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Der Israelit · 1915-12-02 · Heft 50 (2.12.1915) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
55 (1915)
Issue
Heft 50 (2.12.1915)
Date
1915-12-02
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10. Rr. 50. Der Israelit. 2. Dezernder 19l5 der von der Zeit gebotenen praktischen Hilfeleistung zurücktreten. Ganz ungewollt wurde es durch unsere Freunde in mehreren größeren Gemeinden der Provinz infolge der gemeinsamen vaterländischen Tätigkeit in die Wege geleitet, daß unsere Vorträge von interkonfessionellem Publikum bksucht waren, an der Spitze die Vertreter der Civil- und Militärbehörden. Wir erhoffen von diesen Veranstaltungen ein gegenseitiges Verstehenlernen und ein dauerndes gutes Verhältnis der Bekenner der Konfessionen zu einander. Die lokale Tagesprrsse ließ diesen Bestrebungen ausnahmslos Gerechtigkeit widerfahren. Unsere Aufmerksamkeit war nach wie vor in besonderem Maße der rituellen Verpflegung der gesetzestreuen Soldaten in Garnison und Feld, sowie in Lazaretten zugewandt. Unsere Einnahmen — die alle in diesen Blättern öffentlich quittiert werden, — für diesen Zweck allein beliefen sich von Ende Oktober 1914 bis zum 1. November d. Js. auf nahezu 22 000 M., die aber von den Ausgaben um 3000 M. üverschritten waren. Außer den Mtttagstischen und Speisungen in Lazaretten, zu denen in Köln, Coblenz und Düsseldorf, Goch und Cleve Zuschüffe geleistet werden und die seit November 1914 mit jeweils durchschnittlich fünfzig Mann besetzt sind, mußten in Garnison und Feld bisher ca. 12,000 Konservenbüchsen und 6000 Würste geliefert werden. Die Verpflegung ist quantitativ und qualitativ so reichlich, daß jemand dadurch in der Lage ist auch im Schützengraben rituell zu leben. Wir geben uns keiner Täuschung hin, wenn wir glauben, daß jeder, der dieses Unternehmen nach Kräften unterstützt, sich des V. 27,26 angedeuteten Segens teilhaftig macht, wie Nachmanides zur Stelle ausführt. Es wird dadurch entschieden die Erhaltung des Judentums während des Krieges und nach demKriege gefördert. Besonders umfassend waren die Vorbereitungen, die zu den Pessachfeiertagengetroffen waren. Drei Tage vor Beginn des Festes trafen u. a. schon die Bestätigungen aus den Schützengräben in Rußland ein, daß unsere Sendungen dank dem freundlichen Entgegenkommen der Kölner Feldpöstverwaltung eingetroffen waren. Ilmsang und Auswahl der Konserven und des eigens hergesteüten kräftigen Gebäcks fanden volle Anerkennung. Auch Heizplatten, Oefchen, Wein, Becher, Löffel und Hagadah fehlten nicht. Die Kommandanturen mehrerer Gefangenenlager ließen uns freie Hand im Einrichter: von rituellen Küchen und kamen unseren Wünschen in überaus anerkennenswerter Weise entgegen. Die Firma Charlier und van der Zypen, Köln-Deutz, förderte selbst das Werk tmrch Herrichtung eines Raumes, Legen von Gasleitungen und Anschaffung neuer Geschirre, sowie Beurlaubung eines Gefangenen über die ganzen Feiertage zur Führung der Küche bei dem in ihrer Fabrik tätigen Arbeitökommando. Aus dieser Kaffe der Soldatenfürsorge müffen auch unbemittelte Soldaten und deren Familien unterstützt werden. Die immer größere Inanspruchnahme fordert immer zahlreichere Beteiligung an diesem jüdischen Werk wahrer Nächstenliebe für materielle und seelische Not. Um die jüdische Pflicht der rituellen Beköstigung übrigens darzutun, geben wir gern einem Aussatz unseres geschätzten Mitarbeiters, Herrn Rabbmer Dr. Mtchalsky, Recklinghausen, Raum und bitten, dessen Ausführungen beherzigen und verbreiten zu wollen. Naturgemäß trat die Wirksamkeit für die anderen Kaffen des Vereins etwas zurück, wie^ wohl wir uns nicht verhehlen, daß nach dem Krieg unsere Stiftung für ein zu errichtendes Altersheim in der Rhetnprovinz, deren Vermögen im