Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 36 (1895)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1895)
- Date
- 1895-01-03
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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" *"7 "VsP?i^: T^ - 16 Lustbarkeit gefröhut werde. ES sei die Bildung von kleineren Gemeinden unumgänglich nothwendig und ihre Unterstützung vom Vorstande, bis in den betr,ffenden Distrikten Synagogen errichtet sein werden, dringend geboten. Der Centralverein habe in der langen Zeit seines Bestehens keinen Erfolg zu verzeichnen. ES seien keine Synagogen und keine Rcligionsschuleu errichtet worden, er bitte daher, seinen Antrag, der zu einem positiven Resultate führen würde, anzunehmen. Herr Fürstenberg, welcher hierauf das Wort ergriff, erachtete es für besser, den Antrag dahin abzuändern, ob die jüdische Gemeinde nicht Baumeister veranlassen könnte, auf eigene Kosten Synagogen zu errichten dort, wo sie nothwendig find, und auf eine begrenzte Zeit Synagogenmiethe zu entrichten, bis das Grundstück Etgenthum der Gemeinde würde. Herr Scheyer überging die Ausführungen des letzten Redners und wandte sich gegen dev Antragsteller. Vor Allem bestritt er die negative Thätigkeit dcS Centralvereins. Er wies auf den Bau der Linden straßen-Synagoge hin. Als der Centralverein ins Leben trat, sei nur eine einzige Rcligionsschule (Neue Friedrichstraße) vorhanden gewesen. Dieser feien nunmehr noch zwei (Lindenstraße und Derfflingerstraße) hinzugekommen. Im Jahre 1887, im Gründungsjahre des Centralveretns, sei nur während der hl. Festeszeit ein provisorischer Gottesdienst (Philharmonie) von der Gemeinde veranstaltet worden. In diesem Jahre seien 7 gottesdienstliche Veranstaltungen von der Gemeinde ins Leben gerufen worden. Diese 7 hätten entschieden 14 private, gewerbsmäßige beseitigt. Aber er sei doch gegen den Antrag des Herrn Segal. Er strebe nicht die Uneinigkeit und Zersplitterung der Gemeinde an, sondern das Gegentheil. Die Gemeinde soll alle Lasten tragen und die alleinige Leitung in ßätiben haben. Ihr liegt es ob, für alle zu sorgen. Durch ein Gesuch um Subventionen an kleinere restirende Gemeinde würde der Vorstand der jüdischen Gemeinde der Pflicht enthoben, Synagogen zu errichten, durch den Antrag aber, noch zu errichtende Gemeinden zu unterstützen, würden dieselben wie Pilze hervorschießen. Im Uebrigen sei der Antrag überflüssig, da die Gemeinde bereits an kleinere Religionsgesellschaften Subventionen bewillige, nachdem durch eine eigens dazu gewählte Kommission die Sache gl prüft würde. Er selbst habe dieser Subventions- Kommission anglhört. Von 17 Gemeinden seien 11 um Subvention eingekommeu; 5 können selbstständig exlstirev, 1 ist ohne Wissen des Vorstandes der jüdischen Glmeinde ins Leben getreten, 9 Gesuche wurden berücksichtigt. Alle Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Nun entspann sich eine langwierige Diskussion über Religionsfchulen, an welcher sich die Herren Salinger, Rosenthal u. A. m. betheiltgten. Schließlich wurde folgende vom Vorstand unterbreitete Resolution zur Annahme gebracht: „Der Centralverein ei kennt die schwierige Lage der in den äußeren Bezirken wohnenden Mitglieder der Wischen Gemeinde bezüglich der Unterhaltung der durch die Noth errichteten Vereinssynagogen, muß aber getreu seinem Programm dafür wirken, daß durch die Errichtung von Gemeinde-Synagogen die Religions-Vereine unölhig werden und geht deshalb zur Tagesordnung über.",. Hannover, im Dez. Die seit mehr als Jahresfrist schwebenden Verhandlungen der Regierung mit dem Herrn Landrabbiner Dr. Gronemann über den privaten Religionsunterricht, wie er hier vielfach den jüdischen Kindern ertheilt wird, sind nun durch eine Verfügung vom 9. Okt. zum Abschluß gekommen. Bereits am 11. Dez. 1892 wurde der Regierung ein Bericht eingesandt, aus welchem sie, wie sie in einer Verfügung vom 31. Okt. 1893 bemerkt, zu ihrem Befremden ersehen, daß in der'shiestgen Synagogengemeinde die in der jüdischen Schulordnung vom 5. Febr. 1854 enthaltenen Bestimmungen über den Schulbesuch in den Religionsschulen vielfach nicht befolgt werden, und daß die desfalls von dem Schulvorstande ergangenen Mahnungen und Aufforderungen erfolglos geblieben sind. „So wünschenswenswerth es sein würde", heißt es in der Verfügung zur Beschämung vieler jüdischer Eltern datm weiter, „wenn sämmtltche Eltern und Vormünder in der Ueberzeugung von der Wichtigkeit und Nothwendigkeit eines geordneten regelmäßigen Religionsunterrichtes ihre Kinder und Pflegebefohlenen zum ordnungsmäßigen Besuche des Religionsunterrichtes aus eigenem Antriebe anhtelten, so kann cs doch den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber schlechterdings nicht ihrer Willkür überlassen bleiben, ob sie die ihnen obliegende Pflicht erfüllen wollen. Vielmehr ist nöthigenfalls nach den in der Schulordnung <§ 22) getroffenen Bestimmungen ungesäumt zu verfahren." Dieser Paragraph bestimmt, daß über die nicht gerechtfertigten Schulversäumnisse der Schulvorstand am Ende jedes Monats eine Liste bei der Obrigkeit einzureichen hat, und daß die erkannten Strafgelder der jüdischeu Schulkaffe zufallen. Der Privatunterricht soll gleichfalls unter der Oberaufsicht des Landrabbtners stehen, wie es in der oben angeführten Schulordnung vorgesehen, und befreit vom Besuche der öffentlichen Schule nur insoweit, als derselbe mindestens die für den letzteren vorgeschriebenen Gegenstände umfaßt und von Lehrern ertheilt wird, welche nach vorgängiger Prüfung durch den Landrabbiner und mit Genehmigung der Obrigkeiten angenommen sind. Die Regierung ermächtigt den Rabbiner, Privatlehrer zum Privatunterrichte zu