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Der Israelit · 1895-01-10 · Heft 3 (10.1.1895) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
36 (1895)
Issue
Heft 3 (10.1.1895)
Date
1895-01-10
Page
– (sequence 25)
Language
German
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^WWWWWWWWMMWWWWMM^W»4-VM§«Vkt-« 'Sr*'?s*rrp***‘r';^yr~rr:^^ ~s~-- ■**■- 61 Zur Lebensversicherung israelitischer Lehrer. Von MoseS Kntz, Hagenbach (Oberfrk.) Zu dieser Frage brachten Sie in der Pädag. Beilage Nr. 16 des verfl. Jrs. von Herrn D. Mannheim in Graudenz einen Artikel, bei dessen Lektüre man sich des Eindruckes nicht erwähren kann, daß man es mit einer Arbeit pro äomo zu thun habe, wodurch denn auch der Mangel an Objektivität, der bei dem Verfaffer zu Tage tritt, seine Erklärung findet. Denn wie man, nach eingehendem „Studium des Assccuranzwesens", ohne Voreingenommenheit zu dem Schluffe kommen kann, die größtmögliche Sicherheit biete eine Aktiengesellschaft und sei — im Gegensatz zur „Lebensverstchenmgs- und Ersparnis Bank in Stuttgart" als Gegenseitigkeitsanstalt — namentlich die „Germania" in Stettin, die sich durch besondere „Liberalität und Vortheilhaftigkeit auszeichne und empfehle", ist unverständlich. Diese Behauptung muß jedem, der mit dem Versicherungswesen nur einigermaßen vertraut ist, zum mindesten sehr gewagt erscheinen. Worin unterscheidet sich denn eine Aktiengesellschaft von einer Gesellschaft auf Gegenseitigkeit? Bei einer Gegenseitigkeits-Gesellschaft versichern sich die Mitglieder untereinander, sie haben nur soviel zu zahlen, als sie unter sich zu dieser gegenseitigen Versicherung brauchen und was sich daher später als zu viel gezahlt erweist, fällt als Ueberschuß ("Dividende) wieder voll und ganz an die Versicherten zurück. Ganz selbstverständlich ist es daher bet diesem Verhältnis der Versicherten unter sich, daß, wenn einmal z. B. durch übergroße Sterblichkeit statt Ueberschuß ein Fehlbetrag eintreten sollte, auch dieser unter die Versicherten selbst zu vertheilen, d. h. auf sie umzulegen ist, gleichwie im umgekehrten Fall die Ueberschüsse in Form der Dividende unter sie zur Austheilung kommen. Bei den Aktien-Gesellschaften liegt das ganz anders; dort sind außer den Versicherten als weiterer Faktor noch die Aktionäre vorhanden, welchen der Ueberschuß gehört, wenn sie nicht freiwillig den Versicherten einen Th eil derselben als Dividende überlasten, daher kommt es, daß, wenn eine Aktien- Gesellschaft Dividende gibt, diese immer erheblich geringer sein muß, als bei den Gegenseitigkeits- Gesellschaften. Wenn hier statt Ueberschuß einmal ein Fehlbetrag eintreten sollte, so muß das Aktten- Kapital, von dem in der Regel nur 20% eingezahlt, während die übrigen 80 o/o in Solawechseln der Aktionäre vorhanden sind, zur Deckung in Angriff genommen werden. Ist dies in starkem Maße der Fall oder wird gar das ganze Aktienkapital aufgebracht, so ist die Liquidation unvermeidlich; daß die Einlösung der Solawechsel in solchen Zetten übergroßer Sterblichkeit (Epidemie, Krieg) erheblichen Schwierigkeiten begegnen wird, bedarf keiner Begründung. Von einer „Haftung der Aktionäre mit ihrem ganzen Vermögen" kann keine Rede sein, Herr Mannheim verwechselt hier Aktien Gesellschaft mit Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Bei der Gegenseitigkeits-Gesellschaft bildet eben gerade die in solchen Fällen etntretende Nachschußpfltcht die absolute Garantie für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten der Bank, wie sie eine Aktien G sellschaft niemals bieten kann, bei dieser haben die Versicherten nach Aufzehrung des Aktien Kapitals das Nachsehen. Das eingezahlte Aktien-Kapttal der „Germania" beträgt 1.8 Millionen, die Extrasicherheitsfonds Ende 1893 12 Millionen, die: 290/00 des Versicherungsbestandes (bei der „Viktoria" 2d,d°j00)f die Extraftcherheitsfonds der „Stuttgarter Bank" beispielsweise betragen dagegen über 18 Millionen d. i. 46,10/00 des Velsicherungsbkstandes: dazu kommt noch, daß bei „Stuttgart" die Summe der in die genannten Fonds fließenden Ueberschüsse mit der Ausdehnung der Bank naturgemäß steigen muß, während das Aktien-Kapital sich gleich bleibt, sich also Jahr für Jahr vor dem sich vergrößernden Versicherungsbestande weiter entfernt; die durch dasselbe gebotene Sicherheit verringert sich also von Jahr zu Jahr. Die „Stuttgarter Bank" kann also einer eventuellen Krisis stärkeren Widerstand entgegensetzen. Wann die Fonds der „Germania" samt dem ganzen Aktien-Kapital längst aufgezehrt sind, hat „Stuttgart" immer noch Mittel genug zur Verfügung, und wenn auch diese letzteren aufgezehrt werden müßten, so hat „Stuttgart" im Nachschuß noch ein Mittel, auch dem stärksten Sturm zu trotzen. Bet Erhebung von nur einer einzigen Jahresprämie als Nachschuß würde „Stuttgart" derzeit schon ein Kapital von über 13 Millionen Mark zur Verfügung stehen. Dieser Fall ist jedoch bei der reichhaltigen Bemessung der Reserve-Mittel so gut wie völlig ausgeschlossen. Aber — so führt Herr Mannheim weiter aus — „während die Ueberschüsse einer reinen Gegenseitigkeits-Gesellschaft nur aus einem einzigen Geschäftszweige, den Versicherungen m it Gewinnantheil zufallen, setzen sich die Ueberschüsse bei den Aktien- Gesellschaften aus deren drei zusammen", folglich — so muß man doch schließen — müßte auch die an die Versicherten zu vertheilende Dividende seitens der Aktten-Gesellschaften eine höhere sein als bet den Gegenseitigkeits-Gesellschaften. DaS Gegentheil j-'.y

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