Augenblick 85,000 Mk. beträgt, gefördert werden muß. Ebenso bedarf die Kaffe des Stipendtenfonds, die zur Unterstützung Lernender aller Berufe gegründet ist, einer Auffüllung, da wic leider an uns gelangende Gesuche dieses Jahr zum ersten Male abweisen mußten. Uever unsere Berwaltungskasse zu berichten, lohnt sich kaum der Mühe, da ihre Mittel leider sehr zusammengeschmolzen sind. Die regelmäßigen Ausgaben und Einnahmen blieben ungefähr ln gewohnter Höhe und balancierten mit ca. 10-000 Mk. Nur der Verlag der Bibliothek des jüdischen Volksfreundes hatte infolge des Krieges einen großen Rückgang des Abonnentenkreises, besonders im Ausland, zu verzeichnen. Und doch sind wir weiter als je davon entfernt, an derZukunft unseres Vereins zu verzweifeln, da wir seine immer umfangreichere Leistungen wahrnehmen und mit Befriedigung die Anerkennung festftellen können, die er aus der Mitte seiner Angehörigen und seitens der Behörden in dankenswerter Weise erfährt. So wollen wir denn hoffen, daß unser Verein in baldigen friedlichen großen Zetten seine Zeitaufgabe zu erfassen verstehen wird und das neue Problem der neuen Zeit zu stellen weiß. Denn die Diagnose stellen, ist der wichtigste Schritt zur Heilung des kranken Körpers. Wir werden Bundesgenossen innerhalb und außerhalb des Mischen Lagers finden, um dem Idealismus zum Stege zu verhelfen. Der wirksamste Bundesgenosse ist dieser schauerliche Krieg. Leider allzu fühlbar beweist er, wohin die Menschheit kommt, wenn sie etwas Unbekanntes in ihrer Lebensgleichung zu entdecken glaubt und diese Unbekannte dem Materialismus gletchsetzt. Das Judentum kündet seit nahezu 3000 Jahren der Welt: Es gibt nichts Unbekanntes, das wir suchen und beweisen müßten. Es gibt nur eine Tatsache geschichtlicher Erfahrung des Einzelnen, der sehen und der Gesamtheit, die hören will, eine Tatsache die geschichtlich erlebt wird. Wir haben nicht zu suchen und brauchen nicht zu beweisen — wrr erleben, wir erfahren, weil unsere Vorfahren erfahren haben. Mit den ersten Worten der Genesis besteht und fällt — wir können sagen — fiel die Welt. x"">- muß die Losung nach dem Kriege werden, dann haben wir den ewigen Frieden. Me Speisevorschristen im Kriege. Bon Rabbiner Dr. in Reckiirigshtrrrfcn. Zu den in gesetz^streuen jüdischen Kreisen viel erwogenen und viel umstrittenen Herzenssorgen dieser Zeit gehört die Beobachtung der jüdischen Spetsege setze im^Krtege. Während gar manche, die eine religiöse Erziehung genossen, sich, wenn vielleicht auch schweren Herzens, über die Speiseverbote hinwegsetzen und mit dem lockeren Satze: luter armatacent leges, „unter den Waffen schweigen die Gesetze", ihr Gewissen zu beruhigen suchen, mühen sich andere unter Aufbietung aller Kräfte, auch im Dienste ihres Kriegsherrn die Gebote ihres himmlischen Kriegsherrn nia t zu vergessen. Zur Illustration nur ein uns bekannt gewordener Fall. Ein junger Kriegsfreiwilliger erhält in der Etappe von seinen Eltern jede Mahlzeit in Konservenform gesandt. Obschon diese Sendungen einen Teil des Gehaltes, das der Vater, ein überzeugungstreuer Jehudi, als Elementarlehrer bezieht, verschlingen, — der Bericht des Sohnes, er habe noch nichts Verbotenes gegessen, von dem der Vater uns freudestrahlend erzählte, wiegt alle Opfer und Mühen auf und entschädigt ihn reichlich für Alles. Dieser junge Kriegsfreiwillige traf an seinem Lagerort einen anderen Krieger au 5 gesetzestreuem Hause und als die Rede auf die Beköstigung kam, erklärte dieser: Ich habe im Krieg Treisoh effen „gelernt" und tue es auch hier. Wehe, wenn Israels Söhne nur dieses von dem großen Lehrmeister- Krieg „gelernt" und dtese„Lehre"w eiterhin befolgen. Sobald man sich daran gewöhnt, so lautet ein Satz unserer Weisen, dünkt das Verbotene gar bald als völlig erlaubt, als wäre es