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Der Israelit · 1895-01-27 · Heft 8 (27.1.1895) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 8 (27.1.1895)
Date
1895-01-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
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achte«, öctfj keiner unbedacht eintritt; so war es thatsächlich im Judenthum. — Wenn Jemand schwören sollte, so suchte man ihn erst noch zurückzuhalten, und wenn die Admonition, die Sache schnell zum Abschluß zu bringen, nichts gefruchtet, so rief der Richter: „Zieht Euch zurück von den Zelten, Ihr Schlechten." Was hatte man denn gethan, daß man „schlecht" genannt wurde? nichts als daß man es zu einem Schwur hatte kommen lassen, und daß man vorher nicht alles versucht hatte, sich zu einigen. Der Eid war mit einem wahren Schrecken umgeben für den Israeliten und wie u. A. auch Professor Nöldecke im mehrfach erwähnten Prozesse aussagt, verliert der Jude — sofern es sich nicht um sehr wichtige Dinge handelt — lieber den Prozeß, als daß er schwört. Es braucht wohl nicht besonders hervorgehoben zu werden, daß eS einerlei ist für die Verbindlichkeit des Eides, ob solcher vor jüdischem oder nichtjüdischem Richter geleistet wird. Daß trotzdem der Eid ein stetes Angriffsodjekt bildet, darf nicht wundern, denn was steht in der Welt so hoch, daß es nicht verunglimpft würde? Selbst ein Eisenmenger, aus dessen Schrift „Entdecktes Judenthum" die Judenfeinde noch immer ihre Waffen holen, mußte zugeben, daß es mit der Anklage wegen des Kol- Ridre Gebets nichts sei. Seine übrigen Angriffe bedürfen kaum der Widerlegung. Die einzige Anklage gegen die Juden, die auf den ersten Augenblick Eindruck machen könnte, ist, daß der Talmud sagt, daß erzwungene Eide nicht verbindlich seien. Der wird gleich hinterher die Erklärung hierzu gegeben, indem sich diese Eide nur Räubern, Wegelagerern und Freibeutern gegenüber beziehen. „Ich glaube Ihnen dargethan zu haben", so schloß der Redner seinen fesselnden Vortrag, „daß der jüd. Eid nicht minder heilig ist, wie in anderen Religionen und daß er durch Bestimmungen des Gesetzes mit einem Schutzwall umgeben ist, um seine Heiligkeit zu wahren und nicht entweiht zu werden. In Bezug auf den Eid können unsere Richter vom talmudischen Rechte lernen, die Zeugen vor Meineid nach Möglichkeit zu bewahren. Schärfet das Gefühl für die Heiligkeit des Eides, sollte man den Richtern zurufen, lasset den Eid nur mit Vorsicht gebrauchen und umgebt ihn mit einer Weihe, daß auch der verworfenste Mensch nur mit Schaudern daran denkt, den Eid unnütz und freventlich zu gebrauchen. Das wäre die beste Reform der Gesetzgebung." — —f Zeitungsnachrichten und Correfpoudenzeu Deutschland. Rödelheim, im Januar. Bezüglich der am 9. d. M. dahier erfolgten Feier des 75jährigen Stiftungsfestes der hiesigen Krankenkasse lediger Israeliten, von welcher in voriger Nummer d. Bl. eine kurze Notiz berichtete, dürfte eine weitere Mittheilung über den bei dieser Feier von Herrn Rechtsanwalt Dr. N. Hirsch-Frankurt a. M. gehaltenen Festvortrag von allgemeinerem Interesse sein. — Ein Mitglied der Krankenkasse hatte nämlich in der Annahme, daß die Veranstaltung anregender Vorträge ans dem Gebiete jüdischen Wissens und Lebens dem Wirkungskreise der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthod. Judenthums" nicht ferne liege, dem Vorstande der Krankenkasse die Anregung gegeben, sich an den geschäftsführenden Ausschuß der Vereinigung mit dem Wunsche zu wenden, daß derselbe einen geeigneten Vortrag bei dem Festakte veranlassen möge. Auf Ersuchen des geschäftsf. Ausschusses hatte sich das Mitglied desselben, Herr Rechtsanwalt Dr. R. Hirsch dieser Aufgabe in dankenswerther Weise unterzogen und als Thema seines Vortrags: „Das Vereinswesen im jüdischen Gemeindeleben" gewählt. — Der Redner betonte im Eingang seines Vortrags, daß er dem ihm gewordenen Ersuchen mit besonderer Freude entspreche. 75 Jahre der Wirksamkeit eines wohlthätigen Vereines, der wie die Krankenkasse nicht nur Geldunterstützungen gewähre, sondern dessen Mitglieder in persönlichen Leistungen — wie Krankenbesuche, Tröstung von Leidtragenden, Gebetv:rsammluugen bet denselben u. s. w. — sich bethätigen, repräsentieren eine so große Summe opferwilliger Hingebung im Dienste der Menschenliebe, daß gewiß jeder Menschenfreund einem solchen Vereine gerne seine Hochachtung zollen und der Feier des 75jährigen Sttftungstages volle Sympathie zuwenden werde. — Unter dem Hervorheben, daß dieses Fest im Sinne seiner Veranstalter gewiß nicht nur der Wirksamkeit des Vereines in der Gegenwart, sondern an die vor 75 Jahren erfolgte Gründung anknüpfend vor Allem auch dem Gedächtniß der entschwundenen Generation geweiht sei, die den Verein ln's Leben gerufen, und mit dem Hinweis darauf, daß diese Krankenkasse als ehrenwerthes Glied sich den Vereinen anschließe, die in grober Zahl und mit vielseitigsten edlen Zwecken seit Jahrhunderten den israelitischen Gemeinden zur Zierde gereichen, g'ng der Redner auf das eigentliche Thema seines Vortrags über. Die Entwickelung des Vereinwesens innerhalb der jüd. Gemeinden stehe im engsten Zusammenhänge und in inniger Wechselwirkung mit der Eigen-

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