichen Bürgermeister eingcführt werden, wie dies seit 30 Jahren üblich sei. Man Hobe nur beabsichtigt, ihn zu beleidigen und auf die Probe zu stellen. (!!) Der Bezirksausschuß zu Stettin wies aber die Klage des Antisemitenhäuptlings ab, da er sich thatsächlich der Uebernahme des betreffenden Amtes entzogen habe. Nunmehr wandte sich Walter an das Oberverwaltungsgericht und behauptete jetzt, sich nur in einem bedauerlichen „Rechtsirrthume" befunden zu haben. Der Vertreter des Klägers erklärte auf die Frage des Vorsitzenden, Walter sei nun bereit — nachdem er seinen „Rechtsirrthum" eingesehen habe — sich auch von einem „noch so jüdischen" Stadtverordneten-Vorsteher cinführen zu lasten! Nach langer Berathung beschloß das Oberverwaltungsgericht, vor Fällung des Urtheils noch erst darüber Auskunft einzuholen, ob Hirsch schon öfter Stadtverordnete eingcführt oder ob man nur bei Walter eine Ausnahme gemacht habe. Berlin, 22. Januar. Anläßlich des Todes seiner Ehefrau hat Herr Bankier James Saloschtn der Stadtgemeinde Berlin ein Kapital von 100,000 Mark zur Begründung einer „Margarethe Saloschin- Stiftung" mit der Bestimmung zugewendet, daß die Zinsen^ desselben in jedem Jahre, und zwar zur Hälfte an dem Geburtstag<der verstorbenerHFrau Magarethe Saloschin (dem 26. März) zur anderen Hälfte am Todestage derselben (31. Oktober ), für verschämte Bedürftige in der Art zugewendet werden, daß die städtische Stiftungs-Deputation die Hälfte der Zinsen an Personen christlichen Glaubens vertheilt, die andere Hälfte aber dem Vorstande der jüdischen Gemeinde zur Vertheilung an verschämte Bedürftige jüdischen Glaubens überwiesen wird. Der Magistrat hat beschloffen, die Zuwendung anzunehmen und zu seinem Beschlüsse die Genehmigung der Stadtverordneten nachzusuchen. Charlottenburg, 22. Jan. (Antisemitisches) Der „christlich patriotische" (d. h. antisemitische) Verein von Birnbaum veranstaltete am 23. Dezember v. I. eine Weih achtsbescheerung für arme Kinder und sandte dem Magistrat hierzu folgende Einladung: „Die christl. Mitglieder des Magistrats-Kollegiums laden wir zu der am Sonntag stattfindenden Weihnachtsbescheerung armer Kinder freundlichst ein." Herr v. Kaffka, der Bürgermeister von Birnbaum, ließ in seiner Eigenschaft als Magiftratsdirigent an den Vorsitzenden des genannten „christlich-patriotischen" Vereins folgende Antwort ergehen: „Die Einladung an die christlichen Mitglieder des Magistrats zu der am Sonntag, den 23. dss. Mts stattfindenden Weihnachtsbescheerung armer Kinder habe ich erhalten und sehe mich veranlaßt, dem Vorstande ergebenst mttzutheilen, daß das Magistrats- Kollegium eine städtische Verwaltungsbehörde ist, welche einen Unterschied der Konfessionen unter ihren Mitgliedern nicht kennt, ich daher als Vorsitzender derselben nicht zugeben kann, daß zwischen christlichen und andersgläubigen Mitgliedern ein Unterschied gemacht wird. Ich ersuche daher den Vorstand dies für die Zukunft zu beachten, event. Einladungen an das Magistrats-Kollegium ganz zu unterlassen, da solche in der angewandten Form als ungehörig bezeichnet werden müssen und nur beleidigend wirken können." Diese völlig korrekte Haltung des Bürgermeisters gi«.bt nun dem antisemitischen Hetzblatt „Frei Deutschland" Anlaß zu groben Ausfällen. Das würdige Blatt des würdigen Dr. Förster schreibt: „Das ist denn doch ein starkes Stück von Rücksichtnahme auf die heiligsten Gefühle der Juden, die durch eine christliche Weihnachtsfeier vielleicht verletzt werden könnten." Es dürfte genügen. wieder einmal darauf hinzuweisen, mit welcher Charakterlosigkeit antisemitische Schmutz- und Hetzblätter die Thatsachen verdrehen, um dem verhaßten Gegner eins anzuhängen. Nicht ein Wort steht davon in der Antwort des Magistrats von Birnbaum, daß die Juden sich durch eine christliche Weihnachtsfeier verletzt fühlen könnten, sondern es wurde nur mit vollem Recht die ganz ungehörige Art der Einladung getadelt. Daß ..Frei Deutsch.