Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 55 (1915)
- Issue
- Heft 46 (4.11.1915)
- Date
- 1915-11-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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T Der JSraeltt aber wurden sie als minderberechtigte Einwohner behandelt, es wird zwischen Christen und Juden wohl ein Unterschied gemacht, nicht aber wird den Juden der Deutsche gegenüber gestellt. Das Heimatsrecht der Juden wird nirgends in Zweifel gezogen, sie werden sogar als Bürger bezeichnet und ebenso wie die christlichen Bürger dem Schutz der städtischen Obrigkeit empfohlen. Deutlich hören wir in einer Urkunde vom 3. Juli 1354, daß Markgraf Ludwig 6 Juden in die Stadt Cölln „als Miteinwohner", außerdem einen Judenmeister für den Unterricht besagter Juden und ihrer Jugend aufnehmen ließ. Sie sollten „alle Rechte uub Freiheiten, deren sich die Juden in unfern andern Städten und Burgstocken erfreuen, allenthalben und in jeder Hinsicht genießen und besitzen." In einer Urkunde desselben Markgrafen vom. 19. Februar 1363 wird bestimmt, „daß unsere Juden mit selbigen Städten auf den Grundstücken und in den Häusern der Städte wohnen und wohnen bleiben, und die Rathmannen sollen sie in unserem Namen schützen und verteidigen wie andere Bürger." Der ersteHohenzollernfürst tuVrand en b urg, Kurfürst Friedrich I. (1415—40) bestätigte mittelst Urkunde vom 17. November 14 20 die Rechte, welche Ludwig den Juden zugeftanden hatte. In dieser Urkunde erklärt er, daß er „die Juden als seine lieben Kammerknechte in seinen Frieden und Schutz genommen habe." Er bestimmt ferner darin: „Auch empfehlen wir dieselben allen unfern Städten, Rathmannen, Gewerken und Gemeinden und allen Richtern dorlmne wonen Juden oder nicht, über die ganze Mark zu Brandenburg, daß sie bewahren, verteidigen und beschirmen vor allem Unrecht und Unglimpf und büß sie Zölle an den Thoren der Städte keine andern geben sollen, wie andere Christenleute, wenn sie aus- und etnwandern oder bei anderen Gelegenheiten. Auch sollen unsere Städte sie schützen gegen Jedermann, gegen ungerechte Gewalttat und sich an uns wenden." Er verlangt dagegen von den Juden, „daß sie uns allezeit zu Diensten und unterthänig sind." Der erste Hohenzoller war und blieb bis au sein Lebensende jetnem Wahljpruch treu „ein Amtmann Gottes am Fürstentum zu sein", damit „das Recht gestärkt, das Unrecht aber gekränkt werde." Auch Friedrich II. (1440—70) der Eiserne hat die Verfügung seines Vaters ausdrücklich tm Jahre 1440 bestätigt und sogar den von Mitleid für die Juden zeugenden Zusatz in diese Urkunde eingefügt: „Darüber haben wir gnediglichen angesehen, das sie uns aiezeit willig und unlertenig sein, und auch ir schwacheit und armut, das unser Jüdischst fast nederfellig worden ist." 4. November 1915 Wenn Friedrich II. sich am 17. Dezember 1746 trotzdem entschließt, die Juden der Mark gefangen zu setzen, dann zu vertreiben und ihrer Güter zu berauben, können wir den Vorwurf der Hartherzigkeit gegen die Juden dessen ungeachtet nicht erheben. Friedrich handelte hier nicht selbstständig, sondern er führte zweifelsohne eine Maßregel des Kaisers und des Papstes aus. Tatsächlich hatte Kaiser Friedrich III. einen ähnlichen Befehl bezüglich der Juden im Erzsttft Magdeburg dem Kurfürsten tm Jahre 1443 er teilt. Die Judenverfolgung des Jahres 1446 in Brandenburg scheint ja in der Tat weder tm Sinne des Kurfürsten nach der Bevölkerung ge wesen zu sein, wie wir einer Bemerkuung Stefan Bodekers, der damals auf dem bischöflichen Stuhle des Bistums Brandenburg saß, entnehmen: „Schlecht handeln die Fürsten, welche die Juden aus Habgier, ohne Verhör, ohne gerechte Ursache ihrer Güter berauben, sie mißhandeln oder ins Gefängnis werfen." Uebrigens wissen wir aus einer Urkunde seines Nachfolgers Albrecht Achilles 1470— I486, daß er beauftragt war, die Schätzung für den Kaiser im Reiche einzutreiben: „es sei kundig im Reich, so ein Römischer König erkorn oder so er zu kyserltch Würde kompt und gekrönt wird, das er die Juden alle mag brennen nach altem Herkommen oder Gnad beweisen, den dritten Pfennig ihres Guts zu nehmen, damit sie Ir Leben retten." Während semer