Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 5 (17.1.1895)
- Date
- 1895-01-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2448559-2448565--40035-2488929- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
ansehnlichen jüdischen Gemeinde, die ihren Leiter, von einer Stadt, die einen ihrer geachtetsten Bürger, von ganz Israel, das eine Zierde und Leuchte in ihm verloren hat. 121 *]üön« -jiini nriN »Vn Mein Gott bist Du, ich will Dir danken, mein Gott, ich will Dich erheben!" Mit diesem Psalmverse, den sich der Verewigte zum Texte seiner Rede bet der Synagogen-Einweihung gewählt hatte, wollen wir schlietzen. Ja, wir wollen Gott danken und ihn erheben, daß er uns diesen Mann geschenkt; wir wollen zu Gott flehen, daß er bald die Lücke ausfülle, die der Tod gerissen, indem er Männer in Israel erstehen lasse, echte Jehudim, die wie der Verstorbene für alles Edle, Gute und Wahre wirken. Z»ie religiösen Allstände in Nähmen. (Schluß.) Der Rabbiner unserer Zeit muß ja nicht gerade eine berühmte talmudische Autorität sein, da es ja in der jüdischen Gelehrsamkeit Abstufungen gibt und geben muß; aber der hebräischen Sprache muß er doch vollkommen mächtig sein, die Bibel in der Ursprache, einen Abschnitt Mischna, Rascht und Biur, die rituellen Codices in Originaltexte u. dgl. einschlägige Disciplinen soll und mutz er ja doch kennen .11 'in mioi rwurfc jnn «iw ro^n h nn wi; noir jran. „Ein Lehrbeflissener," lehrt Maimonides, „der nicht zur wirklichen Lehrfähigkeit 4) gelangt ist. aber dennoch lehrt, der ist ein Narr, ein Bösewtcht und ein sich Ueberschätzender." Dasselbe lehrt auch die Mischna. ]ro tibsct i.i'so wpa* n-nni njn nvN» „Die Lippen des Priesters sollen stets Erkenntniß enthalten, durch seinen Mund soll Lehre verbreitet werden." So lehrt Malacht, der letzte der Propheten, der den Priester der Lehre, der Wahrheit und des Rechtes durch dessen segensreiche Amtswirksamkeit als „Engel Gottes" bezeichnet. Von unwürdigen Priestern hingegen sagt er: oyn Dreien 2'wr Dann Tin: »jn üxi „Ich lasse euch zu Schimpf und Spott bei dem ganzen Volke werden." Dieser Satz findet heute auf die geschilderte Art von Rabbinen volle und treffende Anwendung. Man legt gewöhnlich die Schuld dem Gesetze oder den Behörden bei, aber das ist unrichtig. Das Gesetz unterscheidet „Rabbiner" und „Rabbinatsstellvertreter". Unter Ersterem versteht es wohl den Fachmann, den mit entsprechendem Wissen und 1) Lrhrbefähigkeil ist nicht zu verwechseln mit Lehrbefähigung. Denn erfahrungsgemäß besitzen nicht selten Leute Lehrbefähigung ohne die geringste LehrsLhtgkeit zu besitzen. mit Würde ausgeftatteteu oder vierjährige Fachwirksamkeit nachwetsenden würdigen Berufsmann. Unter Letzterem hingegen versteht es den zum Rabbiner Ungeeigneten, dem jene Eigenschaften entgehen; Stellvertreter kann er aber dennoch sein. Zu diesen beiden Zwecken hat die Behörde Dispensen ertheilt, und Aufgabe der Gemeinde ist es, zn prüfen und zu bestimmen, wer als „Rabbiner" und wer als dessen Stellvertreter der Behörde vorzuschlagenW. Die Gemeinden lassen aber leider Jeden als „Rabbiner"^bestätigen, sobald er nur die behördliche Dispens nachzuweisen vermag. Und fragt man warum sie das thun? so kann man sich blos die Antwort geben, w-tl sie es nicht besser verstehen und in religiösen Sachen zu gleichgiltig sind. Die Religion steht in den meisten Gemeinden als eine bloße Form da, in die man etwas hinetngießt, ob es Edelmetall ist oder bloßes Blei, darum kümmert sich niemand. — In einer Gemeinde Böhmens fungirt seit Kurzem ein Mann als Rabbiner, von dem man, als er vor ca. 3 Jahren dem Geschäftsberufe oblag, nicht wußte, datz er „Jude" ist, dem nicht einmal Schechita und Jom Kippur irgendwie am Herzen lag. Heute natürlich trägt er die Maske der Frömmler; denn von Herzen kann ja das nicht kommen, weil er früher nicht darin war. — Aehnliches und Anderes könnte mitgetheilt werden. Wenn diese religiöse Korruption fo fortschreitet, wird es für den würdigen Fachmann wahrlich eine Schande sein, dem Rabbinerftande in Oesterreich, besonders aber in Böhmen, anzugehören. Dieser Vorgang in vielen Cultusgemeinden, die ganz einfache Chasontm, Schochtim oder gar Schamostm, oder alle drei in einer Person, als Rabbiner anstellen,2) die keinen Funken von rituellen Codicis oder auch nur von wahrer Religion besitzen, beruht nur auf Mißverständniß und unrichtige Auffassung des Cultusgesetzes. Da aber das Judenthum dadurch herabgewürdigt und in seinen heiligsten Interessen geschädigt wird, und^beilFortsetzung dieses Mißverständnisses dem sicheren Verfalle entgegengeht, so scheint eine baldigste Beseitigung dringendst geboten. Das Cultusgesetz verfolgt den schönen und edlen Zweck, die Religion zu heben, zu befestigen und deren Würde zu erhöhen. Als Mittel hiezu wurden die Cultusgemeinden mit ihren Hauptorganen, den Rabbinen, bestimmt. Um aber keine Härte zu begehen und viele Cultusbeamte« existenz- 2) In den kleineren Gemeinden Böhmens, Ober- und Unterösterreichs muffen die amtlich bestätigten Rabbiner thatächlich auch den Gemeinde- und Chewra-SchameSdienst verrichten. Welch' eine Entwürdigung und Verletzung unserer Religion.