nie verboten gewesen. Unschätzbaren Wert für das religiöse Leben nach dem Kriege hat darum jener Eltern heilig Bemühen, die ihre Söhne vor dem „Lernen" des Treisoh- Effens bewahren. Mögen darum Eltern und Söhne sich nicht beirren lassen durch eine Sophistik echt Geigerschen Art in dem Gutachten Abraham Geigers, das in der diesjährigen August-September- Nummer der Zeitschrift „Im deutschen Reich" wiedergegeben wird-, da „es gerade Heu te ber sondere Beachtung verdient" und „die gelehrte Begründung ein Anrecht auf erneute Verbreitung hat." Bezüglich der Speisevorschristen bedarf es daher gerade heute des Nachweises, daß Geigers Ausdrucksweise auf Täuschung beruht. Zum Punkt 2: Verbotene Speisen, schreibt Geiger: „Bei dem Eintritt in feindliches Gebiet ist es den Truppen gestattet, alle verbotenen Speisen zu genießen, und zwar nicht bloß, um dem Hungertode zu entgehen, sondern überhaupt um Appetit zu stillen. (Gemara Chulltn 17a; Maimonides de regibus et bellis c. 8 und R. Josef Karo das.) Nach diesen Worten Geigers erlaubten also der Talmud und die Deztsoren ohne weiteres in Feindesland den Genuß der verbotenen Speisen und wären Toren alle jene, die sich bestreben, erlaubte Speisen zu erlangen! Mit Nichten ' Diese irreführende Aeußerung wird dadurch hervorgerufen, daß die Oluelle von Geiger einfach unvollständig wieder gegeben wird. Die Entscheidung des Maimonides a. a. O. lautet nämlich in Wirklichkeit so: „Bei dem Eintritt in feindliches Gebiet ist den Truppen gestattet, verbotene Speisen zu genießen, wenn sie hungern und keine erlaubten, sondern nur verbotene Speisen erhal t e n k ö n n e n." lind bevor R. Josef Caro daselbst die von Geiger angeführten Worte: „und zwar nicht bloß, um dem Hungertode zu entgehen, sondern überhaupt den Appetit zu stillen" schreibt, hebt er ausdrückltchst hervor, daß aus den Worten des Maimanides sich klar ergibt, daß nur, wenn Erlaubtes nicht zu erlangen ist, Verbotenes gestattet ist, sonst aber bl erbt Verbotenes verboten. Diese Bedingung aber unterschlägt Geiger einfach. Denn die von Geiger angeführte Talmudstelle Chullin 14a bezieht sich nur, wie Radbas in seinem Kommentar zu dieser Stelle im Maimonides, fern Wottlaut entsprechend, nachweist, auf den Kampf mit den in der Thora angeführten sieben Völkerschaften Palästinas, „im Kampf mit anderen Völkerschaften jedoch sind verbotene Speisen nur gestattet 1) nach Eintritt in feindliches Gebiet, wo durch das Suchen nach erlaubten Speisen die Krtegssührung beeinträchtigt wurde, 2) auch dort nur, wenn erlaubte Speisen nicht zu erlangen sind." Dies würde aber bet uns nur dort in Betracht konnnm, wo die Feldpost nicht hingelangt. Wenn Geiger daher bei der Zusammenfassung seiner Erörterungen behauptet, „alle Gesetze über verbotene Speisen waren aufgehoben, sobald der Kriegszustand deren Verletzung mit sich führte", so gilt dies einmal nur in dem ausgeführten Sinne, dann aber gilt es überhaupt nicht für die Garnisonen, in denen za unter allen Umständen eine rituelle Verpflegung möglich ist und auch für Unbemittelte die Miiitärbehördcn durch Auszahlung der Menage'Gelder dle rituelle Beköstigung begünstigen. Diese ihren Söhnen zuzuführen, sei und bleibe darum auch ferner heiligstes Streben jüdischer Eltern, auf daß der der himmlische Kriegsherr mu aus der Saat der treuen Pflichterfüllung mw rPöXö Sieg und Heil uns erblühen und ersprießen lasse. Suttoth und Shanulkah. Von Willy Wolf, Cöln. 7 + 1 1 + 7. Wenn uns die Weiserr aus der Zahl der i Feste, die sie im Ablause ber Jahrhunderte der Erinnerung göttliche^ Wunder gewidmet, Purim und Chanuckah zur alljährlichen Begehung uns erhalten, so redet schon die äußere Reihenfolge, in weWer sich, diese geschichtlichen Werktage den «lMWMWMWMMW

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