Regterungszeit richteten die Geistlichen und der Adel auf dem Herrentage i. I. 1480 an den Kurfürsten die dringende Bitte, die Juden zu vertreiben. Markgraf Johann, der spätere Kurfürst Johann Cicero 1486 — 1499, der in Abwesenheit seines Vaters die Mark Brandenburg verwaltete, weigerte sich unter Berufung aus die Privilegien, die sein Vater den Juden erteilt habe. Der milde Sinn, den die Hohenzollern in Brandenburg den Juden bekundeten, w schwand unter der Regierung Joachims I. 1499 —1535. Eine Verleumdung bildete die Ursache. Ein Pommer hatte in einer Kirche ein Ltborium mit einer vergoldeten Monstranz gestohlen, über deren Verbleib befragt, behauptete er, sie an Juden in Spandau, Brandenburg und Stendal verkauft zu haben. Man glaubte dem Diebe und der Bischof von Brandenburg betrieb die Verfolgung der Juden in Brandenburg mit glühendem Fanatismus. Kurfürst Joachim ließ die des Verbrechens Angeklagten nach Berlin bringen. Außer der Hostienschändung beschuldigte man sie auch des Kindermordes. Joachim ließ sie nun foltern und 38 auf einem Roste am 10. Juli 1510 verbrennen. Wir würden aber Joachim I. großes Unrecht tun, wenn wir die Schuld an diesem Justizmorde auf sein Haupt legen wollten. Bäckereien dafür zu sorgen,, daß die von ihr abgegebenen Mehlmengen ausschließlich zur Herstellung 'von Mazzos Verwendung finden, und daß.diese Mazzos nur zur Befriedigung des legitimen Bedarfes der rituell lebenden jüdischen Bevölkerung dienen. Zu diesem Zwecke sind eine Reihevon Sicherungsmaßnahmen getroffen worden, die in einem vorige Woche versandten Rundschreiben der „Freien Bereinigung" den Bäckereien mitgeteilt wurden. Die Herstellung des ^Mehles ist von der Reichsgetreideftelle drei Mühlen übertragen worden, denen die Erfüllung der zu stillenden religiösen Anforderungen zur Pflicht gemacht würde. In dieser Hinsicht steht jedem R a b - binate das Recht zu, sich nach Verständigung mit - der „Freien Bereinigung" persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter von der -gewissenhaften Durchführung der rituellen Vorschriften vor und bei dem Mahlen der für den Bereich seiner Zuständigkeit bestimmten Mehlmengen zu überzeugen. Aufgabe der:jüd ischen Gemeinden wird es sein, im Allgcmetninteresse dafür zu sorgen, daß der in Friedenszeiten in vielen Orten übliche Mazzosverkauf zu Delikateßzwecken und an Laufkundschaft in Ladengeschäften vollständig unterbleibt. Wenn nötig, müßte der Einzelverkauf von Mazzos in Ladengeschäften vis 8 Tage vor dem Feste durch Polizeiverordnung gänzlich untersagt wer den. Die auf die Feiertagswoche entfallenden Brotkarten werden z. Z. durch Vermittlung der jüdischen Gemeinden von den rituellen Haushaltungen eingefordert und dem Kommunaiver- . band zur Verfügung gestellt werden. Sie Hohenzollern vnd die Juden. Bon Rabbiner Dr. Bamberger in Schönlanke. Bis zur Regierungszeit des deutschen Königs Heinrich I. wohnten rn der Mark Brandenburg ftavische Völker, die von Heinrich I. geschlagen und zurückgedrängt wurden. Albrecht der Bär, der im Jahre 1134 mit der Mark Brandenburg belehnt würde, gelang es erst die Wenden dauernd zurückzudrängen und die Mark mit fremden Kolonisten zu bevölkern. Unter den fremden von Albrecht herangezogenen Kolonisten dürsten auch Juden gewesen fern. Im 13. Jahrhundert ist die Anwesenheit von Juden bereits urkundlich nachgewiesen, sie werden in verschiedenen märkischen Städten als „ansässig und handelstreibend" erwähnt. Ihre rechtliche Stellung entsprach ihrer Rechtslage m den übrigen Gebieten des deutschen Reiches. Sie galten nicht als Fremde, wohl timt der russischen Willkürherrschaft, bun Tyrannei und Grausamkeiten aller Art begrüßt,' unter deutscher Herrschaft haben sie erlöst aufgeatmet; denn niemars in der Welt sind größere Greuel verbrochen worden als in Rußland während des Weltkrieges gegeu die Juven des eigenen Landes. England ist heute Rußlands Verbündeter, und Herr Eastel tonnte darum nicht gegen russische Greuel öffentlichen Protest erheben; gleichviel, was er im Innern seines Herzens darüber dachte. Zwer der englischen Finanzmagnaten haben vornehm und taktvoll gehandelt; der eine war ^>:r Edgar Speyer, der.den Aiunflift der Pflichten zwischen der alten Heimat und dem Adoplivvnterland tlar erkannte, und der für die Dauer des Krieges in das neutrale Amerika übersiedelte; der andere ist Lord Rothschild, der darüber hinaus sogar den Mur saud, etwaigen sionflitten nid)t chusach aus dein Wege zu gehen. Mit Deutschland und deui allen Hause in der frankfurter Alkstadt verbanden ihn seit Generationen bereits keine faden mehr; er fühlte als Engländer und stellte seine Machtmittel und fein Ansehen in den Dienst Englands, seines Vaterlandes. Aber gegenüber den barbarischen Bundesgenossen Englands fühlte er keinerlei Verpflichtung, und als Jude empfand er die Pflicht, seinen bedrängten Glaubensgenossen zu helfen, soweit er cs vermochte, ihren Bedrängern aber keinerlei finanziellen und moralischen Beistand zu gewähren. Der Mann ,der sich M die Spitze des großen Hilsswerkes für die russischen Juden stellte, der aber zugleicv den Vertreter der rltssijchen Regierntlg, den Jinanzunnister, zu empfangen sich weigerte, ist einer der größten sittlichen Helden in dieser großen und an Heldentum wahrlich nicht armen Zeit. Jüdischer Humor. 'Rußland in Geldnöten. . Heuie, wo Rußland wieder auf der Suche nach Geld ist, erinnert man 'ich gern eines guten Witzes -eines-jüdischen Finanzmannes. Als vor Jahreir Witte russischer Finanzminister war, kam er nach Berlin wegen einer Anleihe. Iir einer Konferenz der antgesehcnsten Getdgrößen mit dem Vertreter Rußlands war der bekannte geistreiche Geheim^ Kommerzienrat Max Goldberger der Wort'ührer, und er machte dem Minister große Schwierigkeiten wegen der Garantien. Etwas gereizt wendete iid\ der Minister an Goldberger mit der Bemerkung: „Herr Geyeimrar, wir brauchen einen Geldborger und teilten Gvldberge r". Der geistvolle Goldberger erwiderte schlagfertig: „Exzellenz, wenn Sic nur Buchstaben u it D Silben z u der»c tz c u y ü b c n, wird ander Anleihe kaum etwas werden." Die gut gelüftete Wohnung. Dem „Simplizissimns" vom 19. Oktober entnehmen loir: Vor lvonigen Tagen war'S erst, als die Oesterreicher nach harten Kämpren als Sieger über die Russen in das ostqalizische Städtchen B. einzogen. Bald nachdein sich die Soldaten einquartierr hatten, gab der Konimandanr Befehl, es |ci festzustellen, was für Schaden der Russe während seiner längeren Anivesenheit angestiftet hatl. Ein Oberleutnant kam dabei mit seinen Leuten vor Rn Hans, das übel zugerichlet war. Kein Stellt ans dem anderen; blvs die Firmatafel „Moses Schlemmer, Agentur" war urwersehrr. Vor dem Hause stand etn Jude, der sich schüttelte vor Lachen. Der Offizier war entrüstet ob solcher Schadenfreude, und führ den Juden an: „Was gibt's denn da zu lachen'?", worauf der Jude ganz unterwürfig entgegnet: „Verzeihen, Herr Oberleutnant, Sie möchten grad fo lachen, wie ich, wenn Sie den Brief gekriegt hätten, den ich in Händen halst. Schreibt mir der Moses Schlemmer, der nach Wien geflüchtet ist, er werde bald nach Hause kommen, ich wll ihn: cinstlveilcn die Wohnung gut lüfte u." (Belgien unter bayrischer Berwattung.) Dem Hamb. „Israelitischen Familienblatt" schreibt man: -seit vielen Jahren komme ich geschäftlich fast federt Herbst mul) Belgien. Im vorigen Jahre mußte ich natürlich aussetzen, aber in diesem Jahre bin ich wieder dort gewesen. Da ich um diese Zeit „Jahrzeit" habe, so besuche ich stets in einer großen belgischen Sradt — Dev Marne tut nichts zur Sache — den Tempel, um dort das Kaddrfchgebet zu verrichten. Ich gehöre der liberalen Richtung im Judentum an und wollte auch in diesem Jahre wie immer dies Gebet ohne Gebetriemen und Tallis im Verein mit den anderen Jahrzeitbegehenden sagen, als mir der Synagvgendiener, bekleidet mit Dreimaster' und Partie rsuniform, auf den Rücken klopfte und mir zuris: „II Test pas permis, Monsieur, de reciter lä le Kaddisch sans Tallisse." Erstaunt fragte ich ihn auf Deutsch: „Ja, ich bete es doch hier seit Jahren so, warum denn jetzt anders?" Da antwortete mir der Mann auf bayrisch-schwäbisch: „Jo, dös MMg bei die Belgier g'sin foi/bei uns gibts käs net." Ich fragte ihn nun lachend, wie er dtazu käme, mich akuf französisch anzuredcn, da sagte er, er hätte geglaubt, ich wäre „aach so e Kranzos, wo nix mer halte